…Partei nicht fortgeführt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde einzustellen (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035 mwN). Ist demnach von der Vollbeendigung der GmbH auszugehen, so ist im Sinne der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9/2006, in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr…
…beginne. Bei dem gegebenen - unstrittigen - Sachverhalt hätten die Fahrzeuge zwar ihren dauernden Standort im Inland, wobei aber wegen der mehrmaligen monatlichen Auslandsfahrten jeweils ein Nutzungszeitraum von weniger als einem Monat vorliege; eine kraftfahrrechtliche Zulassung der Fahrzeuge in Österreich sei aus diesem Grund nicht erforderlich. Nach…
…Bf1-Adr***, vom 18. April 2021 gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, MA 67-Parkraumüberwachung, vom 8. April 2021, Zl. ***1***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, idF. ABl. der Stadt Wien Nr…
…leiden würden, da in einem ordentlich gesetzlich und rechtlich abgeführten Verfahren die belangte Behörde zu einem für ihn günstigeren Ergebnis gelangen hätte müssen. Die belangte Behörde erließ am 16.05.2019 und am 07.06.2019 einen Mängelbehebungsauftrag wegen Fehlens der Inhaltserfordernisse einer Beschwerde gemäß §…
…Wohnadresse-1. Die Bescheidzustellungen erfolgten unbescheinigt und ohne Hinweis auf ein Zustellhindernis. Rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist stellte die bis dahin unvertretene Bf am 25.Juni 2009 im Wege eines befugten steuerlichen Vertreters einen Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist um zwei Monate, um die Aufbereitung…
…Partei nicht fortgeführt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde einzustellen (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035 mwN). Ist demnach von der Vollbeendigung der GmbH auszugehen, so ist im Sinne der…
…werden müssten, die infolge Verwendbarkeit für nur bestimmte individuelle Personen (zB. deren Prothesen, Seh- und Hörhilfen) oder wegen ihrer spezifisch nur für Behinderte geeigneten Beschaffenheit (z.B. Rollstühle) keinen oder nur einen sehr eingeschränkten allgemeinen Verkehrswert haben (VwGH 22.10.1996, 92/14/0172). Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die R in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des FA X vom 07.05.2012 bzw. 10.5.2012, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2009 bis 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die…
…ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen. Erwägungen Die GrESt ist im gegenständlichen Fall unstrittig vom dreifachen Einheitswert zu bemessen. Nach § 6 Abs. 1 lit b GrEStG ist…
… 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung. Wegen dieser Verwaltungsübertretung werde über ihn gem. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe von jeweils 48 €, bei Uneinbringlichkeit, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Stunden verhängt. Ferner habe er gem…
…2. Juli 2025 eingeräumt. Mit Bescheid vom 25. Juli 2025 wurde dem Beschwerdeführer die Verhängung einer Zwangsstrafe wegen fehlender Einreichung der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung 2023 von jeweils 150,00 € mit Setzung einer Nachfrist bis 1. September 2025 angedroht und mit Bescheid vom 24. September…
…BAO in Höhe von € 500,00 festgesetzt. Dies wegen des Unterlassens nachfolgender Handlung: "Trotz Ersuchen um Ergänzung vom 07.06.2023 haben Sie bis dato keine vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllten Steuererklärungen für das Jahr 2020 beim Finanzamt eingebracht. Hinweis: Die von Ihnen am 10…
…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Streitgegenstand ist die Festsetzung einer Zwangsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 gemäß § 111 BAO iVm § 16 WiEREG wegen Nichteinhaltung der Meldepflicht nach § 5 WiEREG. Zunächst ist festzuhalten, dass die Bf. als Gesellschaft mit beschränkter Haftung…
…April 2026 erhob der Beschwerdeführer einen Vorlageantrag. Die Beschwerde wurde am 15. Juni 2026 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Es wurde die Zurückweisung wegen verspäteter Einbringung, in eventu die Abweisung der Beschwerde beantragt. Sachverhalt Der angefochtene Bescheid wurde am 10. Februar 2026 dem Zustellorgan übergeben…
…Fristverlängerung zur Einreichung der Erklärungen bis zum 1.12.2025. Dies wurde mit der erst jetzt erfolgten Mandatsübernahme und einer Erkrankung der Mandantschaft begründet. Mit Bescheid vom 5.11.2025 wurde der Fristverlängerungsantrag wegen Verspätung zurückgewiesen. Mit einem weiteren Bescheid vom selben Tag setzte die…
…erster Satz BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen lassen, durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Zu solchen Leistungen gehört auch die elektronische…
…1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen lassen, durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Zu solchen Leistungen gehört auch die elektronische Übermittlung…
…BAO lautet: "(1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, die Befolgung ihrer Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen lassen, durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Zu solchen Leistungen gehört auch die elektronische Übermittlung von Anbringen und Unterlagen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***AB***, den Richter ***AC1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***AC2*** und ***AC3*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH, Garnisongasse 1 Tür 16, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 24. Februar…