…in Polen; 2. - Am Familienwohnsitz leben minderjährige (zwei) Kinder; 3. - Aufgrund seiner Beschäftigungsverhältnisse ist von ständig wechselnden Arbeitsstätten auszugehen; 4. - Immobilienpreise, die einen Verkauf des Hauses in Polen und den Ankauf oder die Anmietung einer Wohnung in Wien aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht zumutbar erscheinen lassen;…
…der Verwaltungspraxis (LStR 2002, Rz 345) und Rechtsprechung (VwGH 17.2.1999, 95/14/0059) ist bei einer ständig wechselnden Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung) die Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar. Dies ist insbesondere dann…
…latent drohende Möglichkeit handeln (VwGH 17.2.1999, 95/14/0059). Nach der Verwaltungsübung liegt eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nicht mehr vor, wenn die Arbeitsstätte fünf Jahre beibehalten wurde (LStR Kz 345). Der Bf. bringt hiezu vor, dass Versetzbarkeit vor 10 Jahren Bundesländerversetzbarkeit bedeutet hätte…
…VwGH 17.2.1999, 95/14/0059). Nach der Verwaltungsübung liegt eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nicht mehr vor, wenn die Arbeitsstätte fünf Jahre beibehalten wurde (LStR Kz 345). Der Beschwerdeführer bringt hiezu vor, dass Versetzbarkeit vor 10 Jahren Bundesländerversetzbarkeit bedeutet hätte, was ihm auch seinerzeit…
…VwGH 17.2.1999, 95/14/0059). Nach der Verwaltungsübung liegt eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nicht mehr vor, wenn die Arbeitsstätte fünf Jahre beibehalten wurde (LStR Kz 345). Der Beschwerdeführer bringt hiezu vor, dass Versetzbarkeit vor 10 Jahren Bundesländerversetzbarkeit bedeutet hätte, was ihm auch seinerzeit…
…keine Anwendung, wenn die Erfordernisse des Unternehmens im Hinblick auf besondere Umstände, wie die Schwierigkeit, andere geeignete Verkehrsmittel zu benutzen, und wechselnde Arbeitsstätten, es gebieten, dass die Beförderung der Arbeitnehmer von Arbeitgeber übernommen wird, da dann diese Leistung nicht zu unternehmensfremden Zwecken erbracht wird. Der…
…in der Slowakei lebende Kind reichen laut Finanzamt als alleinige Kriterien für die Unzumutbarkeit nicht aus. Da der Beschwerdeführer bereits seit 2011 in Österreich beschäftigt ist und keine ständig wechselnde Arbeitsstätte vorliegt, geht die Behörde von einer privaten Veranlassung der Wohnsitzbeibehaltung aus. Gegen die Beschwerdevorentscheidung…
…nicht alleinstehend, sondern in einer Partnerschaft mit Frau ***AB*** zu leben. Es würden folgende Gründe für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung vorliegen: Ständig wechselnde Arbeitsstätte (Auslandsaufenthalte für den Dienstgeber ***Arbeitgeber2***, zu dem der Beschwerdeführer seit 15.4.2019 in einem unbefristeten Dienstverhältnis stehe); pflegebedürftige…
…verwiesen. Im Einkommensteuerbescheid für 2017 vom 5. Juni 2019 findet sich folgende Begründung: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort wäre beispielsweise in folgenden Fällen unzumutbar: - bei ständig wechselnder Arbeitsstätte - wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf…
…außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, oder - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zumutet werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist in folgenden Fällen unzumutbar: - bei ständigen wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen…
…Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Tatsache, dass Bf ab August 2018 bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt ist, sei kein Hinweis auf ständig wechselnde Arbeitsstätten, weil kein Nachweis vorliege, dass die Beschäftigung beim vorigen Arbeitgeber von vornherein nur auf dreieinhalb Jahre…
…legte abermals lediglich Aufstellungen über Heimfahrten für die Jahre 2014 - 2016 vor. Desweiteren gab der Bf. an, dass er ständig wechselnde Arbeitsstätten hätte und ständig auf Dienstreisen sei. Von seinem Arbeitgeber bekäme er einen Firmen-PKW, den er während der Woche für die Dienstreisen nutze…
…so dass sich auch ein anderer Übernachtungsort ergeben habe. Er habe auch zwei verschiedene Arbeitgeber gehabt. Es ginge aufgrund der wechselnden Arbeitsstätten gar nicht, einen festen Wohnsitz in Österreich zu beziehen. 4. Wie aus der Steuererklärung 2013 (und auch der Vorjahre) ersichtlich werde immer Ende…
…Kinder nicht bekannt gegeben habe. Es würde ihm der Unterhaltsabsetzbetrag in Höhe von 350,50 € und 525,60 € zustehen. Weiters habe er immer wechselnde Arbeitsstätten in Österreich gehabt, sodass ihm die Familienheimfahrten gemäß der Lohnsteuerrichtlinie Rz 345 zustehen würden. Er hatte 2009 und…
…wurde die Beschwerde vom 23.08.2021 gegen den Bescheid vom 06.08.2021 als unbegründet abgewiesen und wie folgt begründet: "Nach Rz 345 der LStR 2002 ist die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort zB unzumutbar: •Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter…
…zwar zutreffend, dass bei ständig wechselnder Arbeitsstätte die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar sei. Die vorgelegten Unterlagen seien aber nicht geeignet, die Ausgaben für Familienheimfahrten bzw. doppelte Haushaltsführung nachzuweisen, sodass eine Überprüfung, ob tatsächlich eine ständig wechselnde Arbeitsstätte angenommen werden könne, nicht mehr…
…sich die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung auch noch aus verschiedensten privaten Gründen ergeben, denen ein erhebliches Gewicht zukommt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist ein solcher Grund eine ständig wechselnde Arbeitsstätte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn häufig Abberufungen zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen erfolgen…
…führte der Bf. aus, dass er seit geraumer Zeit in einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen arbeite. Dies bringe mit sich, dass er laufend wechselnde Arbeitsstätten habe. Im Zuge der Arbeiten beziehe er üblicherweise Quartiere, die sehr klein seien, wo er während der Arbeitswoche die Zeit verbringe, da eine…
…dienen (vgl. Jakom/Ebner EStG, 2026, § 16 Rz 56). Zudem ist die ständig wechselnde Arbeitsstätte zu berücksichtigen (nochmals Jakom/Ebner EStG, 2026, § 16 Rz 56 mwN). Für das Jahr 2023 spricht zudem das eigene Einkommen der Ehefrau für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes, da…
…durch die Beschwerdeführerin in Deutschland hat nicht stattgefunden und wurde auch nicht nachgewiesen. Die an Krebs erkrankte Schwester wurde laut eigenen Angaben besucht und nicht gepflegt. Ebenso handelt es sich nicht um ständig wechselnde Arbeitsstätten. Die Beschwerdeführerin hat seit vielen Jahren im "Haus Name" gearbeitet…