…die österreichische Umsatzsteuer hat selbstredend auch für den Fall bestanden, dass gar keine Zweigniederlassung in Deutschland bestanden hatte, sondern nur vorgetäuscht worden wäre. Die weitere Pflicht zur Einreichung einer Voranmeldung bei der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde war gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend…
…beschriebene Einrichtung seiner Identität als deutscher KFZ-Händler mit Anschrift im Büro seines deutschen Steuerberaters in Deutschland steuerpflichtige Umsätze entstanden wären, obwohl der deutsche Fiskus die Büroräumlichkeiten des D nicht als seine Niederlassung akzeptiert hatte (siehe oben) und obwohl ihm als langjährigen Unternehmer und branchenerfahrenen…
…der Einkommensteuer 2014 gemäß seiner ESt-Erklärung vom 27.Febr 2016 anstrebt, als nicht berechtigt. 1. Die in den abgabenrechtlichen Verfahrensbestimmungen normierten Mitwirkungspflichten der Abgabepflichtigen dienen der aus § 114 BAO resultierenden Verpflichtung der Abgabenbehörden, eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch eine nachprüfende Kontrolle der Besteuerungsverhältnisse sicherzustellen…
…nicht in der vom Unternehmen gewählten Art (elektronisch) erstellt hätte. Unterschiedliche Firmenstempelabdrucke zeigten dies überdies klar auf. Desgleichen ist die Auskunft der ungarischen Behörden dem Beschwerdeeinwand, ***2*** hätte keine Zweifel an der Existenz der ***7*** Kft. gehabt, entgegenzuhalten: Der ausländischen Finanzbehörde wären keine Niederlassungen dieses…
…auszugehen. Es wurden Fremdleistungen durch Subunternehmen vorgetäuscht, die entweder von eigenen Arbeitnehmern der Bf. innerhalb bzw. außerhalb (schwarz) der Arbeitnehmerverhältnisse oder von fremden Arbeitskräften (schwarz) ausgeführt wurden. Eine steuerliche Berücksichtigung der streitgegenständlichen erklärten Fremdleistungskosten als Betriebsausgaben kommt daher nicht in Betracht. Den der Bf. im…
…o. ausgestellten Ausgangsrechnungen sei ausdrücklich der Hinweis "Niederlassung Austria – XX2 – {Telefonnummer Anschlussstelle XX2 } – {Faxnummer Anschlussstelle XX2 } […]" angebracht, wobei ausschließlich inländische Telefon- und Faxverbindungen verwendet werden. Die Fakturierung mit der tschechischen UID-Nummer erfolgte daher zu Unrecht. Die Rechnungen wurden auch nicht in F ausgestellt…
…Rechtsvorschriften unterlegen; die Kindesmutter unterliegt unbestritten den slowakischen Rechtsvorschriften. Da der Beschwerdeführer jedoch in Österreich tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, sondern eine solche allein zum Zweck der ungerechtfertigten Erlangung der Differenzzahlungen vorgetäuscht wurde, scheidet im beschwerdegegenständlichen Zeitraum ein Anspruch auf Differenzzahlungen von vornherein aus, da…
…an persönlichen und sachlichen Mitteln und einem hinreichenden Grad an Beständigkeit im Sinne eines ständigen Zusammenwirkens von Personal- und Sachmitteln, um von einer in xyz, Deutschland, befindlichen festen Niederlassung (Betriebsstätte) ausgehen zu können. Zur möglicherwiese gelegentlichen bzw. ausnahmsweisen Nutzung der Garage zur Lagerung von Paketsendungen…
…entgegennehme, solle ein tatsächlicher Geschäftsbetrieb vorgetäuscht werden. Solchen Gesellschaften, die keinen Geschäftsbetrieb unterhielten und daher auch keine Leistungen erbrächten, könnten auch keine Einkünfte zugerechnet werden. Dementsprechend seien Einkünfte nicht dieser Gesellschaft, sondern den Trägern der Erwerbstätigkeit, das seien in aller Regel die dahinterstehenden Gesellschafter, zuzurechnen…
…Honorarnoten (lt. BP Kick-Back-Zahlungen). Der Bf. versteuerte in Deutschland Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt iHv EUR 14.893,27 im Jahr 2013 sowie iHv EUR 18.580,-- im Jahr 2014. Die einzige Afa iHv EUR 126,-- betrifft ein I-Phone. Im Jahr…
…dass die angeblich von der E-Ltd durchgeführten Lieferungen an die hauptsächlich in Deutschland situierten Ersteigerer der eBay-Verkäufe ohne Erhebung einer Umsatzsteuer stattgefunden haben: So weisen die in den Akten auffindbaren Kopien von Rechnungen der Ltd an die Ersteigerer samt und sonders keine Umsatzsteuer…
…Niederlassung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der 6. EG-RL ein ständiges Zusammenwirken von persönlichen und sachlichen Mitteln voraus. Nach der vorliegenden Sachlage bzw. Unterlagen und Mitteilungen der deutschen Finanzbehörde würden der gegenständlichen „Postadresse“ in Deutschland sowohl die grundlegenden Merkmale einer Betriebsstätte in…
…durchgehend in Deutschland gehabt haben. Diese Arbeitnehmer hätten aber im gemeinsamen Zusammenwirken mit ihrem Arbeitgeber zur Erlangung Y. wesentlich vorteilhafteren Besteuerung ihres Arbeitslohnes in Österreich, in diesem Land den Wohnsitz und Lebensmittelpunkt vorgetäuscht. Auf Basis dieses gezielt erweckten Sachverhaltsanscheins sei die Besteuerung ihrer Lohneinkünfte in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. , vertreten durch Mag. Dagmar Hoppstädter, Birkenstraße 23, 4616 Weisskirchen, gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 21. Dezember 2004 zu Steuernummer: 123/4567 betreffend Wiederaufnahme Einkommensteuer 1996, 1997, 1998…
…1 Abs. 2 EStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. Gemäß § 1 Abs. 3 EStG sind beschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im…
Das Vorliegen einer festen Niederlassung in Deutschland ist somit zu verneinen. Es ist davon auszugehen, dass der Bf im Inland vom Sitz (in stu, Österreich) aus seine wirtschaftlichen Tätigkeit ausübte und am Sitz über eine entsprechende personelle und technische Infrastruktur verfügte, um seine Geschäftstätigkeit wahrnehmen…