…der Betroffene von bestimmten Pflichten befreit wird, sollen demnach einen besonderen Vertrauensschutz genießen (Stoll, § 294 Tz 1). Das Finanzamt hat den angefochtenen Bescheid ausschließlich auf das Vorliegen eines vorbehaltenen Widerrufs gestützt, nicht aber auf die Erfüllung der Voraussetzungen der lit. a oder lit. b des …
…Oktober 2013, VNR: *****, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge vorbehaltenen) Widerruf der Einzahlung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…7. _____________________________________________________ 2.2.6. „Somit sind die Einkü nfte auch diesen Personen zuzurechnen, insbesondere wenn ein Recht auf Widerruf und Ä nderungsbefugnisse vorliegen, was im gegenst ä ndlichen Fall gem äß Stiftungsstatuten eindeutig der Fall ist. “ (BP-Stellungnahme zur Berufung vom 17.06.2009 in…
…ausreichenden Bestimmtheit von gemäß § 294 Abs 1 BAO vorbehaltenen Widerrufsmöglichkeiten. Weiters würden durch die von der belangten Behörde gewählten Vorgehensweise (nachträgliche Änderung der Voraussetzungen für den Widerruf durch nachträgliche Änderungen einer Vereinbarung) die in der BAO vorgesehen Möglichkeiten der Abänderung von Bescheiden (§ 293 ff BAO…
…294 für den Widerruf von Löschungsbescheiden. Es steht der Abgabenbehörde daher offen, die Löschung von Abgabenverbindlichkeiten auch im Fall eines außergerichtlichen Ausgleiches an Bedingungen zu knüpfen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.9.1997, 93/13/0072) kann von einem vorbehaltenen Widerruf im Sinne…
…nur, "soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind" (Ellinger, BAO, § 294, E 27: VwGH 20.4.1993, 92/14/0226, VwGH 20.2.1997, 95/15/0091). Dabei gehört der Vorbehalt des Widerrufs zum Spruch des Begünstigungsbescheides (Tanzer/Unger in Rzeszut/Tanzer/Unger (Hrsg), BAO…
…durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen Vorbehalten sind - zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend waren. Gemäß Abs. 3 lebt der Abgabenanspruch durch Widerruf der Abschreibung einer Abgabe wieder auf. Da in Ihrem Fall von…
…sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Erfolg führen würden" ausgesprochen, dass der Bescheid eine Determinierung des darin vorbehaltenen Widerrufes nicht erkennen lässt. Im gegenständlichen Löschungsbescheid wurde jedoch ausdrücklich auf die Vermögensver-hältnisse des Beschwerdeführers, nämlich auf die Vermögenslosigkeit (erwiesen durch die Insolvenzabweisung mangels Vermögens…
…Tatbestandsvoraussetzungen verwirklicht wäre. Dass dies der Fall ist, hat die belangte Behörde in der Begründung des angefochtenen Bescheides nicht festgestellt. In der Beschwerdevorentscheidung führte die Abgabenbehörde neben den Hinweis auf den vorbehaltenen Widerruf allerdings aus, dass sich aufgrund der Arbeitnehmerveranlagung 2019 vom 06.03.2020…
…Widerspruch zur ebenfalls in der Mitteilung vom 02.06.2015 enthaltenen Einschränkung auf Sachverhalte, die vor dem Ausgleichsstichtag verwirklicht wurden. Zudem stellt eine grundsätzliche Verrechnung verbuchter Gutschriften aus künftigen Zeiträumen mit abgeschriebenen Abgabenschuldigkeiten keine ausreichende Determinierung eines vorbehaltenen Widerrufs im Sinne des § 235 BAO dar…
…im Fall des ihm gem. § 34 PSG vorbehaltenen Widerrufs der Privatstiftung, bezieht und nur für diesen Anwendungsfall die Anrechnung der Stiftungseingangswerte ermöglicht. Aus den angeführten Gründen wird der Rechtsansicht des geprüften Unternehmens nicht gefolgt. Im vorliegenden Fall ist daher eine Anrechnung der Eingangswerte bei der…
…der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde sind laut § 28 der Stiftungsurkunde dem Stifter auf dessen Lebzeiten vorbehalten und bedürfen der Zustimmung des Stiftungsvorstandes. In § 29 der Stiftungsurkunde ist festgeschrieben, dass der Widerruf der Privatstiftung durch den Stifter ausgeschlossen sei. Hinsichtlich der Auflösung der Bf. wird in …
…2015 wurde die Stiftung mit Notariatsakt von den Stiftern VN ***2***, VN2 ***2*** und VN3 ***3*** entsprechend dem in der Stiftungsurkunde vorbehaltenen Widerrufsrecht widerrufen. Das Guthaben aus der Abwicklung lt. der am 2.2.2017 aufgestellten "korrigierten Schlussrechnung zum 30.12.2016" iHv 25.699…
…den Widerruf der Anrechnung erlassen: Bescheid über den Widerruf Der im Bescheid vom 19.09.2023 vorbehaltene Widerruf der Anrechnung auf die fälligen oder fällig werdenden Familienbeihilfen (einschließlich Kinderabsetzbeträgen) erfolgt für den Betrag von € 24.543,20 Die Rückzahlung hat bis auf Widerruf an…
…der Bf. zugewendet. Im Zuge der Übertragung der Liegenschaften an die Bf. habe sich die Stifterin das Fruchtgenussrecht vorbehalten und weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die Rückübertragung der Liegenschaften aufgrund des Widerrufes der Stiftung sei gemäß § 15 Abs. 3 Z 2 lit. b…
…getätigten Aussage festgehalten, dass der Vorbehalt eines umfassenden Änderungsrechts für sich allein die Erbringung des Vermögensopfers nicht hindern könne. Nach der angeführten Entscheidung des OGH dürfe ein vorbehaltenes Änderungsrecht gem. § 33 PSG keine widerrufsähnliche Wirkung entfalten. Es könne aber die Möglichkeit schaffen, den Stiftungszweck zu…
…Nachfolgende Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind jeweils auf fünf Jahre zu bestellen (Punkt 9.3. der Stiftungserklärung vom 8. Februar 2006). Ein Widerrufsrecht wurde nicht vorbehalten. Die Auflösung der Stiftung erfordert einen einstimmigen Beschluss von Stiftungsvorstand und Stifter (Punkt 13. der Stiftungserklärung vom 8. Februar 2006)…
…der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser…
…der Stifterrechte gehabt. Nicht das Änderungs- und Widerrufsrecht seien bedingt, sondern die Ausübbarkeit dieser von allen Stiftern unbedingt, unbefristet und inhaltlich nicht beschränkt vorbehaltenen Rechte. Die nachgereihten Stifter hätten auf die Ausübbarkeit des Änderungs- und Widerrufsrechts nicht gänzlich und für immer verzichtet, sie seien lediglich…
…die Ausübung eines einseitigen Änderungsrechts verhindern könne. Der Stiftungszweck sei durch die abgeänderte Stiftungsurkunde so gefasst worden, dass nur noch Y.Z. und ihren Kindern Änderungsrechte und das Widerrufsrecht vorbehalten seien. Selbst M-Z. habe keine Rechte mehr gehabt. Daraus ließe sich ein krasses Missverhältnis…