…dass ein solcher Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung eines Haftungsanspruches nach § 11 BAO ab Anhängigkeit des Strafverfahrens erteilt werden kann. Auch der Verwaltungsgerichtshof hegt keine Bedenken gegen die Auslegung, dass in den Fällen eines anhängigen Finanzstrafverfahrens gegen einen im Falle eines späteren Schuldspruches in diesem Verfahren…
…verkürzten Kapitalertragsteuer sei sie Haftende. Nach § 232 Abs. 3 BAO sei ein Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches nach § 11 BAO ab Anhängigkeit eines Strafverfahrens zulässig. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bf. seien von der Behörde erhoben und nach der Aktenlage dargestellt worden. Der Bf…
…Anhängigkeit eines Strafverfahrens wegen Hinterziehung oder einer anderen vorsätzlichen Abgabenverkürzung vorausgesetzt. Demnach müssten in solchen Fällen drei Voraussetzungen erfüllt sein, namentlich - das Entstehen des Abgaben- oder Haftungsanspruches dem "Betroffenen" gegenüber (§ 232 Abs. 1 BAO), - das Vorliegen eines Gefährdungsmomentes (§ 232 Abs. 1 BAO), - die Anhängigkeit eines…
…bereits vor der Entstehung des Haftungsanspruches - diese Haftung setzt die rechtskräftige Verurteilung des Täters voraus - ab Anhängigkeit des Strafverfahrens zulässig (Ritz, BAO4, Rz 6a zu § 232). Damit hat das Bundesfinanzgericht die vom Beschwerdeführer angeführte Judikatur nicht gegen sich, wenn im Sinne der Neuregelung eine Sicherstellung…
…selbst dem AlP, seiner rechten Hand, Anweisungen erteilt. ThK hatte Handlungsvollmacht der B GmbH. AlP hat in seinem Auftrag die Verteilung der Provisionen vor allem in Kuverts veranlasst. Einer seiner Spitznamen war "K2". Er war die Verbindungsstelle zwischen der B GmbH bzw. dem Beschwerdeführer mit…
…Haftungspflichtige subsumiert. Nach § 232 Abs. 3 BAO ist ein Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches nach § 11 (diese Haftung setzt die rechtskräftige Verurteilung des Täters voraus) ab Anhängigkeit des Strafverfahrens zulässig. Anhängig ist ein Strafverfahren bei verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit mit der ersten Verfolgungshandlung (§ 14 Abs. 3…
…der Anhängigkeit eines Strafverfahrens gegen einen der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens oder einer vorsätzlichen Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden Verdächtigen hinsichtlich jenes Betrages, um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden." Nach § 232 Abs 3 ist ein Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches nach…
…00 an. Zur Begründung wurde ausgeführt: "Gemäß § 232 Bundesabgabenordnung kann nach Entstehung des Abgabenanspruches, aber noch vor Eintritt der Vollstreckbarkeit ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden, um dadurch einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen. Bei Haftungspflichtigen entsteht die Abgabenschuld als Gesamtschuld gemäß § 7 Abs…
…2005 (Insolvenzantrag) auszugehen sei. Hinsichtlich des Bestehens eines Haftungsanspruches gemäß § 9 BAO kommt diesem Vorbringen schon deshalb keine Bedeutung zu, weil die zu verantwortende Verletzung abgabenrechtlicher Verpflichtungen nicht in der fehlerhaften Buchführung, sondern vor allem in der Nichtabfuhr fälliger Abgaben bzw. dem Einreichen inhaltlich nicht…
…2005 (Insolvenzantrag) auszugehen sei. Hinsichtlich des Bestehens eines Haftungsanspruches gemäß § 9 BAO kommt diesem Vorbringen schon deshalb keine Bedeutung zu, weil die zu verantwortende Verletzung abgabenrechtlicher Verpflichtungen nicht in der fehlerhaften Buchführung, sondern vor allem in der Nichtabfuhr fälliger Abgaben liegt. Das Bestehen dieser Abgaben…
…einen Verdächtigen wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens oder einer vorsätzlichen Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden zulässig. Diese Sicherstellung betrifft jenen Betrag, um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden. Gegen einen potenziell nach § 11 BAO Haftenden kann somit ein Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches…
…für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim Abgabenschuldner und eine schuldhafte, für den eingetretenen Schaden ursächliche Pflichtverletzung des Vertreters) vor der Konkurseröffnung verwirklicht wurden. Laut Aktenlage wurde mit Beschluss des BG vom 2. Dezember 2014, Zl , die Frist zur Geltendmachung einer bestrittenen Forderung…
…€. Nur in dem Fall, dass die (erstinstanzliche) Haftungsinanspruchnahme erst nach Abschluss eines Zahlungsplanes erfolgt, und die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches vor der Konkurseröffnung verwirklicht werden, entspricht es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich der im Rahmen der Ermessensübung zu berücksichtigenden Billigkeit, dass…
…Heranziehung zur Haftung innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens. Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zahlungsplan zustande und wurden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim Abgabenschuldner und eine schuldhafte, für den eingetretenen Schaden ursächliche Pflichtverletzung des Vertreters) vor der Konkurseröffnung verwirklicht…
…den Haftungsausspruch ist daher die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Dieses Ermessen umfasst auch das Ausmaß der Heranziehung zur Haftung innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens. Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zahlungsplan zustande und wurden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches vor der Insolvenzeröffnung verwirklicht…
…dass es dann, wenn hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich bzw ein Zahlungsplan zustande kommt, und die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches vor Konkurseröffnung verwirklicht wurden, grundsätzlich der im Rahmen der Ermessensübung zu berücksichtigenden Billigkeit entspricht, dass sich die Haftungsinanspruchnahme betragsmäßig an der im Zahlungsplan…
…Laut Pfandurkunde ist ***V*** der Kreditnehmer. Diese Vorgehensweise wird üblicherweise deshalb angewandt um den Geschäftsführer einer GmbH als vermögenlos darzustellen und um bei eventuellen Haftungsansprüchen der ebenfalls vermögenslosen Gesellschaft gegenüber der Abgabenbehörde, den Zugriff auf etwaiges Vermögen zu unterbinden. Im vorliegenden Fall ist die Einbringung…
…Bf.) an und führte begründend aus: Gemäß § 232 BAO könne nach Entstehung des Abgabenanspruches, aber noch vor Eintritt der Vollstreckbarkeit ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden, um dadurch einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen. Bei Haftungspflichtigen entstehe die Abgabenschuld als Gesamtschuld gemäß § 7 Abs…
…Bf.) an und führte begründend aus: Gemäß § 232 BAO könne nach Entstehung des Abgabenanspruches, aber noch vor Eintritt der Vollstreckbarkeit ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden, um dadurch einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen. Bei Haftungspflichtigen entstehe die Abgabenschuld als Gesamtschuld gemäß § 7 Abs…
…angeführt, dass der Verwaltungsgerichtshof zu einer vergleichbaren Fallkonstellation in der Entscheidung vom 5.7.2004, 2002/14/0123, ausgeführt hat, dass, wenn hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich bzw. ein Zahlungsplan zustande kommt und die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches vor der Insolvenzeröffnung verwirklicht wurden…