… 212 Abs. 3 und hatte daher auch keine vollstreckungshemmende Wirkung mehr. Dies wird ausdrücklich in § 230 Abs. 3 letzter Halbsatz BAO normiert, da die einbringungshemmende Wirkung nicht für abgewiesene und neuerlich gestellte Ansuchen um Zahlungserleichterung gilt. Damit fehlte es dem gegenständlichen Zahlungserleichterungsansuchen aber auch an…
…verfügen. Die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einbringung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben hätte im Ergebnis keine andere säumnis- und vollstreckungshemmende Wirkung wie die Abweisung des laut Akten vor Ablauf der für die Entrichtung der auszusetzenden Abgaben zur Verfügung stehenden Frist eingebrachten Aussetzungsantrages…
…224 Abs. 1 BAO normierten Monatsfrist zur Zahlung der mit dem Haftungsbescheid vom 20.11.2023 vorgeschriebenen Abgaben gestellt. Der Antrag hatte säumniszuschlags- und vollstreckungshemmende Wirkung. Der fristgerecht gestellte Aussetzungsantrag wurde mit Bescheid vom 19.9.2024 abgewiesen. In diesem Fall steht dem Abgabepflichtigen gemäß §…
…Höhe von monatlich 367,50 € von der Drittschuldnerin ohnehin pfändungsfrei belassen wurde und daher von der Forderungspfändung nicht umfasst ist. Verfehlt war die teilweise stattgebende Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes im Hinblick auf eine angenommen vollstreckungshemmende Wirkung eines Aussetzungsantrages vom 2.5.2023 betreffend Einkommensteuer 2015…
…verfügen. Die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einbringung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben hätte im Ergebnis keine andere säumnis- und vollstreckungshemmende Wirkung wie die Abweisung des laut Akten vor Ablauf der für die Entrichtung des auszusetzenden Haftungsbetrages zur Verfügung stehenden Frist eingebrachten Aussetzungsantrages…
…24.3.2022, dass es während des gesamten Zeitraumes zwischen Festsetzung der Abgabennachforderungen und deren Entrichtung keinen einzigen Exekutionsversuch der Finanzbehörden gegeben habe, genügt der Hinweis auf die vollstreckungshemmende Wirkung von Aussetzungsanträgen gemäß § 230 Abs. 6 BAO. Diese Wirkung kommt gemäß § 212a Abs. 4 BAO…
…Ein nach Ablauf der Zahlungsfrist gestellter Antrag auf Aussetzung hat zwar nach § 230 Abs. 6 BAO vollstreckungshemmende Wirkung, hat aber nicht die Wirkung, dass die Säumnis und deren Folgen rückwirkend aufgehoben werden (VwGH 18.9.2003, 2002/16/0256). In Betracht kommende Anbringen oder Amtshandlungen…
…Wirkung zukommt, hat er dem § 217 Abs. 4 lit. b zufolge auch säumniszuschlagsvermeidende Wirkung. Diese Wirkung besteht bis zur Erledigung des Aussetzungsantrages. Ein nach Ablauf der Zahlungsfrist gestellter Antrag auf Aussetzung hat zwar nach § 230 Abs. 6 BAO vollstreckungshemmende Wirkung, hat aber nicht die Wirkung…
…verfügen. Die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einbringung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben hätte im Ergebnis keine andere säumnis- und vollstreckungshemmende Wirkung wie die Abweisung des laut Akten vor Ablauf der für die Entrichtung der auszusetzenden Abgaben zur Verfügung stehenden Frist eingebrachten Aussetzungsantrages…
…daher am 18.4.2012 ein Ansuchen um Zahlungserleichterung vorgelegen wären, dem vollstreckungshemmende Wirkung zugekommen wäre oder zuerkannt worden wäre, oder eine aufrechte Bewilligung einer Zahlungserleichterung vorgelegen wäre, oder eine ebenfalls vollstreckungshemmende Aussetzung der Einhebung der Abgaben bestanden hätte, oder sonstige Einstellungsgründe im Sinne des …
…Eine Aussetzung der Einhebung der angefochtenen Abgaben wurde nicht beantragt, auch sonstige vollstreckungshemmende Anträge des Beschwerdeführers sind nicht aktenkundig. Mit Berufungsvorentscheidungen (BVE) vom 25.7.2013 wurde der Berufung betreffend NOVA vollinhaltlich stattgegeben und der Bescheid aufgehoben; der Berufung betreffend KR wurde teilweise stattgegeben: die…
…da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Zur Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein…
…da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Ein näheres Eingehen auf das Beschwerdevorbringen erübrigt sich angesichts des Gesagten. Es war daher…
…da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Das Erkenntnis kann sich diesbezüglich auch auf die in der Literatur vertretene Meinung stützen…
…da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Das Erkenntnis kann sich diesbezüglich auch auf die in der Literatur vertretene Meinung stützen…
…da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Das Erkenntnis kann sich diesbezüglich auch auf die in der Literatur vertretene Meinung stützen…
…dem Normzweck, aus der Sicht der Effizienz des Rechtsschutzes nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben (vgl. Ritz, BAO6…
…da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Das Erkenntnis kann sich diesbezüglich auch auf die in der Literatur vertretene Meinung stützen…
…da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Das Erkenntnis kann sich diesbezüglich auch auf die in der Literatur vertretene Meinung stützen…
…da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Das Erkenntnis kann sich diesbezüglich auch auf die in der Literatur vertretene Meinung stützen…