…Verkürzungsbeträgen an Einkommensteuer 2012 zw. 2013 noch nicht abgelaufen und somit entgegen dem Beschwerdeeinwand eine (absolute) Verjährung noch nicht eingetreten. Die ursprünglich ebenfalls eingeleitete versuchte Abgabenhinterziehung an Einkommensteuer 2014 in Höhe von € 720,00 wurde im Untersuchungsverfahrens nicht weiterverfolgt, sodass lediglich die Finanzordnungswidrigkeit gemäß…
…Bescheide nach der abgabenbehördlichen Prüfung wurde nach Fristverlängerung Beschwerde erhoben. Gegen den Abgabepflichtige, ***47*** ***39***, wurde am 8.2.2023 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet und es wurden ihm Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG für Einkommensteuer 2015 in Höhe von € 6.781,00 Einkommensteuer 2016…
…der Verpflichtung zur Offenlegung als gegeben. Zudem wusste er auch, speziell durch seine berufliche Erfahrung, um die Verkürzungsfolge Bescheid, ist seiner Verpflichtung dennoch nicht nachgekommen und hat somit zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt. Demnach wird das Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, 13 Abs…
…weshalb die monatlichen Umsatzsteuerverkürzungen nicht als versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gewertet werden sollten. Damit steht jedoch für den erkennenden Senat fest, dass der Beschuldigte innerhalb der gesetzlichen Frist eine Erklärung zur Jahresumsatzsteuer 2012 nicht eingereicht hat, somit daraus auch ein Verdacht einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß …
… 14 Abs. 3 FinStrG gegen den Beschuldigten im Zusammenhang mit Einkommensteuerverkürzungen des Jahres 2013 in Höhe von € 9.482,00 ersichtlich. Da die Verfolgungsverjährungsfrist fünf Jahre beträgt, der Versuch der Abgabenhinterziehung am 2. Februar 2015 abgeschlossen war, die Ausdehnung des Finanzstrafverfahrens als erste Verfolgungshandlung…
…die Jahre 2007 bis 2010 festgestellt wurde, dass er keine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen eingereicht hatte. Zumindest zwei Mal pro Veranlagungsjahr ergingen Aufforderungen zur Abgabe der jeweiligen Erklärungen. Schließlich wurde der Beschuldigte bereits mit Erkenntnis vom 26. Februar 2013 wegen versuchter Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs…
…1) den Beschuldigten N.N., Adresse1 und 2) den belangten Verband X-GmbH, Adresse2 beide Vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien wegen der Finanzvergehen der teils versuchten und teils vollendeten Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1, Abs…
…Gegen eine fahrlässige Handlungsweise spricht insofern auch die Tatsache, dass der Bf. für diese Zeiträume durchwegs zu geringe Besteuerungsgrundlagen offengelegt hat. Sehr wohl kamen dem Senat des Bundesfinanzgerichtes nach Studium der Aktenlage Zweifel am Vorliegen der subjektiven Tatseite einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß § 13, 33 Abs…
…vor, daher war die Behörde bei Eintritt der Erklärungsverpflichtung auch hier in Kenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches; damit liegt auch hier eine versuchte Abgabenhinterziehung vor. Anders verhält es sich jedoch bei der Einkommensteuer. Im Jahr 2018 ergab sich als Folge des Erstbescheides vom 11…
…Höhe von € 31.494,14 mittels Umsatzsteuerbescheid vom 15. März 2011 festgesetzt und der Differenzbetrag in Höhe von € 56.906,17 aus den Eingangsrechnungen der genannten vier Scheinfirmen nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen. Insoweit liegt in objektiver Hinsicht eine versuchte Abgabenhinterziehung des Bf. gemäß §…
…von (Jahres-)Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig. Eine versuchte Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG wiederum läge dann vor, wenn ein steuerpflichtiger Unternehmer vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflichten eine Umsatzsteuerverkürzung (für das Veranlagungsjahr) zu bewirken versuchte, wobei gemäß § 13 Abs…
…30. Juni 2013 bei elektronischer Meldung) für die Jahresumsatzsteuererklärung für die genannten Jahre erfolgt und war der strafrelevante Sachverhalt - siehe dazu in weiterer Folge - jeweils bereits entdeckt, sodass - dem Beschuldigten eine vernunftorientierte Handlungsweise unterstellt - diesbezüglich eine allenfalls versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht…
…Zeit vor Ablauf der gesetzlichen Erklärungspflicht (30. Juni 2013 bei elektronischer Meldung) für die Jahresumsatzsteuererklärung 2012 erfolgt und war der strafrelevante Sachverhalt bereits entdeckt, sodass - den Beschuldigten eine vernunftorientierte Handlungsweise unterstellt - diesbezüglich eine allenfalls versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht in Betracht kommt.…
…ersucht, eine Entrichtung fand jedoch nicht statt. Daraus ergibt sich zweifelsfrei, dass der Beschuldigte objektiv für die Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen verantwortlich ist. Im wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung eingeleiteten Finanzstrafverfahren rechtfertigte sich der Beschuldigte insoweit schuldeinsichtig, als er zugestand, dass teilweise UVAen verspätet gemeldet wurden…
…5.733,50 ergangen. Die dagegen eingebrachte Berufung sei als unbegründet abgewiesen worden. Am 18.06.2010 sei das Finanzstrafverfahren wegen versuchter Abgabenhinterziehung betreffend Umsatzsteuer 2006 und Umsatzsteuer 2007 mit einem strafbestimmenden Wertbetrag in Höhe von € 12.740,00 eingeleitet worden. Die dagegen erhobene…
…von € 1.857,09 nicht spätestens am 5. Tag nach jeweils eingetretener Fälligkeit entrichtet. Der Beschuldigte habe hiedurch zu a) und b) das Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 13, 33 (1) FinStrG, zu c) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 (2) a FinStrG…
…ersetzen. II.) Hingegen wird das gegen die Beschuldigte wegen des Verdachtes der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren, sie habe vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2015 zu bewirken versucht…
…eine entsprechende Abgabengutschrift bescheidmäßig festsetzt und auch bekanntgibt (§ 33 Abs. 3 lit. c FinStrG). Kommt es nicht mehr zur Bekanntgabe der Umsatzsteuergutschrift, liegt lediglich eine versuchte Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG vor. Denkbar wäre auch - unter Bedachtnahme auf den Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs…
…abgegeben. Insoweit lag zunächst eine versuchte Abgabenhinterziehung an Köperschaftsteuer 2016 in Höhe von € 15.251,00 (= Körperschaftsteuer 2016 auf Basis der Feststellungen der Außenprüfung) vor. Während laufender Außenprüfung übergab der Bf. jedoch durch seinen steuerlichen Vertreter am 15.06.2018 eine berichtigte Steuererklärung…
…abgelaufen war. Der Beschuldigte hat in seiner Beschwerde bestritten, dass er die Abgabenhinterziehungen begangen hätte, dies wäre vielmehr sein Vater gewesen. Dazu ist auf die - aufgrund der Beschwerdeausführungen wurde auch gegen den Vater als möglichem faktischen Machthaber ein Finanzstrafverfahren eingeleitet - Rechtfertigung des S. vom 27…