…nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer ein, dies ohne Beilage der Originalrechnungen. Dieser Antrag wurde im Ergebnis abgewiesen und die Vorsteuer mit Null Euro festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 3 Abs. 1 letzter Satz der VO 279/1995 idF BGBl. 384/2003 es erforderlich sei…
…Versagung der Umsatzsteuervergütung führen müsse, ergebe sich im Übrigen auch aus dem Urteil des EuGH vom 11. Juni 1998, Societe generale des grandes sources, C-361/96, wonach die Mitgliedstaaten in bestimmten Ausnahmefällen (unverschuldeter Belegverlust) überhaupt von der Vorlage der Originalrechnungen absehen können. Der Auftrag…
…eine verspätete Eintragung von Warenzugängen, die Nichtaufzeichnung von Eigenverbrauch oder nicht aufbewahrte Registrierstreifen. Vernichtete Grundaufzeichnungen sind nach Ansicht des VwGH immer und in jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit von Büchern oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen und verpflichten die Abgabenbehörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen…
…8.5.2017 mehrfach das begleitende Dokument VSt2 ausgestellt, ohne dass eine Refundierung der Biersteuer erfolgt sei. Weiters teilte sie nach interner Recherche mit, dass bei Einreichung der Zusammenfassenden Meldungen die UID-Nummern nicht überprüft werden und es daher möglich sei, ungültige UID-Nummern einzutragen…
…sondern als solche für das Jahr 2013, da für dieses Jahr bereits alle Voraussetzungen vorgelegen hätten. Für die Beantragung für das Jahr 2013 war allerdings die Frist zur Einreichung bereits abgelaufen. Der Rest der Rechnungen, die dem Antrag 10-12/2014 beigelegt wurden, waren Kopien…
…jedenfalls ein grobes Verschulden an der Nichteinreichung der Abgabenerklärung betreffend den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung). Betreffend den vorliegenden Sachverhalt wird auf die vorigen Ausführungen verwiesen. Bei der Ermessensübung sind zu berücksichtigen: -Ausmaß der Fristüberschreitung, -Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils…
…Mitgliedstaat (Ungarn) erwerbsbesteuert (und dies auch nachweist), sodass der zusätzliche Erwerb in Österreich berichtigt werden kann. Insofern bedarf es einer steuerlichen Registrierung des Antragstellers in Ungarn sowie die Einreichung der entsprechenden Erklärungen bei der ungarischen Finanzverwaltung, um die antragsgemäße Rechtsfolge zu erzielen. Eine in welcher…
…heißt das, dass die Erstattung der Vorsteuer für Unternehmer aus den Drittstaaten bis zum 30.6. des Folgejahres zu beanspruchen ist. Im gegenständlichen Fall wurden die Rechnungen für das Jahr 2013 im Jahr 2014 zum Zwecke der Vorsteuererstattung eingereicht und sind daher verspätet. Da diese…
…der Mehrwertsteuer - Rechnungen], C-371/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:936, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung) (Rz. 37). Unmittelbare Sanktionen mangelhafter Vorsteuererstattungsanträge sind gesetzlich nicht vorgesehen, können aber keinesfalls zum Verlust des Vorsteuerabzuges führen. Allfällige verfahrensrechtliche Verzögerungen und damit verbundener Nachteile verspäteter…
…des Erörterungsgespräches vorzulegen. In der Niederschrift wurde festgehalten, dass laut Stellungnahme des Bf. vom 1. April 2014 die Originallisten über die Tombolascheinverkäufe für den Zeitraum 19.August 2011 bis inklusive 28.10.2011 beim Kopieren verloren gegangen sind. Die Originalrechnung vom 3. August 2011 über…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache des B, C, xxxx D, gegen den Bescheid des Finanzamts D mit Ausfertigungsdatum 2.8.2013 betreffend Einkommensteuer 2012 beschlossen: 1. Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…21 Abs. 3 vierter und fünfter Satz UStG). Die Gutschrift aus dem Festsetzungsbescheid vom 22.3.2022 wirkte auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, den 1.3.2022, zurück und konnte damit keine termingerechte Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal 2022 bewirken. Die…
…BAO-Kommentar 2014, Rz 13 zu § 135 BAO, seien ua folgende Kriterien bei der Ermessensübung zu berücksichtigen: die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils (vgl UFS 21.10.2003, RV/0234-G/02; FJ 2004,77; VwGH 9.11.2004…
…bis 1 Monat verspätet. Demzufolge ist wegen Verletzung der sich aus § 134 BAO bzw. § 21 UStG 1994 ergebenden Erklärungspflicht die grundsätzliche Berechtigung zur Auferlegung von Verspätungszuschlägen nach Maßgabe des § 135 BAO jedenfalls gegeben. Zu prüfen ist, ob die unbestritten verspätet erfolgte Einreichung der Umsatzsteuererklärungen nicht…
…RV/2101730/2016; VwGH 13.9.2018, Ro 2016/15/0005; BFG 9.1.2019, RV/3100898/2018), die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils (vgl UFS 21.10.2003, RV/0234-G/02, FJ 2004, 77; VwGH 9.11…
…Jahres 2018 entstanden ist. Es liegt der neueren Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgend eine vollendete Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1, 3 lit. a, zweite Fallvariante mit einem Verkürzungsbetrag von € 8.300,00 vor. Die verspätete Einreichung der Jahreserklärung ist ein nicht mehr hinsichtlich einer Strafbarkeit…
…umsatzsteuerlichen Pflichten eingeholt wurde. Der Beschwerdeführer stellt nicht dar, aus welchen Gründen es ihm objektiv oder subjektiv unmöglich gewesen sein sollte, eine solche Rechtsberatung zeitgerecht in Anspruch zu nehmen. Die unbestritten verspätet erfolgte Einreichung der Abgabenerklärung (Umsatzsteuervoranmeldung) war damit im Sinne des § 135 BAO nicht…
…RV/2101730/2016; VwGH 13.9.2018, Ro 2016/15/0005; BFG 9.1.2019, RV/3100898/2018), die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils (vgl UFS 21.10.2003, RV/0234-G/02, FJ 2004, 77; VwGH 9.11…
…BGBl. I Nr. 44/2020. Zur grob fahrlässigen Abgabenverkürzung durch verspätete Einreichung von Abgabenerklärungen gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG: In der mündlichen Verhandlung vom 10. März 2026 schränkte die Amtsbeauftragte als Beschwerdeführerin ihre Beschwerde insoweit ein, dass sie sich nicht mehr gegen die Verkürzung von…
…Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 19.752,67 gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinterzogen zu haben und durch die vorsätzliche Nichtabgabe [verspätete Einreichung] der Jahressteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2007 und 2008 Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben…