…2016 um einen verfahrensrechtlichen Bescheid, der zu Unrecht erlassen wurde, da die Beschwerdevorentscheidung vom 29.2.2016, mit welcher die Wiederaufnahmebescheide vom 28.2.2015 betreffend ESt 2011-2013 aufgehoben wurden, tatsächlich nicht in Rechtskraft erwachsen ist, sodass die ersatzweise ergangenen ESt-Bescheide 2011-2013…
…von Verfahrensvorschriften: Die verfahrensrechtliche Grundlage für den angefochtenen Bescheid ist § 9 Abs 9 KStG. Gemäß § 9 Abs 9 5. TS KStG ist der Feststellungsbescheid in allen Fällen der Änderung gegenüber dem Gruppenträger und dem betroffenen Gruppenmitglied abzuändern. Dabei handelt es sich um eine verfahrensrechtliche Spezialnorm…
…ersatzlos aufzuheben (zur Aufhebung einer Beschwerdevorentscheidung vgl. BFG 19.9.2016, RV/7104021/2016; BFG 18.1.2017, RV/7104666/2015, zur Aufhebung zu Unrecht erlassener verfahrensrechtlicher Bescheide siehe auch Ritz/Koran, BAO 7.A., § 279 Rz 6 unter Hinweis auf Stoll, JBl 1982, 12)…
…verstorbene ***3*** zurück. Als Bescheidadressat wurde der ***4*** genannt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Übergang von Rechten und Pflichten im Abgabenrecht gemäß § 19 Abs 1 BAO ausschließlich im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge stattfinde. Dies beziehe sich auf sämtliche verfahrensrechtliche Positionen, wie etwa das Einbringen einer Abgabenerklärung…
…dass für die nach § 9 Abs 9 KStG 1988 gesetzlich geforderte Abänderung kein zusätzlicher verfahrensrechtlicher Bescheid zu erlassen ist. § 9 Abs 9 KStG 1988 stellt somit (auch) die verfahrensrechtliche Grundlage zur Bescheiderlassung dar. Die Abänderung hat dabei nur gegenüber dem Gruppenträger und dem betroffenen Gruppenmitglied…
…dass für die nach § 9 Abs 9 KStG 1988 gesetzlich geforderte Abänderung kein zusätzlicher verfahrensrechtlicher Bescheid zu erlassen ist. § 9 Abs 9 KStG 1988 stellt somit (auch) die verfahrensrechtliche Grundlage zur Bescheiderlassung dar. Die Abänderung hat dabei nur gegenüber dem Gruppenträger und dem betroffenen Gruppenmitglied…
…2 BAO) wäre vor Erlassung des Delegierungsbescheides zu wahren. Ein Delegierungsbescheid als verfahrensrechtlicher Bescheid könnte von mir auch (abgesondert) angefochten werden. Würde man dem Standpunkt der beiden Finanzämter folgen, dass intern einfach Aufgaben auch an andere Finanzämter delegiert werden können und dies dem Steuerpflichtigen nicht…
…0242) und kommt somit nicht in Betracht. Das Gericht hatte daher mit Aufhebung des angefochtenen Bescheides vorzugehen (vgl. dazu Ritz/Koran, BAO7, § 279 Tz. 6), da ein verfahrensrechtlicher Bescheid zu Unrecht erlassen wurde und sich die belangte Behörde materiell-rechtlich mit dem geltend gemachten Zinsenanspruch…
…2 BAO) wäre vor Erlassung des Delegierungsbescheides zu wahren. Ein Delegierungsbescheid als verfahrensrechtlicher Bescheid hätte von mir auch (abgesondert) angefochten werden können. Würde man dem Standpunkt der beiden Finanzämter folgen, dass intern einfach Aufgaben auch an andere Finanzämter delegiert werden können und dies dem Steuerpflichtigen…
…Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in Österreich gemäß § 98 EStG 1988 nur beschränkt steuerpflichtig sei. Dieser (verfahrensrechtliche) Bescheid - und nur dieser - bildet den Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung und stellt "die Sache" des hiergerichtlichen Verfahrens dar. Fest steht ferner, dass das Finanzamt in der Folge die Beschwerde…
…wie oben dargelegt, zu verneinen. Da zu Unrecht ein verfahrensrechtlicher Bescheid erlassen wurde, ist dieser durch das BFG aufzuheben. Eine weitergehende inhaltliche Entscheidung (durch das Gericht) muss infolge der dargestellten Begrenzung durch die Sache unterbleiben bzw hat im Weiteren durch die Abgabenbehörde zu erfolgen (Ritz…
…Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Eine (ersatzlose) Aufhebung (als meritorische Beschwerdeerledigung) hat durch das Bundesfinanzgericht zu erfolgen, wenn ein verfahrensrechtlicher Bescheid (zB Zurückweisung eines Antrags…
…Diese Frage ist im Beschwerdefall, wie oben dargelegt, zu verneinen. Da zu Unrecht ein verfahrensrechtlicher Bescheid erlassen wurde, ist dieser durch das BFG aufzuheben. Eine weitergehende inhaltliche Entscheidung (durch das BFG) muss infolge der dargestellten Begrenzung durch die Sache unterbleiben bzw. hat im Weiteren durch…
…2005/17/0242) und kommt somit nicht in Betracht. Der angefochtene Bescheid war folglich aufzuheben (Ritz/Koran, BAO7, § 279 Tz. 6), da ein verfahrensrechtlicher Bescheid zu Unrecht erlassen wurde und sich die belangte Behörde materiell-rechtlich mit dem geltend gemachten Zinsenanspruch hätte auseinandersetzen müssen. 2…
…wenn ein verfahrensrechtlicher Bescheid (zB Zurückweisung eines Antrags, Zurücknahmebescheid gemäß § 85 Abs 2 BAO) zu Unrecht erlassen wurde. (Vgl Ritz/Koran, BAO7 § 279 Rz 6, VwGH 24.09.2019, Ra 2018/16/0055) Im Falle einer bescheidmäßigen Zurückweisung eines Antrages ist also Sache des Beschwerdeverfahrens…
…oder wenn ein verfahrensrechtlicher Bescheid zu Unrecht erlassen wurde. Ergeht in derselben Sache, die unanfechtbar und unwiderruflich entschieden ist, eine neue Entscheidung, so ist diese inhaltlich rechtswidrig (VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Die belangte Behörde hat daher insoweit einen zweiten Bescheid in derselben…
…den die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden." Ritz/Koran, BAO7, § 94 Rz 1 verweist auf die in Stoll, BAO, S. 982 ff enthaltene Übersicht von nach außen gerichteten individuellen Willensäußerungen von Verwaltungsorganen und gliedert sie wie folgt: • Verfahrensanordnungen (kein Bescheidcharakter, § 94 anwendbar) • verfahrensrechtliche Bescheide. Nach…
…zu erwarten ist, wie bei der Verweigerung der Akteneinsicht wegen fehlender Parteistellung des Antragstellers oder zwar der Partei gegenüber, aber außerhalb eines Verfahrens. In diesem Fall liegt ein selbständiger verfahrensrechtlicher Bescheid vor, der gesondert mit Beschwerde anfechtbar ist (vgl. VwGH 13.11.1986, 86/16…
…für den der Bescheid seinem Inhalt nach bestimmt ist (vgl. Fischerlehner/Brennsteiner³, Abgabenverfahren, 2017). Eine ersatzlose Aufhebung (als meritorische Beschwerdeerledigung) im Sinne des § 279 Abs. 1 BAO hat u. a. zu erfolgen, wenn antragsgebundene Verwaltungsakten ohne diesbezüglichen Antrag getätigt werden bzw. ein verfahrensrechtlicher Bescheid (wie…
…den oben dargestellten Ausführungen ergibt sich, dass die Abgabenbehörde den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag zu Recht wegen mangelnder Behauptung des Neuhervorkommens von Tatsachen oder Beweismitteln zurückweisen konnte. Die Ablehnung (Zurückweisung, Abweisung) eines Wiederaufnahmsantrages ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid. Er ist mit Bescheidbeschwerde anfechtbar (s. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung…