…Amtsbeauftragten sowie der Schriftführerin zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wie folgt abgeändert: Das nunmehr beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde gegen die ***Bf1*** zur Strafnummer 2018 geführte Finanzstrafverfahren wegen einer Verantwortlichkeit für die durch die Entscheidungsträgerin Mag…
…Die entstandenen Abgaben, in der Höhe von insgesamt € 1.947.733,66 (Altlastenbeitrag und Säumniszinsen) wurden letztendlich auch durch das Zollamt Wien mittels Bescheid vom 28.12.2017 (B2) vorgeschrieben. Die Verantwortlichkeit zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere der gegenständlichen relevanten Abgaben und Selbstberechnung…
…sohin auch an einer Verkürzung. Der objektive Tatbestand des § 34 Abs 1 FinStrG ist daher nicht erfüllt. 3.2.2 Unrichtige rechtliche Beurteilung der subjektiven Verantwortlichkeit/mangelnde Begründung a) Aufgrund des Erkenntnisses vom 5.3.2019 ergäbe sich das grob fahrlässige Handeln der Geschäftsführerin daraus, "..…
…er habe als Geschäftsführer der Bf. 2 und somit für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der Y.GmbH Verantwortlicher vorsätzlich 1.) selbstzuberechnende Abgaben, nämlich Lohnsteuer für 11/2017 in Höhe von € 323,34 Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für FB für 11/2017 in Höhe von…
…vorgesehenen Terminen zukommen. Weiters ist zur Erfüllung der Vorgaben für diese Form der Abgabenhinterziehung gefordert, dass der für abgabenrechtliche Belange verantwortliche Geschäftsführer es ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass zum gesetzlichen Termin auch eine Meldungslegung der Höhe der geschuldeten Beträge unterbleibt. Der…
…FNb , ist als belangter Verband für die in Pkt. 1. beschriebenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit . a FinStrG ihres Entscheidungsträgers A gemäß § 3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ( VbVG ) verantwortlich, weshalb über sie gemäß § 28a Abs. 2, § 49 Abs. 2 iVm § 21 Abs.1 und 2 FinStrG eine…
…Bf. vor, dass sie die ihr zur Last gelegte Tat bestreite. Die Bf. sei nicht verantwortlich. Sie beantrage die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung der Strafe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die Bf. ist Inhaberin des Marktstandes in XY1. Die…
…brachte die Bf. vor, dass sie die ihr zur Last gelegte Tat bestreite. Die Bf. sei nicht verantwortlich. Sie beantrage die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung der Strafe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die G-GmbH, XY2, ist Inhaberin des…
…Tatvorwurf hinsichtlich der unberechtigten Geltendmachung der Vorsteuer für das Jahr 2010 von € 4.072,30 betrifft, so wurde im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat die Verantwortlichkeit des Beschuldigten bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung für 2010 eingehend erörtert. Der Beschuldigte brachte dazu vor…
…zumal er behauptet habe, der Mieter sei als Bauführer vertragsmäßig für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften verantwortlich gewesen und nicht die ***Firma1*** als Vermieter der Mulde. Dagegen erhob der Beschwerdeführer frist- und formgerecht Beschwerde und betonte noch einmal, dass die ***Firma1*** weder Bauführer noch Gebraucher…
…dass P-1 als verantwortlicher Beauftragter bestellt worden sei. Eine Bestellurkunde samt Unterschrift von P-1 wurde vorgelegt und um entsprechende Berücksichtigung ersucht. ---//--- Die Behörde führte zur Beschwerde im Vorlagebericht aus, dass (erst) in der Beschwerde die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten geltend gemacht worden sei…
…Revision nicht zulässig, da die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Thema Übertragung der strafrechtlichen Verantwortung auf verantwortliche Beauftragte gem. § 9 Abs 2 VStG abweicht, eine solche Rechtsprechung…
…die an ihn ergangene Aufforderung zur Rechtfertigung nicht richtig gewesen sei, da die Fa. X. zum Vorfallszeitpunkt 15. November 2017 einen verantwortlich Beauftragten gehabt habe. Weiters brachte er vor, dass Herr J. am 15. November 2018 eine Entladetätigkeit durchgeführt habe und dass das Postverfahren mit…
…am 8. März 2012 erging unter anderem gegen Ing.A zu StrNr. 5678 ein Straferkenntnis, wonach er schuldig sei, er habe als Verantwortlicher der Agenden der B-GmbH, sohin als deren faktischer Geschäftsführer, im Amtsbereich des Finanzamtes FA vorsätzlich 1) betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli, Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf, vertreten durch RA Dr. Erich Hirt, Rudolfsplatz 5/28, 1010 Wien, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß §§ 17 Abs 1 iVm 19 Abs 1 VGSG iZm § 9 Abs 1 VStG über die…
…ohne weitere Umstände festgestellt und allenfalls zur Verantwortung gezogen werden kann. Aus der in dieser Bestimmung normierten Verpflichtung zur Auskunftserteilung ergibt sich, dass der*die verantwortliche Vertreter*in der Zulassungsbesitzerin, nämlich der Firma ***2*** innerhalb der ihr gesetzten zweiwöchigen Frist der Behörde mitzuteilen gehabt hätte…
…Grund des § 9 Abs. 1 VStG sei der Bf. als Geschäftsführer für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch die steuerpflichtige Gesellschaft strafrechtlich verantwortlich. Der Sachverhalt der dem Bf. zur Last gelegten Übertretungen sei durch die amtliche Feststellung vom 28.04.2017, das Bemessungsverfahren, die Rechtfertigung und…
…ausgewiesen: B.C. von 11.05.2017 bis 13.06.2018 (selbständig). Tatsächlich seien die Geschäfte jedoch vom Erstbeschuldigten Bf. geleitet worden und es sei dieser de facto auch für die steuerlichen Agenden verantwortlich gewesen. Der Zweitbeschuldigte B.C. habe es jedoch unterlassen, sich in…
…einer öffentlichen mündlichen Verhandlung in der Sache selbst entscheiden und den angefochtenen Bescheid ersatzlos beheben, in eventu - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung den angefochtenen (ergänzt: Bescheid) dahingehend abändern, dass die Höhe der Verwaltungsstrafen gemindert wird." Laut angeschlossenen Unterlagen (Bestellung zum Verantwortlichen gemäß § 9 Abs…
…zuzubilligen, dass er andere Personen damit beauftragen könne, allfällige Lenkererhebungen zu beantworten; verantwortlich bleibe aber er als Zulassungsbesitzer bzw. als zur Vertretung nach außen Berufener der Zulassungsbesitzerin einzig und allein selbst. Zweck einer Lenkerauskunft bestehe darin, den Lenker zur Tatzeit ohne Umstände raschest festzustellen, somit…