…1.390,56 sowie Lebenshaltungskosten von € 1.959,44 eine maximale monatliche Ratenzahlung an das Finanzamt Innsbruck von € 4.000,00 verbleiben würde. Der Unterhalt des Beschwerdeführers und seiner Familie ist nach seinen eigener Darstellung nicht gefährdet und er verfügt über veräußerbares Vermögen…
…gegeben: 3.1. Es liegt eine "erhebliche Härte" vor, weil eine wirtschaftliche Notlage der Antragstellerin damit einherginge: Es sind weder ausreichend flüssige Mittel noch veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden. Grundsätzlich genügt zwar der Umstand, dass ein Nachsichtsansuchen gestellt und noch unerledigt ist, nicht für eine…
…den für die Bestreitung des Lebensunterhalts notwendigen Einkunftsquellen veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen, kann dies im Einzelfall zur Verneinung einer erheblichen Härte führen. Auch endgültige Zinsverluste reichen hierbei alleine für die Begründung einer erheblichen Härte nicht aus, jedoch darf keine Verschleuderung von Vermögen verlangt werden (Stoll…
…der Bf. eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, wonach die Bf. über kein veräußerbares und belastungsfähiges Vermögen verfügt und ein Liquiditätsstatus vom 1.8.2012 beigebracht worden sei. Die Bf. verfügte zum Zeitpunkt 1.8.2012 nur über ein Kontoguthaben in Höhe von ca. 8.930…
…bestünde in der Differenz zwischen Optionsausübungspreis (im vorliegenden Fall ATS 1.000.000,00) und dem Wert des zugrunde liegenden Basiswertes. Unbedingt eingeräumte und frei veräußerbare Optionsrechte stellten eigenständige Wirtschaftsgüter dar. Im vorliegenden Fall sei zwischen dem Optionsrecht und dem Markenrecht selbst zu unterscheiden sei…
…Unbilligkeit sei es daher irrelevant, ob der Beschwerdeführer über ausreichende liquide Mittel oder belastbares bzw. veräußerbares Grundvermögen verfüge. Entscheidend sei allein, dass die Einhebung der Abgabe zu einer atypischen Vermögensbelastung, sohin zu einer - verglichen mit anderen Fällen - "gravierenden Belastung" führt. Der Anfall einer Einkommensteuer in…
…Wortlaut her widersprüchlich. Auch führe die Erfassung eines Grundanteils über 1.000 m 2 zu unsachlichen Differenzierungen. Nicht zuletzt sei die Erfassung bereits steuerfrei veräußerbaren Vermögens aus dem Blickwinkel der Rückwirkung verfassungsrechtlich bedenklich. Auf Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung verzichtete der Bf. ausdrücklich. Rechtslage: Private Grundstücksveräußerungen - § 30…
…Kreditaufnahme und Tilgung sind Bestandteil der Nutzungsüberlassung von Kapital auf Zeit. Der Kreditnehmer verfügt somit im Sinne der „Quellentheorie“ nicht über einen veräußerbaren Vermögensgegenstand. Auch im Sinne des „Leistungsfähigkeitsprinzips“ ist die Nichtanerkennung des Kursverlustes gesetzeswidrig. Die Kosten der Fremdfinanzierung einer Einkunftsquelle mindern das Markteinkommen als…
…Barreserven zu verfügen und die Abgabenverbindlichkeit aus dem laufenden Geschäftsbetrieb finanzieren zu müssen. Er legt weder seine Vermögensverhältnisse offen (das Fehlen von Barreserven allein bewirkt noch keine erhebliche Härte, wenn ohne Vermögensverschleuderung veräußerbare oder belastbare Vermögenswerte vorhanden sind: VwGH 18.6.1993, 91/17/0041)…
…Zuge von Einhebungsmaßnahmen eine Verschleuderung von Vermögenswerten nicht verlangt werden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Vermögensverminderung, die mit einer Abgabenentrichtung zwangsläufig einhergeht, überhaupt nicht eintreten darf. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen…
…das Vorhandensein liquider oder verwertbarer Mittel an. Bei Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens ist keine erhebliche Härte anzunehmen. Das Vorliegen der erheblichen Härte hat der AbgPfl aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand der Einkommens- und Vermögenslage darzulegen (VwGH 20. 9…
…Härte bei der Entrichtung vorliegen. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH könne nämlich das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen zu einer Verneinung einer erheblichen Härte führen. Eine Verschleuderung des Vermögens des Beschwerdeführers werde vom Finanzamt nicht verlangt. Der Argumentation…
…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte " führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). …
…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Das Vorhandensein ausreichender liquider Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte " führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). …
…Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Im Stundungsansuchen hat der Bf. kein Vorbringen zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation getätigt…
…Mio und eine Liegenschaft in *** in Tirol zu veräußern. Aus den Veräußerungserlösen werde er die Abgabenverbindlichkeit begleichen können, allerdings seien diese Vermögenswerte kurzfristig nur mit erheblichem Wertverlust veräußerbar, weshalb er noch mehr Zeit benötige, um seine Verkaufsbemühungen erfolgreich zum Abschluss bringen zu können. Mit Eingabe…
…eigenem Antrieb konkretisiert anhand der Vermögenslage das Vorliegen einer erheblichen Härte und der Umstand, dass die Einbringung der Abgabe nicht gefährdet ist, dargelegt. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel (VwGH 5.4.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der…
…von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen kann zur Verneinung einer erheblichen Härte führen; eine Verschleuderung des Vermögens darf jedoch nicht verlangt werden (vgl. VwGH 18.6.1993, 91/17/0041). 2.5. Die im Lauf des Verfahrens modifizierten Angaben des Bf. zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation…
…wirtschaftlichen Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen könne zur Verneinung einer erheblichen Härte führen. Die angespannte Liquiditätslage der Beschwerdeführerin stelle nach Ansicht der Behörde keine erhebliche Härte iSd § 212 BAO dar: Die…
…09). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens könne zur Verneinung der erheblichen Härte fuhren (vgl VwGH 5.4.1957, 975/55; 4.9.2008, 2007/17/0118). Eine Verschleuderung des Vermögens dürfe jedoch nicht verlangt werden (vgl VwGH 4…