…der im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Europäischen Union eingebrachten Beförderungsmittel eine der damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt worden sei. Auf Grund des nach den güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen unzulässigen Güterverkehrs seien das Sattelfahrzeug und der Auflieger entgegen den Bestimmungen des Art. 558 Abs…
…€ Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe 1. Sachverhalt Am 13.01.2012 langte beim Finanzamt der Befund der Z vom 21.12.2011 ein, in welcher Folge sodann vom Finanzamt der beschwerdegegenständliche Bescheid…
…zu einer bestimmten Vorgangsweise aufgefordert wird und sich nachträglich die Unrichtigkeit dieser Vorgangsweise herausstellt (VwGH 5.5.1992, 92/14/0013). Festzuhalten ist, dass verschiedene Außenprüfungen sowohl beim Rechtsvorgänger als auch bei der Berufungswerberin durchgeführt wurden. Anzuführen ist, dass es der Behörde unmöglich ist nachzuvollziehen…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates II als Organ des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22. Jänner 2009, Zln. 520000/90222/9/2008 und 520000/90316/2/2008, wurde der Berufungswerber (nunmehr: Beschwerdeführer = Bf.) des Finanzvergehens…
…erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ am 14. Juli 2011 einen Grunderwerbsteuersteuerbescheid, welcher wie folgt lautet: Betrifft: ABC-123…
…werden, wenn der Erwerber die Waren im Bestimmungsland der Erwerbsteuer unterzieht. In diesem Fall muss auch die entsprechende Lieferung umsatzsteuerfrei erfolgen. Es liegen daher nach Ansicht des Berufungswerbers sämtliche Voraussetzungen vor, um den gegenständlichen Lieferungen als umsatzsteuerfrei zu erachten. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass…
…In einem mit 2. August 2005 datierten - beim ***FA******FA*** am 5. August 2005 eingelangten - Schriftsatz wird seitens des Berufungswerbers eine "ergänzende Darstellung" zum ursprünglichen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 23. Juni 2005 vorgebracht. Der Inhalt dieser Eingabe ist im Bescheid des ***FA*** vom…
…das Rechtsmittel begründet werden muß und daß ihm eine aufschiebende Wirkung nicht zukommt (§ 254). (4) Enthält der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung oder keine Angabe über die Rechtsmittelfrist oder erklärt er zu Unrecht ein Rechtsmittel für unzulässig, so wird die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt. (5) Ist…
…war das Fahrzeug zum Beanstandungszeitgunkt nicht auf öffentlichem Grund, sondern in der hauseigenen Tiefgarage abgestellt. Die beigelegten Fotos sollen offensichtlich den lnhalt des fehlerhaften Bescheides in unzulässiger Weise rechtfertigen. Eine derartige Begründung ist in rechtlicher Hinsicht verfehlt. Da ich die mir zur Last gelegte Verwaltungsübertretung…
…Die Parkscheinbuchung soll lediglich klarstellen, zu welchem Zeitpunkt genau das Fahrzeug abgestellt wurde. Das Mitwirken an der Kontrollmaßnahme ist durch das Absenden der SMS erfüllt. Buchung bei m-parking: Es ist unzulässig, Vermutungen darüber anzustellen, warum keine Buchung in irgendeinem System vorliegt und deshalb den…
…Weiters ist keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen, wenn der Bundesminister für Finanzen den angefochtenen Bescheid erlassen hat. § 263 BAO lautet: 263. (1) Ist in der Beschwerdevorentscheidung die Bescheidbeschwerde a) weder als unzulässig oder als nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) noch b) als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2…
…der Sachverhaltsfeststellung, Mangelhaftigkeit des Verfahrens, sowie unrichtigen rechtlichen Beurteilung werde ergriffen. Es ergehe der ANTRAG den befochtenen Bescheid samt Bezugsakte wegen Rechtswidrigkeit seiner Inhalte und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben und den Berufungswerber schriftlich über deren Aufhebung zu informieren; -den befochtenen, rechtswidrigen Bescheid…
…mm.2007, übergegangen ist. Die nunmehrigen Eigentümer Dipl.Ing. A, S, L und Y sind daher die Rechtsnachfolger der A Privatstiftung (Voreigentümerin und Berufungswerberin gegen den Zurechnungsfortschreibungsbescheid zum 1.1.2009), welche wiederum Rechtsnachfolgerin des Dr. G (Eigentümer am 1.1.2008) war. Sie sind…
…bilden einen Bestandteil dieses Erkenntnisspruches. Die Festsetzung der Abgaben erfolgt endgültig. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Die Fälligkeiten allfälliger Mehrbeträge ergeben sich aus der vom Finanzamt erstellten Buchungsmitteilung.  …
…b BAO iVm § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Eingabe des Vertreters der Beschwerdeführerin (Bf.) vom 23.08.2024…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe: Strittig ist im anhängigen Verfahren die Zulässigkeit einer Zurückweisung der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 als verspätet nach § 273 Abs. 1 BAO idF vor BGBl I 2013/14…
…nunmehr Beschwerde, vom 18.01.2012 wird gemäß § 260 Abs.1 lit.a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf) ist ein im Jahr 2007 in der…
…zu Recht erkannt: Die als Beschwerde zu erledigende Berufung wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Zur Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes: Gemäß Art. 151 Abs. 51 Z 8 B-VG (idF Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012…
…Die EAS-Erledigungen (EAS 1193, 1372 und 2374) sowie die vom Beschwerdeführer (damals Berufungswerber) zitierte Literaturmeinung würden sich auf die Rechtslage vor Inkrafttreten dieser Bestimmung beziehen. 5. Im Vorlageantrag vom 2.12.2013 wurde von der Beschwerdeführerin eine mündliche Verhandlung und die Entscheidung durch den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B, vertreten durch BKS Steuerberatungs GmbH, Untere Hauptstraße 10, 3150 Wilhelmsburg, diese vertreten durch Mag. Werner Steinwendner, über die Berufung vom 05.10.2013 idF des Ergänzungsschriftsatzes vom 5…