…welchem Elternteil bzw. wem (im Rahmen des Scheidungsverfahrens oder allenfalls in einem daran anschließenden gerichtlichen oder behördlichen Verfahren) die Obsorge für Ihr damals noch nicht volljähriges Kind übertragen wurde, b) ob, und wenn ja wem für das damals noch nicht volljährige Kind gerichtlich, behördlich oder…
…Die Mutter des Bf's bedürfe laut ärztlicher Bescheinigung vom 09.02.2020 zwar "infolge ihres Alters und gesundheitlichen Zustandes seit 2017 ständiger Aufsicht", habe jedoch in einem eigenen Haushalt gewohnt. Am Familienwohnsitz habe 2017 zwar ein noch nicht volljähriges, unterhaltsberechtigtes Kind gewohnt. Wirtschaftliche Gründe…
…anzusehen, wenn nicht der Nachweis erbracht wird, dass sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst Krankheitskosten darstellen würden. Ist das Kind volljährig und wird keine Familienbeihilfe bezogen, sind solche Unterhaltsleistungen dem § 34 Abs 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) zu subsumieren…
…ihrem Studium fertig war (Protokoll des Bezirksgerichtes vom 8.11.2016). Rechtsfolgen : Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind steuerlich nicht abzugsfähig (§ 34 Abs 7 Z 5 EStG 1988). Aufwendungen der Unterhaltsberechtigten, die bei der Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen…
…des Finanzamtes verwies auf eine Entscheidung des UFS vom 14. April 2009, RV/1303-L/07, wonach für ein volljähriges Kind, für das keine österreichische Familienbeihilfe bezogen wird, kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Die steuerliche Vertreterin erklärte, dass der vom Finanzamt herangezogene UFS Fall nicht auf den…
…Beschwerde vom 14.03.2023 gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 vom 02.03.2023 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, könne auch bei aufrechter Unterhaltsverpflichtung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses kein Unterhaltsabsetzbetrag zuerkannt werden…
…dass die vom Bf. zu leistenden Alimente an die volljährige Tochter deswegen zu zahlen waren, weil das Weiterbestehen der Unterhaltsverpflichtung auch nach Eintritt der Volljährigkeit aus der Behinderung des Kindes resultiert, vermag daher eine Behandlung der gesamten geleisteten Unterhaltszahlungen ohne Ansehung des Charakters der damit…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind…
…Ra 2016/13/0053, ausgesprochen, dass Unterhaltszahlungen für ein behindertes volljähriges Kind ohne Weiteres zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abziehbar seien. Er übersieht dabei, dass das Höchstgericht in Rz 24 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die VwGH-Entscheidung auf Basis der in der Amtsrevision nicht…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Z 5: (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind…
…irre auch in ihrer Annahme, dass keine Außergewöhnlichkeit der Unterhaltszahlungen vorliegen würde, da alle Eltern von behinderten volljährigen Kindern gleichermaßen von der Verpflichtung zur Unterhaltsleistung betroffen seien. "RZ 827 Aufwendungen sind nur insoweit außergewöhnlich, als sie höher sind als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen…
…Elternteile in pauschaler Weise durch die steuerrechtlichen Instrumente des Familienbonus Plus und des Unterhaltsabsetzbetrages herbeiführen wollte, weshalb eine Anrechnung von Transferleistungen sowohl bei minderjährigen als auch bei volljährigen Kindern nicht mehr erforderlich sei. Der OGH "befreite" das Unterhaltsrecht dadurch vom "Fremdkörper" der steuerlichen Entlastung und…
…Mitgliedstaats die Familienangehörigen nicht von anderen Personen, auf die diese Rechtsvorschriften anwendbar sind, so werden der Ehegatte, die minderjährigen Kinder und die unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder als Familienangehörige angesehen" (Art. 1 Abs. 1 Buchstabe i Nummer 2 VO 883/2004). Wird nach den anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften…
…c FLAG die solcherart erhöhte Familienbeihilfe auch für ein volljähriges Kind gewährt wird, gemäß § 33 Abs. 3 EStG als Folge der Gewährung von (erhöhter) Familienbeihilfe über die Volljährigkeit des Kindes hinaus auch der Kinderabsetzbetrag in Höhe von monatlich 58,40 Euro im Wege der gemeinsamen…
…zu verschaffen. In dieser Bescheinigung erfolgte eine rückwirkende Feststellung mit Mai 2010. 3. Würdigung: Nach § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 haben volljährige Vollwaisen dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens…
…habe in seinem Erkenntnis vom 31.3.2017, Ra 2016/13/0053, ausgesprochen, dass Unterhaltszahlungen für ein behindertes volljähriges Kind ohne Weiteres zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Er übersieht dabei, dass das Höchstgericht in Z. 24 der Begründung zu diesem Erkenntnis ausdrücklich darauf…