…für 2013 - 2015". Aus der Formulierung ist abzuleiten, dass der BF vermeint, die Umsätze für 2015 seien unrichtig geschätzt worden, angefochten ist somit die vermeintlich unrichtige Festsetzung der Umsatzsteuer durch Schätzung. Es ist auch erkennbar, was die beantragte Änderung ist, nämlich die Veranlagung entsprechend der…
…Die Nennung der Daten zu denen D.C. durch Einreichung unrichtiger Erklärungen unrichtige Festsetzungen erwirkt hat, hat nur zu dem gegen sie geführten (in Rechtskraft erwachsenen) Verfahren Bezug nicht jedoch zu den Anlastungen gegen den Bf. Für den Zeitraum 2005 bis 2009 wurde eine Außenprüfung…
…Beschuldigte von der versuchten Abgabenhinterziehung für das Jahr 2013 mit einem Betrag von € 2.403,50 zurückgetreten, da er den Erfolg, nämlich die unrichtige Festsetzung der Umsatzsteuer 2013 verhinderte. Aufgrund der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts vom Versuch war das Finanzstrafverfahren somit insoweit gemäß §§ 136…
…der Abgabenbehörde, Jahressteuererklärungen einzureichen, den Plan gehabt, die Vorauszahlungen nachträglich offenzulegen und keine endgültige unrichtige Festsetzung der Umsatzsteuer im Veranlagungswege herbeizuführen, was auch geschehen ist, nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit zu widerlegen ist. Überdies besteht bei gegebener Verfahrenskonstellation ein Verböserungsverbot nach § 161…
…Daher sei dem Finanzamt kein tatsächlicher materieller Schaden entstanden, auch falls die bescheidmäßige Änderung der angefochtenen Bescheide bzw. die unrichtige Festsetzung von Umsatzsteuervoranmeldungen aus verfahrensrechtlichen Gründen unterbleiben sollte, weil materiell diese Beträge der Abgabenbehörde nicht zustünden. Schon alleine aufgrund dieser erwiesenen Tatsache sei eine Haftung…
…den erkennenden Senat steht außer Zweifel, dass die Beschuldigte mit der Einreichung der unrichtigen Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung 2009 der OG in Kauf genommen hat, dass die daraus resultierenden Festsetzungen an Einkommensteuer in unrichtiger Höhe erfolgen würden, zumal bei einer nicht ordnungsgemäßen Buchhaltung…
…nicht rechtskräftig festgesetzten Anspruchszinsen, Aussetzungszinsen, und gegen die Abweisung der beim FA eingebrachten Anträge diesbezüglich, welche bis dato nicht abschließend behandelt wurden. Sowie deren unrichtige Vorschreibung / Festsetzung" richtet. Weiters wird ausgeführt, dass gegen eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts, in der über die Umsatzsteuern, Körperschaftsteuern und Kapitalertragsteuern…
…nicht mehr relevante) Rechtswidrigkeiten lagen bei der Bescheidgestaltung des FA DS ***1*** v.02.02.2015 vor: a) Begründungsmangel der KEST-Bescheide jeweils v.02.02.2015 bzw. (unrichtige) monatsweise Festsetzung von KEST jeweils für Dezember eines Jahres: Die belangte Behörde verabsäumte es, Ermittlungen bzw…
…für die unrichtige bescheidmäßige Festsetzung der Höhe der Einkommensteuer zu Lasten des ML. Anders ausgedrückt: Das Finanzamt hat zur Kenntnis genommen, dass mit einer solchen Prozessführung gegen WR dem ML die Möglichkeit offen stehe, die nachteilige Vermögenslage, die bei ML durch den unrichtigen Einkommenssteuerbescheid entstanden…
…Umstand hingewiesen wird, eine nähere Angabe über den Zeitpunkt der Fälligkeit der festgesetzten Abgabenschuldigkeit." Gemäß § 201 BAO ist eine Festsetzung der (Selbstbemessungs-)Abgabe durch die Behörde nur zulässig, wenn der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet wäre, keine oder eine unrichtige Selbstberechnung vorlegt. Denn § 201 BAO…
…in der Beschwerde, dass der Grundsatz von Treu und Glauben gegen eine Festsetzung spricht, ist entgegen zu halten, dass die Abgabenbehörde gegen diesen Grundsatz nicht verstoßen hat, da kein unrichtiges Verhalten ihrerseits vorliegt. Selbst wenn die Abgabenbehörde eine geänderte rechtliche Beurteilung vornimmt, liegt in solchen…
…nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestanden und für alle Parteien der Bescheidadressat zweifelsfrei feststand, ist deren unrichtige Bezeichnung als unbeachtlich zu qualifizieren. Eine Berichtigung gem. § 293 BAO erübrigt sich aufgrund des ohnehin eingebrachten Vorlageantrages. 2.) Zur Festsetzung der Anspruchszinsen Gem. …
…95 erhöht, siehe Abfrage des Abgabenkontos der B-GmbH]. Gleichzeitig sei aufgrund der [durch den Prüfer] berichtigten Bemessungsgrundlagen eine Festsetzung der [Vorauszahlungen an] Umsatzsteuer für Oktober und November 2014 erfolgt [Anmerkung: Die Zahllasten wurden am 9. Dezember 2014 mit € 13.015,81 bzw. mit…
…Zustelladresse von der ***7*** auf die Adresse ***8*** geändert. Die Bf. habe weder eine Aufforderung zur Meldung in das WiEReG noch einen Bescheid über die Festsetzung der ersten Zwangsstrafe erhalten. Lediglich der Bescheid über die zweite Zwangsstrafe sei mit Ende 04/22 elektronisch zugestellt worden…
…1993 - nämlich, dass sich die abgegebene Jahreserklärung als nicht richtig erwiesen habe - erfüllt und die Kommunalsteuer somit (zu Recht) bescheidmäßig festgesetzt worden. Zahlungen seien für die Festsetzung der Kommunalsteuer nicht von Relevanz. In seinem Vorlageantrag vom 02.01.2024 hat der Bf ausgeführt, dass die…
…habe die Zahlungsfrist bereits am 5.12.2022 geendet. Dieser Irrtum sei erst aufgefallen, als der Bescheid vom 9.1.2023 über die Festsetzung des Säumniszuschlages zugestellt wurde. Die Abgabenschuld sei am 3.1.2023 beglichen worden. Wäre der Antrag auf Aussetzung der Einhebung korrekterweise…
…die von der Festsetzung von Verwaltungsabgaben betroffenen "Zollzuwiderhandlungen" festzulegen. Mit der Bestimmung des § 30 Abs. 1 Z 3 ZollR-DV hat der Bundesminister für Finanzen bestimmt, dass u.a. die Erklärung unrichtiger oder unvollständiger Angaben in der Zollanmeldung der Verwaltungsabgabe und somit einer Sanktion unterliegt…
…die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG in der Höhe von € 110,-- vorgeschrieben. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: „Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand…
…und 2. die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG in der Höhe von € 110,-- vorgeschrieben. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: „Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem. § 17a VfGG nicht eingehalten wurden, ergeht…
…und 2. die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG in der Höhe von € 110,-- vorgeschrieben. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: „Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem. § 17a VfGG nicht eingehalten wurden, ergeht…