…war). Im Falle des Zutreffens des sehr intensiven Kontaktes ist davon auszugehen, dass der Bf. offensichtlich bewusst eine überholte (unrichtige) Anschrift bekannt gab. Auf die Vorhaltung in den Strafverfügungen, wonach die vom Bf. "erteilte Auskunft unrichtig war", reagierte der Bf. mit der Angabe, die Auskunftspflicht…
…in einer Rechnung iSd § 11 UStG müsse sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein. Ist auf der Rechnung keine oder eine unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers angeführt, so sind Voraussetzungen für eine Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG nicht erfüllt. Die…
…in Rechnungen von Subunternehmer ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuern wegen Rechnungsmängeln zu versagen: Tz 2 des Berichtes A unrichtige Anschrift der Rechnungslegerin | 1999/2000 | Kürzung | ATS 251.616,00 | € 18.285,65 | 2000/2001 | Kürzung | ATS 744.359…
…Abrechnungsmerkmale der Wirklichkeit entsprächen, kein Vorsteuerabzug versagt werden. Die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug lägen zweifelsfrei vor, die von der belangten Behörde monierten Rechnungsmängel (unrichtige Anschrift) würden sich fallkonkret als bloß unerhebliches Formgebrechen erweisen und als solche nicht ausreichen, der Bf. den Vorsteuerabzug zu versagen…
…in einer Rechnung iSd § 11 UStG müsse sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein. Ist auf der Rechnung keine oder eine unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers angeführt, so sind Voraussetzungen für eine Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG nicht erfüllt. Das…
…dass die erteilte Lenkerauskunft unrichtig war, und nicht der Beschuldigte hat zu beweisen, dass diese richtig war (vgl. VwGH 13. 12. 2004, 2002/17/0320). Gibt der Zulassungsbesitzer auf die behördliche Anfrage eine Auskunft, die unzweideutig eine bestimmte Person mit Namen und Anschrift bezeichnet hat…
…innerhalb der Frist von zwei Wochen bekanntzugeben, wem er das gegenständliche mehrspurige Kraftfahrzeug überlassen gehabt habe, nicht entsprochen, da die Auskunft unrichtig erteilt worden sei. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 verletzt. Gemäß § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006 wurde über…
…August 2016 fristgerecht Einspruch und führte aus: „Ich bin am 01.06. in Anschrift mit meinem Fahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen ** ohne Parkschein gestanden und bekam deshalb einen Strafzettel. Diesen bezahlte ich am selben Tag per Onlinebanking…“. Über Aufforderung der belangten Behörde vom 7…
…10.2024 in ***3*** Wien, ***4*** gestanden sei, da die erteilte Auskunft unrichtig war. Per E-Mail vom 21.5.2025 brachte der nunmehrige Beschwerdeführer (Bf.) vor, er habe die Strafverfügung MA 67/***15***/2025 vom 1.2.2025 nie erhalten. Hätte er diese erhalten…
…Ergänzend legte er einen am 30.3.2021 abgefragten Nachweis zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros vor, bei dem als Anschrift der Wohnung "***1***, 11 m von ***2***" anstatt seine Wohnadresse "***2***" angeführt war. Das Finanzamt legte die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht zur Entscheidung…
…geben, wem er das Kfz überlassen gehabt habe, sodass dieses am 27. April 2020 um 14:07 Uhr in ***12*** gestanden habe, nicht entsprochen, da die erteilte Auskunft unrichtig gewesen sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gem. § 2 iVm § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl…
…11.1.2017, innerhalb der Frist von zwei Wochen bekanntzugeben, wem Sie das gegenständliche, mehrspurige Kraftfahrzeug überlassen gehabt haben, nicht entsprochen, da die erteilte Auskunft unrichtig war. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien…
…Lenker jedenfalls nach dem 06.12.2015 nicht mehr in Wien war. Die nach diesem Zeitpunkt begangenen Verwaltungsübertretungen wurden daher nicht von Frau Lenker gesetzt. Insofern sind die abgegebenen Lenkerauskünfte unrichtig. Wer die nach diesem Zeitpunkt begangenen Verwaltungsübertretungen gesetzt hat, kann ich nicht mehr angeben…
…die Verantwortung eines Beschuldigten, er habe ein Fahrzeug zum Tatzeitpunkt einer mit Namen und Anschrift näher bezeichneten Person mit Wohnsitz im Ausland überlassen, als unrichtig zu qualifizieren, wenn der Beschuldigte die Glaubhaftmachung der Existenz dieser Person und/oder deren Auf- enthalt in Österreich zum fraglichen…
…weil er dem Verlangen als Zulassungsbesitzer Auskunft zu geben, wem er das Kraftfahrzeug überlassen habe nicht entsprochen habe, weil die erteilte Auskunft unrichtig war. Es wurde eine Strafe von € 60,00 bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden verhängt. Gegen diese Strafverfügung wurde per E…
…die Verantwortung eines Beschuldigten, er habe sein Fahrzeug zum Tatzeitpunkt einer mit Namen und Anschrift näher bezeichneten Person mit Wohnsitz im Ausland überlassen, als unrichtig zu qualifizieren, wenn der Beschuldigte die Glaubhaftmachung der Existenz dieser Person und/oder deren Aufenthalt in Österreich zum fraglichen Zeitpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf. , Anschrift , über die Beschwerde vom 31. März 2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien MA 67 vom 26. Februar 2015, GZ. MA 67-PA-515270/5/4…
…0183). Enthalten demnach Rechnungen Name und Anschrift eines (vorgeblichen) Lieferanten, der unter dem angegebenen Namen oder der genannten Adresse gar nicht existiert, so ist der Vorsteuerabzug nicht zulässig. Dabei führt schon allein die Angabe einer unrichtigen Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmers zur Versagung des…
…Wien, Ziegelofengasse 10, gestanden ist. Das Lenkerauskunftsersuchen enthielt folgenden Hinweis: "Ihre Auskunft muss den vollen Namen und die vollständige Anschrift der betreffenden Person enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterteilen bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung dieser Lenkerauskunft als Verwaltungsübertretung strafbar ist…
…2 lit. a FinStrG konsumiert eine solche wegen einer eventuellen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG, wenn zumindest bedingt vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend gemacht werden (zum grundsätzlichen Verhältnis zwischen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und § 49 Abs. 1…