…die Bf. monatlich 915,72 Euro angeführt. Der Bf. verbleibe daher monatlich ein Betrag in der Höhe von 223,53 Euro. Der vom Gesetzgeber für das Jahr 2014 vorgegebene unpfändbare Freibetrag gemäß § 291a Abs. 1 EO betrage 857 Euro. Das Nettoeinkommen der Bf. liege damit…
…iSd § 138 IO zu unterziehen, wenn sie unter Berücksichtigung des sonstigen Einkommens in der jeweiligen Veranlagungsperiode über dem unpfändbaren Freibetrag liegen würden (LG Feldkirch, 2 R 9/09b). Im Fall des Anspruchs auf Rückzahlung zu viel entrichteter Einkommensteuer sei daher die Besonderheit zu beachten, dass…
…wohnhaft) übersteige, sei der Antrag abzuweisen gewesen. Mit Beschwerde vom 25.9.2015 bekämpfte der Bf den Bescheid zur Gänze und führte wie folgt aus: „Durch den angefochtenen Bescheid wurde ich in meinem Recht auf Einstellung der Exekution infolge Vorliegens eines unpfändbaren Freibetrages (§ 291a EO…
…Abs 1 AbgEO mittels Überweisung derselben. Im Pfändungsbescheid sind nach dieser Bestimmung die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze anzugeben. Nicht erwähnt ist in diesem Zusammenhang der unpfändbare Freibetrag, der dem Verpflichteten zur Gänze zu verbleiben hat. Das ist bereits aus der Überlegung…
…1.550,85 (14 x jährlich). Aufgrund einer zur Abdeckung dieses Abgabenrückstandes durchgeführten Forderungspfändung durch die belangte Behörde verbleibt der Beschwerdeführerin von diesem Betrag der unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum") in der Höhe von monatlich € 1.353,10. Zusätzlich bezieht die Beschwerdeführerin eine monatliche Pension in…
…gegenständlichen Verfahren ist strittig, ob der Beschwerdeführerin aus dem bei der Bank gepfändeten Betrag ein unpfändbarer Freibetrag ("Existenzminimum") an die Beschwerdeführerin zurückzuzahlen ist. Pfändbar sind alle Arten von Geldforderungen (soweit nicht Exekutionsverbote oder Exekutionsbeschränkungen in Frage kommen) und zwar auch dann, wenn diese bedingt oder…
…der Berechnungsgrundlage, der das Vierfache des Ausgleichszulagenrichtsatzes (Höchstberechnungsgrundlage) übersteigt, ist jedenfalls zur Gänze pfändbar. Abs. 4: Bei täglicher Leistung ist für die Ermittlung des unpfändbaren Freibetrags nach den vorhergehenden Absätzen der 30. Teil des Ausgleichszulagenrichtsatzes, bei wöchentlicher Leistung das Siebenfache des täglichen Betrags heranzuziehen. Gemäß §…
…des Einzelnen berücksichtigende bescheidene Lebensführung gestattet (vgl. VwGH 12.2.2021, Ra 2019/13/0107). Der unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum") beträgt im Jahr 2024 EUR 1.217,96 (Quelle: Informationsbroschüre für Arbeitgeber:innen als Drittschuldner:innnen des Bundesministerium für Justiz, Seite 20; abgerufen auf https://www…
…a ASVG stimmt nunmehr auch gemäß § 291a Abs. 1 EO der unpfändbare Freibetrag (Existenzminimum) überein." Da es bei dieser Beurteilung ausschließlich um die eigenen Unterhaltsbedürfnisse des Ehegatten der Tochter geht, kann nur der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende herangezogen werden. Dieser betrug im Jahr 2022 € 1030…
…Verpflichtete bei seiner Einvernahme eine Erhöhung des unpfändbaren Betrages wegen zu erwartender Steuermehrbelastungen, so ist darüber zugleich mit dem Zusammenrechnungsbeschluss zu entscheiden. (4) Bei der Zusammenrechnung von beschränkt pfändbaren Geldforderungen mit Ansprüchen auf Sachleistungen vermindert sich der unpfändbare Freibetrag der Gesamtforderung um den Wert der…
…§ 53 AbgEO zu berechnende unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum") zu verbleiben, der sich nach der vom BMJ herausgegebenen Existenzminimumstabelle 1am bei einem Gehalt von € 2.440,00 auf zumindest € 1.538,90 beläuft (im Falle von Unterhaltspflichten erhöht sich der Betrag auf bis zu €…
…des § 291a EO i.V.m. § 53 AbgEO zu berechnende unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum") zu verbleiben. Bei diesem Freibetrag handelt es sich somit um jenen Betrag, den der Gesetzgeber als erforderlich und ausreichend erachtet, um die eigenen Lebensbedürfnisse und die Lebensbedürfnisse allfälliger unterhaltsberechtigter Personen zu bestreiten…
…Er sei zudem durch die Bestimmungen, wonach ihm im Falle einer Exekutionsführung ein unpfändbarer Freibetrag von seinem Arbeitseinkommen ("Existenzminimum") zu verbleiben hat, geschützt und könne einer möglichen Härte der Abgabeneinhebung durch die Gewährung von Ratenzahlungen begegnet werden. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 3.8…
…hingewiesen, dass die Vollstreckung auf Geldforderungen der Haftungspflichtigen nur für ein monatliches Einkommen über dem Existenzminimum möglich ist. Der unpfändbare Freibetrag hat der Verpflichteten zur Gänze zu verbleiben. Die Frage der Einbringlichkeit der Haftungssumme ist aber nicht in diesem Verfahren zu klären. 3.1.3…
…Kommentierung zur ZPO heranziehen. Zur Definition des notwendigen Unterhalts ist auf oben zitierte Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2016 zu verweisen. Als notwendiger Unterhalt ist also ein zwischen dem "notdürftigen" und dem "standesgemäßen" Unterhalt liegender anzusehen (liegt zwischen Existenzminimum und Durchschnittseinkommen). Der unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum")…
…hingewiesen, dass die Vollstreckung auf Geldforderungen der Haftungspflichtigen nur für ein monatliches Einkommen über dem Existenzminimum möglich ist. Der unpfändbare Freibetrag hat der Verpflichteten zur Gänze zu verbleiben. Die Frage der Einbringlichkeit der Haftungssumme ist aber nicht in diesem Verfahren zu klären. 3.1.3…
…hingewiesen, dass eine Vollstreckung von Geldforderungen des Haftungspflichtigen nur für ein monatliches Einkommen über dem Existenzminimum möglich ist. Der unpfändbare Freibetrag hat dem Verpflichteten zur Gänze zu verbleiben. 3.1.3. Ergebnis Zusammengefasst liegen die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme des Beschwerdeführers wie oben beschrieben vor…
…hingewiesen, dass die Vollstreckung auf Geldforderungen der Haftungspflichtigen nur für ein monatliches Einkommen über dem Existenzminimum möglich ist. Der unpfändbare Freibetrag hat der Verpflichteten zur Gänze zu verbleiben. Die Frage der Einbringlichkeit der Haftungssumme ist aber nicht in diesem Verfahren zu klären. 3.1.3…
…Kommentierung zur ZPO heranziehen. Zur Definition des notwendigen Unterhalts ist auf oben zitierte Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2016 zu verweisen. Als notwendiger Unterhalt ist also ein zwischen dem "notdürftigen" und dem "standesgemäßen" Unterhalt liegender anzusehen (liegt zwischen Existenzminimum und Durchschnittseinkommen). Der unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum")…
…2017, Ro 2015/16/0012). Bei der Pfändung ist somit nicht darauf Bedacht zu nehmen, ob nach Ermittlung der Berechnungsgrundlage (§ 291 EO) dem Verpflichteten noch der unpfändbare Freibetrag (§ 291a EO) verbleibt. Ergebnis Da der Haftungsbescheid vom 21.09.2016 rechtskräftig geworden ist, trat auch gemäß …