…beträgt sohin € 709,80 und liegt daher weit unter dem allgemeinen, unpfändbaren Grundbetrag gem. § 291 a EO in Höhe von € 872,00. Da mein gesamtes Einkommen das Existenzminimum (bei weitem) unterschreitet, ist die gegen mich als verpflichtete Partei geführte Forderungsexekution gemäß § 16 Abs…
…Eingabe vom 6. Dezember 2021 als unzutreffende Falschangabe bezeichnet, ist daher als nunmehr unbeachtlich anzusehen. Gemäß § 290 Abs. 1 EO sind Forderungen auf folgende Leistungen unpfändbar: 1. Aufwandsentschädigungen, soweit sie den in Ausübung der Berufstätigkeit tatsächlich erwachsenden Mehraufwand abgelten, insbesondere für auswärtige Arbeiten, für Arbeitsmaterial…
…schaltete sich dann (plötzlich) mein Insolvenzgericht Hietzing ein und beantragte die Überweisung des Guthaben auf das Massekonto, was nicht ganz rechtskonform gewesen ist, da nicht alles unter der Rubrik "unpfändbare" Forderungen gefallen wäre. Lt. Rechtsauffassung möchte ich das FA und Finanzgericht informieren, dass ich zzt…
…der steuerliche Vertreter auf sein bisheriges Beschwerdevorbringen. Ergänzend nahm der steuerliche Vertreter des Bf. Bezug auf die Ausführungen bei Ritz, BAO6, § 215 Tz 8, wonach zu den unpfändbaren Forderungen die Familienbeihilfe, der Familienzuschlag, die Schulfahrtbeihilfe, der Unterhaltsabsetzbetrag, etc. gehörten. Dass der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht dazu gehöre…
…laut der unter anderem die abgabenrechtlichen Verrechnungsbestimmungen für gemäß § 290 Abs. 1 EO unpfändbare Forderungen nur in Ausnahmefällen anzuwenden sind (siehe dazu auch Rz 811 der Richtlinien für die Abgabeneinhebung [RAE], wo jedoch nur für Mietzinsbeihilfenansprüche nach § 107 EStG 1988 die Aufrechnungsfähigkeit verneint wird) wird…
…Gefährdung der Existenzgrundlage Nach den Feststellungen bezieht der Beschwerdeführer derzeit nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz Leistungen. Teile dieser Leistungen sind unpfändbare Forderungen nach § 290 Abs. 1 Z 2 EO und Z 8 EO iVm § 53 AbgEO. Die übrigen Teile sind beschränkt pfändbare Forderungen nach § 290a Abs…
…zu einer internationalen Doppelbesteuerung führt, deren Beseitigung ungeachtet einer Einigung in einem Verständigungsverfahren die Verjährung oder das Fehlen eines Verfahrenstitels entgegensteht. Zwar sind die dem Bf. gewährten Beihilfen nach der Bestimmung des § 290 EO unpfändbare Forderungen, doch ermöglicht die Bestimmung des § 26 Abs. 1 FLAG…
…ersuchte mit Eingabe vom 3.4.2018, diesen Betrag gemäß § 236 BAO nachzusehen. Zwar sind die dem Bf. gewährten Beihilfen nach der Bestimmung des § 290 EO unpfändbare Forderungen, doch ermöglicht die Bestimmung des § 26 Abs. 1 FLAG, wonach zurückzuzahlende Beträge auf fällige oder fällig werdende…
…Aktenlage wurden die nachsichtsgegenständliche Abgabenschuldigkeiten durch Verrechnung mit Gutschriften aus Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag auf € 17.680,24 zum 16. November 2015 vermindert. Zwar sind die der Bf gewährten Beihilfen nach der Bestimmung des § 290 EO unpfändbare Forderungen, doch ermöglicht die Bestimmung des § 26 Abs…
…der Einhebung der Familienbeihilfe einschließlich Kinderabsetzbeträge liegt daher nicht vor. Die der Beschwerdeführerin pro Monat zur Verfügung stehenden Bezüge liegen unter dem Existenzminimum. Zwar sind die der Beschwerdeführerin gewährten Beihilfen nach der Bestimmung des § 290 EO unpfändbare Forderungen, doch ermöglicht die Bestimmung des § 26 Abs…
…2013; BFG 11.12.2018, RV/7102815/2018; BFG 9.9.2020, RV/1100379/2017). Wie aus § 290 Abs. 1 EO, der einen Katalog von unpfändbaren Forderungen und Leistungen enthält, hervorgeht, sind im Wesentlichen tatsächliche Aufwandsentschädigungen aus einem Arbeitsverhältnis (z.B. Reisekosten, Taggelder, Trennungsentschädigungen, Umzugskosten…
…der Forderungspfändungen, wobei nur das Vorliegen eines mit einer Vollstreckbarkeitsklausel versehenen Rückstandsausweises zu prüfen ist (Liebeg, AbgEO2, § 65 Tz 28 mwN). Ein solcher Rückstandsausweis lag gegenständlich vor. Damit waren die vorgenommenen Forderungspfändungen zulässig. Sache des Drittschuldners ist es, die Bezüge des Abgabepflichtigen in eine unpfändbare…
…die für die Dauer der Arbeitslosigkeit zu gewähren sind, wie das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe, zu den beschränkt pfändbaren Forderungen. Gemäß § 291a Abs 1 EO haben beschränkt pfändbare Forderungen, bei denen der monatliche Betrag den Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 Abs 1 lit a ASVG nicht übersteigt…
…soziale Aspekt dieser bedrückenden Causa zu berücksichtigen. Mit Eingabe an das Bundesfinanzgericht vom 21.05.2015 stellte der Bf. klar, dass die Gläubigerbank auf 230.000 ihrer Forderungen verzichten habe müssen, um dem Bf. eine haftungsbefreiende Entschuldung zu ermöglichen. In dieser Eingabe beantragte der Bf…
…Beschwerdeführer der nach der Bestimmung des § 291a EO i.V.m. § 53 AbgEO zu berechnende unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum") zu verbleiben. Bei diesem Freibetrag handelt es sich somit um jenen Betrag, den der Gesetzgeber als erforderlich und ausreichend erachtet, um die eigenen Lebensbedürfnisse und die Lebensbedürfnisse…
…die geschuldete Geldstrafe samt Kosten und Nebengebühren sowie für Gebühren und Barauslagen in Höhe von insgesamt EUR 12.877,20, ihm gegenüber der Bank zustehende Forderungen in unbekannter Höhe gepfändet. Ebenfalls mit 4.12.2025 datiert der Bescheid - Verfügungsverbot. Der Beschwerdeführer erhält von der Pensionsversicherungsanstalt…
…Der angefochtene Bescheid wird insofern berichtigt, als die Summe der gepfändeten Forderungen auf den Betrag an geschuldeten Abgaben einschließlich Nebengebühren in Höhe von € 4.360,65 zuzüglich Gebühren und Barauslagen für diese Pfändung in Höhe von € 46,71, in Summe daher auf €…
…aufgrund der Bestätigung, dass das Existenzminimum 2018 monatlich € 909,- betragen habe, der gesamte gepfändete Betrag zurückbezahlt werden müsste. Dass der gepfändete Betrag nur aus unpfändbaren Einkünften besteht, ist im Fall der Forderungspfändung beschränkt pfändbarer Forderungen (etwa des Arbeitseinkommens) gemäß § 291a EO beachtlich, nicht jedoch…
…angetroffen worden, weshalb am 03.02.2016 der Bescheid über die Forderungspfändung erlassen wurde. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung und Veranlassung der Forderungspfändung seien daher vorgelegen. Die vom Bf. herangezogene Bestimmung des § 29 AbgEO betreffend unpfändbare Gegenstände sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da…
…Gebühren und Barauslagen für diese Pfändung 111,55 €, zusammen 10.836,76 €, schulde. Wegen dieses Gesamtbetrages wurden die der Abgabenschuldnerin angeblich gegen die ***1*** zustehenden beschränkt pfändbaren Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis oder sonstigen Bezügen im Sinne des § 290a EO gemäß § 65 AbgEO gepfändet…