…Bezirk (MBA 3) eingebracht worden; seitens des MBA 3 sei am 30. Mai 2017 ein entsprechender Bescheid ergangen. Der erlassene Zahlungsstopp sei kein Akt der unmittelbaren behördlichen Befehls- und Zwangsgewalt. Der Zahlungsstopp sei auch nicht an den Subunternehmer, in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung an den…
…Verhandlung getroffen werden konnte. 5. Die Verpflichtung des Beschwerdeführers auf Kostenersatz nach § 35 VwGVG (Kosten im Verfahren über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) unterbleibt, weil die belangte Behörde - wohl mangels erkennbarer Einbringlichkeit - von der Geltendmachung eines solchen Abstand genommen hat (§ 35 Abs…
…solches ebenfalls als bloße Wissensmitteilung keine ausgeübte unmittelbare behördliche Befehls- und Zwangsgewalt. Interpretierte man aber – entgegen den obigen rechtlichen Ausführungen – das Anfertigen der Fotos bzw. in weiterer Folge das Unterlassen ihrer Vernichtung bereits grundsätzlich als ausgeübte behördliche Zwangsmaßnahme und ergäbe sich eine Duldungspflicht für die…
…keine Ausübung einer unmittelbaren (verwaltungsbehördlichen) Befehls- und Zwangsgewalt darstellen kann (wenn etwa kritisiert wird, dass die Behörde der Staatsanwaltschaft nicht [zeitnah] berichtet habe oder es unterlassen habe, eine Außenprüfung in Auftrag zu geben). 10. Gemäß § 81 FinStrG sind alle Dienststellen der Gebietskörperschaften mit behördlichem Aufgabenbereich …
…Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit deren Kenntnis, sofern der Beschwerdeführer aber durch den Verwaltungsakt behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung. Gemäß § 81 FinStrG sind alle Dienststellen der Gebietskörperschaften mit behördlichem Aufgabenbereich, die Österreichische Gesundheitskasse und das…
…die vorläufige rechtliche Beurteilung des BFG dahin dargelegt, dass nach bisherigem Verfahrensstand ein Erwerb unmittelbar infolge der Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (zB Durchführung eines Baulandumlegungsverfahrens nach den bezughabenden Bestimmungen des TROG oder der Tiroler Bauordnung) nicht erkennbar wäre, ja nicht einmal behauptet worden sei…
…Mangels einer in Pkt. I obsiegenden oder unterliegenden Partei im Sinne des § 35 VwGVG (Kosten im Verfahren über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) unterbleibt diesbezüglich ein Kostenausspruch. Mangels eines Antrages der in Pkt. II und III obsiegenden Partei (§ 35 Abs. 3 VwGVG)…
…vorläufig beschlagnahmten Eingriffsgeräte einen Beschlagnahmebescheid erlassen hat. Mit diesen ist das Rechtsschutzinteresse der im Maßnahmenbeschwerdeverfahren eingeschrittenen Partei zur Frage der Rechtsrichtigkeit der ausgeübten unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beendet. Mit dem Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides über die Beschlagnahme vom 6…
…vorläufige rechtliche Beurteilung des BFG dahin dargelegt, dass nach bisherigem Verfahrensstand ein Erwerb unmittelbar infolge der Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (zB Durchführung eines Baulandumlegungsverfahrens nach den bezughabenden Bestimmungen des TROG oder der Tiroler Bauordnung/TBO) nicht erkennbar wäre, ja nicht einmal behauptet worden sei…
…sowie die vorläufige rechtliche Beurteilung des BFG dahin dargelegt, dass nach bisherigem Verfahrensstand ein Erwerb unmittelbar infolge der Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (zB Durchführung eines Baulandumlegungsverfahrens nach den bezughabenden Bestimmungen des TROG oder der TirBauordnung) nicht erkennbar wäre, ja nicht einmal behauptet worden sei…
…Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Maßnahme) wegen Rechtswidrigkeit. Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde ist ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, Prüfungsmaßstab ist die Rechtswidrigkeit; Zweck eines Maßnahmenbeschwerdeverfahrens ist die nachträgliche Feststellung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer derartigen behördlichen Maßnahme an Hand der Sach- und Rechtslage…
…unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit in Rechtssachen in Angelegenheiten 1. der öffentlichen Abgaben (mit Ausnahme der Verwaltungsabgaben), 2. des Finanzstrafrechtes sowie 3. in sonstigen gesetzlich festgelegten Angelegenheiten (solche wurden durch den Gesetzgeber mit § 1 Abs. 3 Bundesfinanzgerichtsgesetz - BFGG bestimmt), soweit die Angelegenheiten unmittelbar…
…lit. a FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 30. November 2022 (Datum Poststempel) gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Zollamtes Österreich am 1. November 2022 an der Zollstelle Flughafen Wien in Form der Beschlagnahme von näher bezeichnetem Schmuck gemäß …
…für die Zulässigkeit einer Maßnahmenbeschwerde ist das behördliche Ausüben unmittelbarer Befehls-und Zwangsgewalt. Ein derartiger Verwaltungsakt liegt dann vor, wenn Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten, einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar als faktische Amtshandlungen in subjektive Rechte…
…zu unterstützen. Den dieses Verfahren abschließenden Bescheid könne sie/er dann auch mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht bekämpfen. Unter Beachtung der zuvor angesprochenen Rechtsprechung komme aber die gesonderte Bekämpfung des Aktes unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mittels Maßnahmenbeschwerde dann nicht mehr in Betracht, wenn als…
…als rechtwidrige Maßnahme ohne gesetzliche Grundlage kritisiert worden ist, sondern ein bestimmtes behauptetes Verhalten der eingeschrittenen Organwalter, welchem von Seite der Einschreiterin die Qualität unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt unterstellt wird, nämlich - abgesehen von dem erteilten Zahlungsstopp - der Umstand, dass angeblich a.) vor der Kontrolle…
…des Sitzes beider Parteien örtlich und sachlich zuständig. Da der behördliche Willkürakt am 30.7.2014 stattgefunden hat, wird die 6-Wochen Frist zur Vorbringung gewahrt und das Vorbringen ist rechtzeitig. Da mich die beschriebene Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die dem Finanzamt…
…dargelegte Rechtslage zu verweisen. War die einschreitende GmbH nicht vertretungsbefugt, durfte ihr im Verwaltungsverfahren aus Rechtsgründen auch keine Akteneinsicht gewährt werden. Das Nichtgewähren einer Akteneinsicht stellt - siehe die oben angeführte Judikatur - keine ausgeübte unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt dar. Gemäß § 17 Abs. 4 AVG idFd BGBl…
…eingeschrittenen Organwalter, welchem von Seite der Einschreiterin die Qualität unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt unterstellt wird. 6. Zu den solcherart behaupteten Unterlassungen in Form a.) einer angeblichen Nichtbeiziehung eines erforderlichen Dolmetschers zur Befragung der Dienstnehmer DN1, DN2, DN3 und Reaz NOCIC am 25. September 2015…
…Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Maßnahme) wegen Rechtswidrigkeit. Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde ist ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, Prüfungsmaßstab ist die Rechtswidrigkeit; Zweck eines Maßnahmenbeschwerdeverfahrens ist die nachträgliche Feststellung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer derartigen behördlichen Maßnahme an Hand der Sach- und Rechtslage…