…zu erbringenden Leistung (insbesondere an den Wochenenden und in den Abendstunden) im Unklaren zu sein. 37.5. Auch der Einwand des Bf., er sei davon ausgegangen, dass die seinerzeitigen schriftlichen Vereinbarungen betreffend die gemeinsam mit seiner Gattin in Form einer GesbR betriebenen Praxis auch für…
…können, muss eine klare und eindeutige Abgrenzung einer auf einem wirtschaftlichen Gehalt beruhenden Beziehung von einer familienhaften vorliegen, wobei unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (Knechtl/Winkler/Unger in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke (Hrsg) EStG § 4 Anm 70). Helfen Familienmitglieder bei Angehörigen mit, dann…
…Tätigkeitsaufzeichnungen fehlten gänzlich. 8. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gilt betreffend den als Anerkennungskriterium erforderlichen klaren und eindeutigen Inhalt die Regel, dass bei unklaren Vertragsgestaltungen derjenige zur Aufklärung beizutragen hat, der sich auf die unklare Vereinbarung beruft (vgl. VwGH 31.07.2012, 2008/13/0193…
…Beklagten selbst zu der von ihm behaupteten Vereinbarung, dass ***Bf1*** sein Abtretungsanbot nur unter bestimmten Umständen annehmen dürfe, waren widersprüchlich. … Tatsächlich scheint es höchst unwahrscheinlich, dass erfahrene Geschäftsleute wie jedenfalls ***GS*** (vgl. Beilage ./I) und wohl auch ***Bf1*** eine solch unklare Vereinbarung getroffen hätten…
…Hinblick darauf, dass Beziehungen zwischen nahen Angehörigen auch familienhafter Natur sein können, muss eine klare und eindeutige Abgrenzung einer auf einem wirtschaftlichen Gehalt beruhenden Beziehung von einer familienhaften vorliegen, wobei unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (vgl. Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. EL…
…auch objektiv tragfähige Vereinbarungen enthalten, die eine klare Abgrenzung zwischen der steuerlichen Sphäre der Einkommenserzielung und der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Einkommensverwendung ermöglichen. Hinsichtlich des als Anerkennungskriterium erforderlichen klaren und eindeutigen Inhaltes einer Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen gilt die Regel, dass bei unklaren Vertragsgestaltungen derjenige…
…dass bei zweifelhaftem Vertragsinhalt der behaupteten Vereinbarung die Anerkennung generell zu versagen ist, doch gilt die allgemeine Beweisregel, dass bei unklaren Rechtsgestaltungen der sich auf sie Berufende zu ihrer Aufklärung besonders beizutragen hat und diese zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (Doralt/Toifl in Doralt/Kirchmayr…
…Zweifel ausschließenden Inhalt“ der Vereinbarungen keine Rede sein. In Hinblick darauf, dass Beziehungen zwischen nahen Angehörigen auch familienhafter Natur sein können, muss eine klare und eindeutige Abgrenzung einer auf einem wirtschaftlichen Gehalt beruhenden Beziehung von einer familienhaften vorliegen, wobei unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen…
…einer auf einem wirtschaftlichen Gehalt beruhenden Beziehung von einer familienhaften vorliegen, wobei unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (vgl. Knechtl in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], EStG § 4 Anm. 70). Zur Aufklärung einer unklaren Vertragsgestaltung hat somit derjenige beizutragen, der sich darauf beruft (VwGH 29…
…In Hinblick darauf, dass Beziehungen zwischen nahen Angehörigen auch familienhafter Natur sein können, muss eine klare und eindeutige Abgrenzung einer auf einem wirtschaftlichen Gehalt beruhenden Beziehung von einer familienhaften vorliegen, wobei unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (vgl. VwGH 23. Mai 1978, 1943/77…
…Betreffend den als Anerkennungskriterium erforderlichen klaren und eindeutigen Inhalt gilt die Regel, dass bei unklaren Vertragsgestaltungen derjenige zur Aufklärung beizutragen hat, der sich auf die unklare Vereinbarung beruft (29.9.2010, 2007/13/0054). Der behauptete Darlehensvertrag kann wie sich unzweifelhaft aus der o.a…
…beruhenden Beziehung vorliegen. Wie ausgeführt, gehen unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen. Das Kriterium des Fremdvergleiches ist grundsätzlich anhand von Leistungsbeziehungen zwischen einander fremd gegenüberstehenden Personen zu prüfen, wobei von deren üblichen Verhalten in vergleichbaren Situationen auszugehen ist (VwGH 1.12.1992, 92/14/0149…
…vertragliche Regelungen würden gegen einen klaren Vertragsinhalt sprechen. Zur Aufklärung einer unklaren Vertragsgestaltung habe derjenige beizutragen, der sich darauf berufe. Verbleibende Zweifel und unklare Vereinbarungen würden gegen einen klaren Vertragsinhalt sprechen. Überdies sei für die steuerliche Anerkennung erforderlich, dass die Leistungen über eine rechtlich bzw…
…auch nicht die Voraussetzung, dass er einen klaren, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hat, die unklare Vereinbarung geht zu Lasten des Steuerpflichtigen (VwGH 23.5.1978, 1943/77). Aufgrund der obigen Ausführungen geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass der Mietvertrag zwischen dem Bf. und seinem Vater…
…dass bei unklaren Vertragsgestaltungen derjenige zur Aufklärung beizutragen hat, der sich auf die unklare Vereinbarung beruft (vgl. etwa VwGH 17.8.1994, 93/15/0205, mwN; VwGH 29.9.2010, 2007/13/0054). Auch die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen muss diesen Anforderungen…
…herangezogen wäre. Bei diesem Vorbringen handelt es sich lediglich um eine Behauptung, die durch keine schriftlichen Vereinbarungen untermauert wurde. Ein fremder Dritter hätte unter diesen Bedingungen wohl nicht auf diese Forderungen verzichtet. Unklare Vereinbarungen gehen zu Lasten der Körperschaft (VwGH 23.05.1978, 1943, 2527…
…schriftliche Vereinbarung nicht vorliegt, so müssen jedoch zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile mit genügender Deutlichkeit festgelegt sein (VwGH 1.7.2003, 97/13/0215; 17.12.2008, 2004/13/0056). Betreffend den als Anerkennungskriterium erforderlichen klaren und eindeutigen Inhalt gilt die Regel, dass bei unklaren Vertragsgestaltungen…
…Juli 2024). Es blieb damit unklar, welche Aufgaben die Tochter des Beschwerdeführers konkret zu erledigen hatte und - mangels der Führung von Arbeitsleistungsaufzeichnungen - ob sie solche in den beschwerdegegenständlichen Jahren auch erbrachte. Unklare Vereinbarungen (VwGH 23.5.1978, 1943/77) bzw die fehlende Aufklärung von diesen…
…Hiebei ist von einer Vereinbarung über den Unterhalt für den Fall, dass ein Ehepartner gemeinsame Kinder betreut und ein geringeres Einkommen erzielt als der andere Ehepartner, auszugehen. Die Ehegatten haben daher mit dieser Vereinbarung eine unklare (zukünftige) Sach- und Rechtslage durch beiderseitiges Nachgeben bereinigt. Da…
…dieser Vereinbarung eine unklare (zukünftige) Sach- und Rechtslage durch beiderseitiges Nachgeben bereinigt, wobei insbesondere der Ersatz des Verdienstentganges (Pkt. 4.4.1. Abs. 2) und die vereinbarte Ober- und Untergrenze (Pkt. 4.4.1. Abs. 3 u. 4) dazu führen können, dass der laut Vereinbarung…