…August 2019 wurde vom Bf ergänzend vorgebracht, dass die "Vorläufigkeit" der ursprünglichen auf Gesellschaftsebene ergangenen Feststellungsbescheide nicht verjährungsverlängernd zur berücksichtigen seien. Es läge ua keine Ungewissheit im Tatsachenbereich vor, sodass die Verjährungsfrist von fünf Jahren bei Ergehen des Einkommensteuerbescheides bereits abgelaufen wäre. 5. Am 10…
…2011). Am 21.08.2015 erhob die Bf unter anderem Beschwerde gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2011 vom 17.07.2015 und führte dazu begründend und auszugsweise aus. "…Die Rückstellung "Entsorgung Salzschlacke" stellt dem Grunde und der Höhe nach eine steuerliche Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gem…
…2004 blieben aufrecht. Ein Grund für diese Vorgehensweise, insbesondere ein Grund dafür, weshalb für die Jahre 2001 bis 2004 nach wie vor eine Ungewissheit iSd § 200 BAO anzunehmen gewesen sei, ist dem Akt nicht zu entnehmen. Verfahrensgang Infolge einer im Jahr 2012 durchgeführten Nachschau gem. …
…diese Arbeitnehmer bisher handeisrechtlich gebildete Abfertigungsrückstellung wurde im Wj. 2004/05 aufgelöst und steuerlich neutralisiert (€ 171.772.—). Gleichzeitig wurde unter Rückstellungen für Abfertigungen "ungewisse Abfertigungsverpflichtungen" die schlimmstenfalls zu tragenden Beträge in voller Höhe aufwandswirksam eingebucht (€ 289.929,27). § 124 b Z 68 lit…
…Verjährungsbestimmung des § 208 Abs. 1 lit d BAO für vorläufige Abgabenfestsetzungen anzuwenden. Erst anlässlich der mit Bericht vom 27.12.2010 abgeschlossenen Betriebsprüfung bei der Hausgemeinschaft Bf. wurde die Ungewissheit, ob Liebhaberei im Zusammenhang mit der Vermietung des Objektes in Adr. vorliegt beseitigt, wobei festgestellt…
…Abs. 1 lit. d BAO in den Fällen des § 200 (vorläufige Festsetzung von Abgaben) mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens 10 Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Nach…
…Abs. 1 lit. d BAO in den Fällen des § 200 (vorläufige Festsetzung von Abgaben) mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens 10 Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Nach…
…Stadtwerke T GmbH die voraussichtlichen Zahlungen berechnet und eine Rückstellung nach § 9 (1) Z 3 EStG 1988 gebildet. Rechtliche Grundlagen: Nach § 9 (1) Z 3 EStG 1988 können Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Nach § 9 (3) EStG 1988 dürfen diese Rückstellungen nicht pauschal…
…nichts. Voraussetzung für die Vorläufigkeit von Bescheiden gem. § 200 BAO ist das Vorliegen einer Ungewissheit im Tatsachenbereich. Die Ungewissheit bestand für die Behörde lediglich darin, nicht zu wissen, ob für Weinverbringungen aus dem pauschalierten Weinbaubetrieb in den gewerblichen Buschenschankbetrieb ein Vorsteuerabzug zusteht oder nicht. Deswegen…
…ist weiterhin strittig, wann die Ungewissheit beseitigt wurde (aus Sicht der Abgabenbehörde erst durch die Offenlegung der eingangs erwähnten Mietvereinbarung zwischen den Ehegatten in dem im Jahr 2015 durchgeführten Vorhalteverfahren) und ob daher für einzelne Jahre bereits die Festsetzungsverjährung eingetreten sei, welche nunmehr eine Abänderung…
…1 lit. d BAO aus, erfolgte der (objektive) Wegfall der Ungewissheit durch die Verpachtung des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Jahr 2006 und trat daher grundsätzlich Ende des Jahres 2011 Festsetzungsverjährung ein. Durch die Erlassung der vorläufigen Bescheide innerhalb der Verjährungsfrist nach § 207 BAO…
…1995, 95/13/0023; 24.9.2003, 2000/13/0188). Auch wenn die Zeitdauer im gegenständlichen Fall im Gesamten auf 20 Jahre fixiert ist, was gegen die Ungewissheit der dauernden Last sprechen würde, ergeben sich durch den Leistungsinhalt, der von den zukünftigen Mieteinkünften abhängt, Risiken…
…vom 4.11.2019 durch seine steuerliche Vertreterin Beschwerde und beantragte die ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Bescheide wegen Verjährung, da das Finanzamt den Wegfall der Ungewissheit nicht berücksichtigt habe. Auf die näheren Ausführungen wird verwiesen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.11.2019 wies das Finanzamt die…
…2013 (richtig wohl Bescheide 2013) zu dokumentieren. Beantwortung des Ergänzungsersuchens vom 6.4.2016 Mit Eingabe vom 6.4.2016 wurde zu der aus dem anhängigen Rechtsmittelverfahren resultierenden Ungewissheit über die Höhe der Abgabenverpflichtung nachstehendes ausgeführt: "Strittig ist im Wesentlichen der Standpunkt der I Instanz…
…Hierbei wurde begründend ausgeführt, dass der Erlassung des vorläufigen, mit 28.4.2009 datierten Feststellungsbescheid 2007 nach der Aktenlage objektiv keine Ungewissheit zugrunde gelegen sei und ergo dessen in Entsprechung der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.5.2010, 2008/15/0328, betreffend die Gesellschafter der…
…Betreibergesellschaft entgegen dem Verwaltungs- und Managementvertrag vom Juni 2009 von Beginn der Vertragsdauer an (1.1.2010) im Zahlungsverzug gewesen ist (TZ 1 BP-Bericht). Bei Erlassung der Erstbescheide war jedoch bereits feststellbar, dass es ungewiss war, ob die Bf in der Lage sein würde…
…auch beim Kenntnisstand bei Erlassung der Erstbescheide vorläufige Bescheide gewesen) zu erlassen. Schon mangels eines aus der damaligen Sicht (24.3.2011) ausreichenden Beobachtungszeitraumes - die Vermietungstätigkeit war erst am 1.1.2010 begonnen worden - war damals (24.3.2011) nach Ansicht des BFG jedenfalls ungewiss…
…auch seinen Erben) eine Abfertigung in Höhe des höchsten jemals ausgezahlten Bruttojahresgehaltes (inkl. Prämie) auszubezahlen, wobei als Mindestsumme ein Betrag von € 200.000 als vereinbart gilt (entspricht dem Bruttoverdienst des Jahres 2012)." Der Prüfer ging vom Vorliegen einer sonstigen ungewissen Verbindlichkeit gem. § 9 Abs…
…Aufhebung des Bescheides. Das Recht zur Festsetzung der Einkommensteuer 2007 sei bereits am 31.12.2013 verjährt, da bereits im Jahr der Bescheiderlassung 2008 keine Ungewissheit zur Begründung der Vorläufigkeit bestanden hätte. Es sei schon zum damaligen Zeitpunkt kein Abgabenverfahren anhängig gewesen, dessen Ergebnis Auswirkungen…
…das Jahr 2007 aufgehoben. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass der Erlassung des mit 28. April 2009 datierten vorläufigen Feststellungsbescheides 2007 objektiv keine Ungewissheit zugrunde gelegen sei und daher in Entsprechung der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Mai 2010, 2008/15/0328, betreffend die Gesellschafter der…