…er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden. Dem…
…Fall steht die Uneinbringlichkeit grundsätzlich unbestritten fest, da die Firma laut Eintragung im Firmenbuch vom 22.05.2019 infolge Vermögenslosigkeit gelöscht worden ist. Lediglich im Ausmaß von 32,93 € war die Abgabenschuld bei der Primärschuldnerin nicht uneinbringlich. Die Gutschrift aus der Veranlagung der Umsatzsteuer…
…29.3.2007; 2005/15/0116). Gelingt ein solcher Nachweis nicht, könne die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden (VwGH 27.9.2000, 95/14/0056; VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149). Was die in der Stellungnahme vom 10.7.2013…
… 80 ff. BAO gehört (Vertreterstellung), 2. eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht (Uneinbringlichkeit), 3. ein Verschulden des Vertreters an der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertretenen vorliegt (Verschulden) und 4. die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war (Kausalität). 3.1.2.1. Zur Vertreterstellung Die…
…Bf. habe bereits in der Stellungnahme vom 29.08.2022 vorgebracht und nachgewiesen, dass nur € 1.463,00 (siehe genaue Aufstellung in obiger Tabelle) zweckgebunden an andere Gläubiger bezahlt worden seien. Somit könnten uneinbringliche Abgaben nicht zur Gänze vorgeschrieben werden, sondern, wenn überhaupt, unter…
…Zug-Geschäfte zu erfassen (Barzahlung von Wirtschaftsgütern, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind). Tritt der Vertreter diesen Nachweis nicht an, dann kann ihm die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (vgl. VwGH vom 28.09.2004, 2001/14/0176). Dem Vertreter obliegt es auch…
…dass eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht, die als Haftungspflichtige in Frage kommende Person zum Personenkreis der §§ 80 ff BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertretenen vorliegt und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war. Im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid können – solange…
…der Primärschuldnerin uneinbringlich, da das über die Primärschuldnerin mit dem Beschluss vom 20. März 2013 eröffnete Konkursverfahren mit der rechtskräftigen Bestätigung des Sanierungsplanes mit einer Quote von 13,94 % am 9. April 2015 beendet wurde. Eine Einbringlichmachung der noch zu 86,06 % aushaftenden Abgabenverbindlichkeiten bei…
… 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend zu machen (VwGH vom 09.11.2011, 2009/16/0260 mit weiteren Verweisen). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Geltendmachung der Haftung nach § 9 BAO voraus, dass eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht…
…veräußert. Die Primärschuldnerin ist vermögenslos und die noch aushaftenden Abgaben uneinbringlich. Nach durchgeführter Außenprüfung, im Zuge derer der Beschwerdeführer Ansprechpartner für das Finanzamt war, wurde der Geschäftsführer Gf zur Schlussbesprechung geladen. Eine rechtswirksame Zustellung war an der der Abgabenbehörde durch das Firmenbuch bekannten Adresse, nicht…
…vom 29. März 2019 sind als nochmalige Aufforderung zur Vorlage von Gleichbehandlungsnachweisen zu verstehen. Einen Nachweis, welcher konkrete Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger hinsichtlich der haftungsrelevanten Zeiträume uneinbringlich geworden wäre, hat der Beschwerdeführer trotz dieser oftmaligen Aufforderungen zunächst nicht erbracht. Erst mit…
…ist), die Abgabenbehörde verzichte auf etwaige Abgabenansprüche, noch darauf hingewiesen, dass die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für (uneinbringliche) Abgaben der GmbH auch dann zulässig ist, wenn es der Abgabenbehörde nicht gelungen ist, die Abgaben bei der GmbH vor deren Löschung bescheidmäßig festzusetzen (vgl. VwGH…
…des Vertreters uneinbringlich geworden, so besteht keine Haftung (zB Stoll, BAO, 131; Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 9, 51). Im Fall des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht nach der Rechtsprechung des VwGH eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die…
…bei der Primärschuldnerin nicht uneinbringlich war. Insofern ist von einer Haftungsinanspruchnahme Abstand zu nehmen und der Beschwerde insoweit stattzugeben. Die detaillierte Haftungsinanspruchnahme im Ausmaß von 1,923.151,73 € ist dem Spruch dieser Entscheidung zu entnehmen. 3.1.4. Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten Nach der…
…Ausgangsrechnungen und der Einnahmen-Ausgangsrechnungen der Masseverwalterin nachvollziehbar. Insoweit kann hinsichtlich der Höhe der uneinbringlichen Kundenforderungen von der Einvernahme der Masseverwalterin Abstand genommen werden. Damit wurde aber der Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger im Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht erbracht. Der Bf…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) wurde mit Haftungsbescheid vom 01.04.2014 als selbständig verantwortlicher Geschäftsführer zur Haftung für uneinbringliche Abgaben der S. U.L GmbH herangezogen. Begründend wurde unter Darlegung der Rechtslage ausgeführt…
…Finanzamt die Beschwerdeführerin zur Stellungnahme betreffend die beabsichtigte Haftungsinanspruchnahme für uneinbringliche Abgaben der D GmbH auf. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. Mit Haftungsbescheid vom 14.4.2011 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige für folgende Abgabenschuldigkeiten in Höhe von EUR 33.133,60 in Anspruch…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem Haftungsbescheid vom 26.11.2013, Steuernummer 4***, zog das Finanzamt den Beschwerdeführer (Bf.) als Haftungspflichtigen für uneinbringliche Abgaben der X-GmbH, Adresse, in der Höhe von € 363.003,87 (Lohnsteuer 2009 iHv 29.703,78…
…Haftungsbescheid vom 26.11.2013, Steuernummer 1234, zog das Finanzamt den Beschwerdeführer (Bf.) als Haftungspflichtigen für uneinbringliche Abgaben der G.GmbH in der Höhe von 114.873,87 Euro (Lohnsteuer 12/2008 12,55 Euro, Lohnsteuer 2008 19.705,38 Euro, Dienstgeberbeitrag 2008 12.750…
…12lk O, gegen den Bescheid des Finanzamtes Ü vom 25.07.2011, betreffend Haftung für uneinbringliche Abgaben gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge geleistet und der Haftungsbetrag auf € 21.942,37 verringert. Im Übrigen…