…€ 130.892,59 der zollamtlichen Überwachung entzogen worden waren, kann von allenfalls nur unbedeutenden Folgen der Taten keine Rede sein (vgl. z.B. Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki, Finanzstrafgesetz I4, Rechtsprechung zu § 25). Somit steht für das Bundesfinanzgericht fest, dass der Beschwerdeführer durch sein im…
…diese Umstände bei der Festsetzung einer schuld- und tatangemessenen Geldstrafe zu berücksichtigen gewesen bzw. ein Vorgehen gemäß § 25 Abs. 1 Finanzstrafgesetz, aufgrund des geringfügigen Verschuldens des Beschwerdeführers geboten gewesen. Dazu wäre auch zu berücksichtigen, dass die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen…
…die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge € 1.000,00 nicht übersteigt. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann selbst bei einem Verkürzungsbetrag von (damals) ATS 23.000,00 (entspricht rund € 1.671,00) keine Rede davon sein, dass die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen iSd…
…objektive Tatbestand der angelasteten Übertretung sei daher verwirklicht worden. Bei der Strafbemessung sei auf verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen Bedacht genommen worden und es sei von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Bf. auszugehen gewesen. Die Parkometerabgabe sei daher fahrlässig verkürzt worden. Der Bf. habe dadurch folgende…
…der Abgabenverkürzung verwirklicht hat. Dem Bf. ist insoweit Fahrlässigkeit zur Last zu legen, als er ohne gültig entwerteten Parkschein sein Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt hat. Beim so für die übrigen Verkehrsteilnehmer unrechtmäßig verstellten Parkplatz liegen nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht unbedeutende Folgen…
…Tatfolgen) gelten beispielsweise gemäß § 146 Abs. 2 lit. b FinStrG die Finanzvergehen nach den §§ 33 bis 37 und 45 und 46, wenn der strafbestimmende Wertbetrag oder die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge € 1.500,00 nicht übersteigt. Da im vorliegenden Fall nicht von unbedeutenden Folgen…
…handelt, geht auch aus dem Umstand hervor, dass dieser in den letzten fünf Jahren keinerlei Vormerkungen betreffend Missachtung von Parkvorschriften aufweist. Bei dem vorliegenden Sachverhalt können somit sowohl der objektive Unrechtsgehalt und die Folgen der Tat als gering bzw. vergleichsweise unbedeutend bezeichnet werden. Dem Bf…
…lediglich unbedeutende Folgen der Tat. Gegenständlich ist es der Bf. nicht darauf angekommen, sich der Entrichtung der Parkgebühr zu entziehen. So vermochte die Bf. das Vorhandensein eines gültigen Parkausweises für Behinderte nachweislich zu dokumentieren. Es ist der Bf. daher lediglich vorzuwerfen, dass dieser zum Tatzeitpunkt…
…bei der tatbezogen vorzunehmenden Betrachtung nur zu einer grob fahrlässigen Meldepflichtverletzung. Zu einer grob fahrlässig begangenen Meldepflichtverletzung nach dem WiEReG gibt es bisher nur ein einziges Strafverfahren, das mit a.o. Rev. an den Verwaltungsgerichtshof herangetragen wurde, jedoch einige Erkenntnisse des BFG. "Unbedeutende Folgen" wird…
…ihn von der Begehung strafbarer Handlungen gleicher Art abzuhalten. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 45 Abs. 1 Z. 4 VStG müssen kumulativ vorliegen. Ist auch nur eines der beiden Tatbestandselemente (geringfügiges Verschulden und unbedeutende Folgen der Übertretung) nicht erfüllt, kommt nach der Judikatur des…
…subjektiver Tatseite einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - ein geringes Verschulden gegeben ist, noch - bei einem Verkürzungsbetrag von insgesamt € 10.825,97 - von unbedeutenden Folgen der Tat ausgegangen werden kann. Dazu ist auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, der…
…in einem Fall, bei dem die Beschwerdeführerin den Papierparkschein insofern unrichtig ausfüllte, als sie bei der Rubrik "Minute" keine Entwertung vornahm und bei dem alleine strittig war, ob die nach § 21 Abs 1 VStG angeordneten Tatbestandsmerkmale, nämlich geringes Verschulden und unbedeutende Folgen, gegeben seien, ausgesprochen…
…Vorliegen beider in dieser Gesetzesstelle genannten Kriterien, nämlich ein geringfügiges Verschulden und lediglich unbedeutende Folgen der Tat. Im vorliegenden Fall ist nun konkret zu berücksichtigen, dass es dem Bf. keinesfalls darauf angekommen ist, sich der Entrichtung der Parkgebühr zu entziehen. Es ist ihm lediglich vorzuwerfen…
…Verzögerung der gesetzmäßigen Abgabenfestsetzung gelegenen Folgen der Tat(en) als vergleichsweise unbedeutend zu qualifizieren, sodass, indem damit die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 1. Satz FinStrG vorliegen, letztlich auf die Einstellung des gegen den Bf. eingeleiteten Finanzstrafverfahrens zu erkennen war. In Ansehung dessen, dass der…
…Unbedeutende Folgen zieht eine Tat nach sich, wenn bspw. der von der betroffenen Norm gewünschte Zustand auf eine andere Weise eingetreten ist (vgl. Lewisch/Fister/Weilguni, VStG § 45 Rz 3, rdb.at). Da im vorliegenden Fall weder von einem geringfügigen Verschulden (das tatbildmäßige Verhalten entspricht…
…nämlich ein geringfügiges Verschulden und lediglich unbedeutende Folgen. Von geringem Verschulden im Sinn des § 21 VStG ist jedoch nur dann zu sprechen, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechtsgehalt und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt (VwGH vom 16.09.2010…
…das Verschulden der Beschwerdeführerin als geringfügig zu betrachten, weil ihr lediglich ein einmaliges Fehlverhalten angelastet werden kann. Die Beschwerdeführerin ist überdies unbescholten, was der Spruchsenat gegenständlich bei der Strafzumessung nicht einmal als mildernd gewürdigt hat. Überdies hat die Tat nur unbedeutende Folgen (der Verkürzungsbetrag wurde…
…die Finanzstrafbehörde von der Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid…
…eines der beiden Tatbestandselemente (geringfügiges Verschulden und unbedeutende Folgen der Übertretung) nicht erfüllt, komme eine Anwendung dieser Gesetzesstelle nicht in Betracht. In einem beim VwGH anhängigen Fall, wo die Beschwerdeführerin in dem Umstand, dass sie den Parkschein nicht ordnungsgemäß ausgefüllt hatte (keine Entwertung der Rubrik…
…Gesetzesstelle genannten Kriterien, nämlich ein geringfügiges Verschulden und lediglich unbedeutende Folgen. Von geringem Verschulden im Sinne des § 21 VStG ist nur dann zu sprechen, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechtsgehalt und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt (vgl. VwGH 10…