…für die XY-Steuerberatung-GmbH teilweise auch außerhalb der Büroräumlichkeiten der XY-Steuerberatung-GmbH verrichtete, ist eine im Wirtschaftsleben nicht unübliche Gestaltungsweise und spricht für sich noch nicht gegen das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (vgl. VwGH 29.2.2012, 2008/13/0087). Da die nach…
…weshalb auch keine Direktlieferungen der Bf an US-Kunden erfolgt seien. Die Gestaltung der Konzernstruktur unterliege der unternehmerischen Wahlfreiheit, mit der gewählten Form sei keine unübliche Gestaltung eingegangen worden. Die Warenlieferungen seien damit nicht aus gesellschaftsrechtlichen sondern betriebswirtschaftlichen Gründen erfolgt. Ob Warenlieferungen im Konzern fremdüblich…
…auch unter Nutzung eigener Betriebsmittel, etwa eines PC) ausgeführt werden, ist eine im Wirtschaftsleben nicht unübliche Gestaltungsweise und spricht für sich noch nicht gegen das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (VwGH 29.2.12, 2008/13/0087 ); er zur Einhaltung bestimmter Arbeitsstunden verpflichtet ist (Mindeststundenleistung, Abrufbereitschaft…
…und führte mit weiterem Schreiben vom 31. Jänner 2011 in puncto unübliche Mietzinsgestaltung rechtfertigend aus, dass es die Marktlage oftmals erfordere, wonach Mietzinse über einen längeren Zeitraum nicht entrichtet werden. Ihrer Auffassung nach halte die vertragliche Gestaltung einem Fremdvergleich stand. (Anmerkung: Die Begriffe Miete/Pacht…
…EDV-Ausstattung, bereitgestellt wurden. Dass Frau ***4*** ihre Arbeiten für die ***1*** teilweise auch außerhalb der Büroräumlichkeiten der ***1*** verrichtete, ist eine im Wirtschaftsleben nicht unübliche Gestaltungsweise und spricht für sich noch nicht gegen das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (vgl. VwGH 29.2.2012, 2008…
…erscheint es der Betriebsprüfung als erwiesen, daß hinsichtlich der Wohnung kein steuerliches Betriebsvermögen geschaffen wurde. Vielmehr wird durch die hier unübliche Gestaltung gesellschaftsrechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge ausschließlich das privaten Wohnbedürfnis des Geschäftsführers befriedigt, weshalb nur außerbetriebliches Vermögen vorliegen kann. Das Wohnhaus stellt diesfalls kein steuerliches…
…Organismus gegeben. Dass Arbeiten im Rahmen eines Dienstverhältnisses teilweise auch zu Hause ausgeführt werden, ist eine im Wirtschaftsleben nicht unübliche Gestaltungsweise und spricht für sich noch nicht gegen das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit. Eine Entlohnung nach geleisteten Arbeitsstunden bringt auch noch nicht zum Ausdruck, dass…
…Mietzins ab Vorliegen der gesamten Baukosten rückwirkend angehoben, sodass jedenfalls gewährleistet ist, weiterhin eine Rendite von über 4% zu erzielen. Gestaltungsmissbrauch: Immobilienleasing ist keinesfalls eine unübliche Gestaltung, sondern ein - vor allem in den letzten Jahren verstärkt nachgefragtes - Modell im täglichen Wirtschaftsleben. Zudem ist die BF…
…liegen dafür aktenkundige Hinweise vor. Wenn die Bf. also eine solche unübliche Gestaltung vorbringt – der VwGH spricht von „seltenen Ausnahmen“ – so ist sie umso mehr gehalten, ihre Behauptungen durch entsprechende klare Beweismittel zu belegen. Im gegenständlichen Fall vertritt das Bundesfinanzgericht die Auffassung, dass die Bf…
…Bf, beispielsweise bei Kunden der Bf oder in seinem Home-Office, ausgeübt hat, spricht nicht gegen das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit, da dies eine im Wirtschaftsleben nicht unübliche Gestaltungsweise für nichtselbständige Tätigkeiten darstellt (vgl. VwGH 29.2.2012, 2008/13/0087). Ebenso spricht der Umstand…
…Auch dieser unübliche Vorgang spreche eindeutig dafür, dass die Waren nicht der Beschwerdeführerin sondern dem Firmenkonglomerat, der A***-Gruppe zuzurechnen seien. Die fehlende Unternehmerinitiative und damit die fehlende Selbstständigkeit ergebe sich eindeutig aus diesen Vorgangsweisen. Eine Gestaltung des Erfolgs der Tätigkeit durch freie Entscheidung des…
…als klar gewesen sei, dass der vereinbarte Mietpreis nicht annähernd in der berechneten Renditemiete Deckung finde. Betreffend die späte Unterzeichnung des Baurechtsvertrages entspreche die verfahrensggst Gestaltung der Nutzungsüberlassung nicht den strengen Kriterien der Angehörigenjudikatur. Zum anderen sei der Wille, wonach die Bf und nicht DAM…
…nicht unübliche Konstruktion des "Reihengeschäftes" handle. Es liege somit kein Scheingeschäft vor, da reale Warenlieferungen erfolgten. Ein Unternehmen umfasse die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Das Handelsgewerbe des ***1*** berechtige zum Handel mit Speiseöl. Die Waren seien zudem physisch bei jeder Gestellung in…
…Die Bf. hätte in gutem Glauben die Gesellschaftsanteile (eine derartige Gestaltung der zivil- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen in der Form Person A übernimmt die Gesellschaftsanteile und Person das Management im Unternehmen wäre im Wirtschaftsleben nicht unüblich). Wenn sich der Geschäftsführer einer Familien-GmbH, der nicht selbst…
…Vertragsgestaltung mit Hrn. A. Diese Vertragsgestaltung mit Herrn A sei absolut auffallend und unüblich im Verhältnis zu den anderen abgewickelten Projekten. Die Darstellungen des Bf erscheine der Amtspartei absolut unglaubwürdig. Von Seiten des Bf wurde noch einmal - wie im Berufungsschriftsatz - darauf hingewiesen, dass der Bf…
…vermittelt habe, sondern die Beschwerdeführerin (Bf). Die Vermittlungsprovisionen seien daher bei der Bf als Erträge zu erfassen. Die vertragliche Gestaltung soll dazu gedient haben, die Vermittlungsprovisionen steuerfrei nach Liechtenstein zu transferieren. Zudem wurden Subprovisionszahlungen an M-LIE aus Folgegeschäften nicht als Betriebsausgaben anerkannt, da von…
…nicht unübliche Konstruktion des "Reihengeschäftes" handle. Es liege somit kein Scheingeschäft vor, da reale Warenlieferungen erfolgten. Ein Unternehmen umfasse die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Das Handelsgewerbe des ***1*** berechtige zum Handel mit Speiseöl. Die Waren seien zudem physisch bei jeder Gestellung in…
…auf eine Fremdunüblichkeit der Vermietung schließen (vgl. UFS 07.05.2013, RV/0164-F/11). Einzelne unübliche Bedingungen führten noch nicht dazu, dass ein tatsächlich durchgeführtes Geschäft steuerlich nicht anzuerkennen sei. Maßgeblich sei die Gesamtheit der Gegebenheiten, denen je nach Lage des Falles unterschiedliche Bedeutung…
…und Weise erfolgt. Die belangte Behörde habe nicht nachvollziehbar darlegen können, dass die von der Bf gewählte Gestaltung der Fremdüblichkeit oder den Erfahrungen des täglichen Lebens widerspreche. Die stille Gesellschaft sei keine unübliche Rechtsform. Auch die Dauer des Kündigungsverzichtes könne keine Fremdunüblichkeit auslösen. Die belangte…
…entsprechende Terminologie verwendet. Im letzten Viertel des Jahres 2006 traten die steuerlichen Vertreter der AA AG mit einer Anfrage an den Fachbereich des Finanzamtes Z heran. Gegenstand der Anfrage war eine wie nachstehend zusammengefasste vertragliche Gestaltung: Vertragspartnerinnen sind die Beschwerdeführerin, nämlich die „TT“ GmbH („T“)…