…jedoch explizit nur auf die Körperschaftssteuer, für die Umsatzsteuer sind andere Formen der Begünstigung vorgesehen (UFSL 7.5.2012, RV/0820-L/08). Die Beschwerdeführerin beruft sich aus umsatzsteuerlicher Sicht, dass es sich bei ihrer Betätigung um eine unbeachtliche Liebhaberei im Sinne des § 2 Abs…
…somit auf Bundesabgaben) anzuwenden sei, für die der Abgabenanspruch nach dem 31.12.2000 entstanden ist. Aufgrund der Rückwirkung auf Sachverhalte ab dem 1.1.2001 hätte vorliegend der Leistungserbringerin zwar das Bereicherungsverbot gemäß § 239a BAO entgegengehalten werden können. Damit wäre für die Beschwerdeführerin aber…
…Bauleistung (Rohbauerrichtung) als Gesamtschuldner nach § 6 BAO. Die Abgabenbehörde geht davon aus, dass die umsatzsteuerliche Abrechnung des Bauauftrages mit Verweis auf den Übergang der Steuerschuld nach § 19 Abs. 1a UStG 1994 zu Unrecht erfolgte. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: I. Aus den insoweit unbedenklichen Vorlageunterlagen des…
…Bauleistung (Rohbauerrichtung) als Gesamtschuldnerin nach § 6 BAO. Die Abgabenbehörde geht davon aus, dass die umsatzsteuerliche Abrechnung des Bauauftrages mit Verweis auf den Übergang der Steuerschuld nach § 19 Abs. 1a UStG 1994 zu Unrecht erfolgte. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: I. Aus den insoweit unbedenklichen Vorlageunterlagen des…
…dem der Dienstleistende "eine feste Niederlassung hat, von wo aus die Dienstleistung erbracht wird". Die umsatzsteuerliche Anknüpfung an den Ort der festen Niederlassung in Mitgliedstaat X werde durch die Rechtsprechung des EuGH bestätigt (EuGH 4.7.1985, Rs 168/84 "'Berkholz", EuGH 20.2.1997…
…Eine derartige nachträgliche umsatzsteuerliche Beurteilung stelle ein Verbot gegen das Rückwirkungsverbot dar. Das Rückwirkungsverbot verbiete grundsätzlich staatliche Akte, die rechtliche Normen so änderten, dass an vergangenes Handeln eine andere Folge geknüpft würde. Das Rückwirkungsverbot habe seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip und dem darin verankerten Grundsatz des…
…Die nunmehr vor dem erkennenden Gericht angefochtenen strittigen Geschäftsvorfälle waren auf die gegenständlichen Belege zu encadrieren, deren umsatzsteuerliche Beurteilung nunmehr den Streitgegenstand abbilden: [...] Das diese Geschäftsvorfälle dem Grunde und der Höhe nach den Streitgegenstand bilden, ist zwischen den Parteien unstrittig. Es will somit festgehalten sein…
…können. Begründend wurde im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Die dem Feststellungsbescheid zugrundeliegende Steuererklärung enthalte diverse Unrichtigkeiten auf Sachverhalts- und Bemessungsgrundlagenebene. Dr. ***A*** habe für die Zeiträume 2004 bis 2012 die gesamten Fremdgeldkonten der Sozietät als steuerpflichtig - und nicht mehr als ertrag- und umsatzsteuerlicher Durchläufer - behandelt. Dr…
…Anträge (62) Zusammenfassend beantragt die Beschwerdeführerin, die angefochtenen Bescheide aus den folgenden Gründen ersatzlos aufzuheben: i. Die umsatzsteuerlichen Tatbestände des österreichischen Rechts (§ 3a Abs. 16 UStG iVm der TelekommunikationsdiensteVO62) waren günstiger für die Beschwerdeführerin als das EU-Recht nach Auslegung der EuGH-Entscheidung SK Telecom…
…unterziehen wollte, nicht aber, dass er dabei die Rückwirkung übernehmen wollte, die auch im UmgrStG nur für einige ertragsteuerliche Aspekte fingiert wird (nicht etwa für Arbeitgeberagenden oder die umsatzsteuerliche Rechtsstellung) und einen Fremdkörper im hinsichtlich der Bemessungsgrundlage stark bankrechtlich geprägten Aufbau des StabAbgG darstellen würde.
…Eigenschaft als Träger öffentlicher Gewalt obliegen. Darüber hinaus hielt der EuGH fest, dass der Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts durch den Gerichtshof Rückwirkung zukommt und damit vom Inkrafttreten der ausgelegten Bestimmung an gilt. Daher kann auch der Begriff "unternehmensfremde Zwecke" für die Zeit vor dem…
…registrieren lassen musste. [Amtsvertreterin]: Dies widerspricht dem Erlass des BMF vom 24.10.2012. Dort heißt es, dass seitens der italienischen Finanzverwaltung rückwirkend bei bestimmten Unternehmern die UID-Nr. bzw. die gesamten damit verbundenen Datensätze gelöscht wurden. Der Erlass wird der steuerlichen Vertretung überreicht. Das…
…belastet worden sei, gelte für das System der Umsatzsteuer in Form der Mehrwertsteuer nicht. Die Doppelbelastung liege darin, dass rückwirkend Steuerbefreiungen durch einen Formalakt aufgehoben worden seien und die Behörde diese Vorgangsweise mit einer für die Bf. unbekannten Dienstanweisung begründe. Die Bf. ging darin abermals…
…zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung vor. Weiters ist es erforderlich, dass der auf der Rechnung als Leistender aufscheinende Unternehmer die Leistung auch tatsächlich erbracht hat und mit der in der Rechnung angegebenen Anschrift für umsatzsteuerliche Zwecke greifbar ist (vgl. in diesem Sinne VwGH 23.12.2015…
…umsatzsteuerliche Entlastung der Lieferungen und Leistungen der Vorlieferanten nicht erreicht. Auf Grund dieser Ausführungen ist diese gesetzliche Bestimmung verfassungsrechtlich nicht gedeckt, sodass die Rückrechnung gem. § 12 Abs.11 i. Z. mit § 12 Abs. 12 UStG zu Unrecht vorgenommen wird . Nachdem diese Bestimmung auch eine Rückwirkung…
…Der UFS führt in dieser Entscheidung weiter aus, dass für die umsatzsteuerliche Beurteilung die Art der Verrechnung – Minderung des Entgelts der betreffende Lieferung oder Verrechnung mit Entgeltsforderungen aus nachfolgenden Lieferungen – nicht entscheidend ist.“ Weiters verwies die Prüferin darauf, dass die gegenständliche Situation anders als bei…
…nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 22 UStG zu subsumieren sind. Zur Anwendbarkeit der Vorsteuerberichtigung bei § 22 UStG Durch § 22 UStG soll es bloß zu einer Erleichterung bei der Erfüllung der umsatzsteuerlichen Verpflichtungen für nicht buchführungspflichtige Betriebe kommen (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4 (2011) § 22 Rn 3)…
…aus welcher ersichtlich sei, dass es sich bei der auf der Tankquittung ausgewiesenen Bon "Nummer" um die Rechnungsnummer handelt. Am 15.9.2016 wurde durch den EuGH zu C-518/14 die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt, in dem erstmals eine (fehlerhafte) Rechnung vorlag…
…habe jeweils für den Veranlagungszeitraum (Voranmeldungszeitraum) zu erfolgen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist; d.h. nachträgliche Rabattierungen ("rückwirkende Mengenrabatte", "Discounts") stellten eine Änderung der Bemessungsgrundlage iSd § 16 UStG 1994 dar und seien (immer) in UVAs ex nunc zu erfassen/entrichten (Fälligkeit) gewesen. …
…aus den im Betriebsprüfungsakt einliegenden bzw. den im Rahmen des Erörterungstermins vorgelegten Rechnungen sowie dem Außenprüfungsbericht und dem Parteienvorbringen. Die umsatzsteuerlichen Konsequenzen der vom belangten Finanzamt vorgenommenen Würdigung ergeben sich aus dem Außenprüfungsbericht bzw. den angefochtenen Bescheiden. Die Tatsache, dass die fraglichen Rechnungen durch die…