…die den anderen Miteigentümern zugute kommt. Laut VwGH 26.6.2003, 2003/16/0074, liegt ein tauschähnliches Rechtsgeschäft vor, bei dem äquivalente Miteigentumsanteile übertragen werden. Bemessungsgrundlage beim Tausch ist der Verkehrswert der hingegebenen Sache (die anteilige Wertsteigerung), mindestens aber – wenn Unentgeltlichkeit vereinbart war – das Dreifache…
…die den anderen Miteigentümern zugutekommt. Laut VwGH 26.6.2003, 2003/16/0074, liegt ein tauschähnliches Rechtsgeschäft vor, bei dem äquivalente Miteigentumsanteile übertragen werden. Bemessungsgrundlage beim Tausch ist der Verkehrswert der hingegebenen Sache (die anteilige Wertsteigerung), mindestens aber – wenn Unentgeltlichkeit vereinbart war – das Dreifache des…
…hat insofern Forderungen gegen die anderen Miteigentümer. Bei der Neufestsetzung der Nutzwerte liegt ein tauschähnliches Rechtsgeschäft vor, bei welchem die anderen Miteigentümer als Gegenleistung für die eingetretene Wertsteigerung dem Bauführer in einem tauschähnlichen Vorgang die äquivalenten Miteigentumsanteile übertragen. Es wird somit die anteilige Wertsteigerung gegen…
…vom 30.06.2015 erworben worden. Dieser Erwerb sei als ein grunderwerbsteuerrechtliches Rechtsgeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG zu beurteilen. Aufgrund der Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates, (UFS), zu RV/ 0381-I/02 vom 29.09.2004, beinhalte der verfahrensgegenständliche Wohnungseigentumsvertrag einen tauschähnlichen Vorgang…
…die den anderen Miteigentümern zugute kommt. Laut VwGH 26.6.2003, 2003/16/0074, liegt ein tauschähnliches Rechtsgeschäft vor, bei dem äquivalente Miteigentumsanteile übertragen werden. Bemessungsgrundlage beim Tausch ist der Verkehrswert der hingegebenen Sache (die anteilige Wertsteigerung), mindestens aber – wenn Unentgeltlichkeit vereinbart war – das Dreifache…
…Tausch oder einen tauschähnlichen Rechtsvorgang anzunehmen, weil jeder der ehemaligen Ehegatten aus der Verteilungsmasse etwas in möglicherweise gleichem oder annähernd gleichem Umfang- erhalten würde. Bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse iSd § 81 EheG handle es sich um ein Rechtsgeschäft sui generis…
…des Kaufpreises, einer Leibrente und der Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechts an die Gebrüder Liegenschaftskäufer veräußert. Somit sei der Erwerb des im Grundbuch eingetragenen Wohnrechts (durch ein tauschähnliches Geschäft) entgeltlich gewesen. Wenn sie dieses Wohnrecht nun an die Gebrüder Liegenschaftskäufer verkauft (entgeltlich aufgegeben) habe, seien die…
…ähnlich einem Vorführfahrzeug, würden sich im Kern nicht von einer sonstigen Zurverfügungstellung von Fahrzeugen und potentielle Kunden unterscheiden. Es liege demgemäß kein allgemein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch und im speziellen kein tauschähnlicher Umsatz im Sinne des § 3a Abs. 2 UStG vor. Die Beschwerde wurde antragsgemäß ohne Erlassung…
…81 EheG idR eine Gegenleistung nicht zu ermitteln ist. Bei dieser Aufteilung handelt es sich - selbst wenn sie rechtsgeschäftlich erfolgt - um einen Rechtsvorgang (ein Rechtsgeschäft) sui generis. Es wäre rechtlich verfehlt, einen Tausch oder einen tauschähnlichen Rechtsvorgang anzunehmen, weil jeder der (ehemaligen) Ehegatten aus der…
…81 EheG idR eine Gegenleistung nicht zu ermitteln ist. Bei dieser Aufteilung handelt es sich - selbst wenn sie rechtsgeschäftlich erfolgt - um einen Rechtsvorgang (ein Rechtsgeschäft) sui generis. Es wäre rechtlich verfehlt, einen Tausch oder einen tauschähnlichen Rechtsvorgang anzunehmen, weil jeder der (ehemaligen) Ehegatten aus der…
…dazu gehören insbesondere auch Gebühren für Rechtsgeschäfte und andere mit der Errichtung von Verträgen über Lieferungen oder sonstige Leistungen verbundene Kosten, die der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung dem Unternehmer zu ersetzen hat. … (6) Beim Tausch, bei tauschähnlichen Umsätzen und bei Hingabe an…
… 33 TP 9 GebG der Gebühr vom Wert des bedungenen Entgelts unterliege. Die wechselseitige Einräumung von Dienstbarkeiten stelle einen tauschähnlichen Vorgang dar. Um Bekanntgabe der jeweilige Werte für die eingeräumten Dienstbarkeiten und um Bekanntgabe des jeweiligen Flächenausmaßes der eingeräumten Dienstbarkeit wurde ersucht. Schreiben vom 18…
…EheG ist in der Regel eine Gegenleistung nicht zu ermitteln. Bei dieser Aufteilung handelt es sich - selbst wenn sie rechtsgeschäftlich erfolgt - um einen Rechtsvorgang (ein Rechtsgeschäft) sui generis. Es wäre rechtlich verfehlt, einen Tausch oder tauschähnlichen Vorgang anzunehmen, weil jeder der (ehemaligen) Ehegatten aus der…
…EheG ist in der Regel eine Gegenleistung nicht zu ermitteln. Bei dieser Aufteilung handelt es sich - selbst wenn sie rechtsgeschäftlich erfolgt - um einen Rechtsvorgang (ein Rechtsgeschäft) sui generis. Es wäre rechtlich verfehlt, einen Tausch oder tauschähnlichen Vorgang anzunehmen, weil jeder der (ehemaligen) Ehegatten aus der…
…454). Eine Gegenleistungsausschluß ist im vorliegenden Sachverhalt nicht erkennbar und wird auch nicht behauptet. Gemäß § 3a Abs. 2 UStG 1994 liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht. Bei Dienstleistungen umfasst nach Art. 73…
… 81 EheG idR eine Gegenleistung nicht zu ermitteln sei. Bei dieser Aufteilung handle es sich - selbst wenn sie rechtsgeschäftlich erfolge - um ein Rechtsgeschäft sui generis und es wäre rechtlich verfehlt, einen Tausch oder einen tauschähnlichen Rechtsvorgang anzunehmen, weil jeder der (ehemaligen) Ehegatten aus der Verteilungsmasse…
…wäre zunächst anzunehmen, dass die tauschähnlichen Umsätze hinsichtlich der Körperschaftsteuerpflicht zwar der Bf zuzuordnen seien. Für eine solche Zuordnung liege jedoch ein mit der Eintragung im Firmenbuch wirksames und damit zu berücksichtigendes Rechtsgeschäft vor, welches sich sodann ausschließlich im Wirtschaftsjahr 2008/2009 (01.02.2008…
…EheG ist in der Regel eine Gegenleistung nicht zu ermitteln. Bei dieser Aufteilung handelt es sich - selbst wenn sie rechtsgeschäftlich erfolgt - um einen Rechtsvorgang (ein Rechtsgeschäft) sui generis. Es wäre rechtlich verfehlt, einen Tausch oder tauschähnlichen Vorgang anzunehmen, weil jeder der (ehemaligen) Ehegatten aus der…
…EheG ist in der Regel eine Gegenleistung nicht zu ermitteln. Bei dieser Aufteilung handelt es sich - selbst wenn sie rechtsgeschäftlich erfolgt - um einen Rechtsvorgang (ein Rechtsgeschäft) sui generis. Es wäre rechtlich verfehlt, einen Tausch oder tauschähnlichen Vorgang anzunehmen, weil jeder der (ehemaligen) Ehegatten aus der…
…EheG ist in der Regel eine Gegenleistung nicht zu ermitteln. Bei dieser Aufteilung handelt es sich - selbst wenn sie rechtsgeschäftlich erfolgt - um einen Rechtsvorgang (ein Rechtsgeschäft) sui generis. Es wäre rechtlich verfehlt, einen Tausch oder tauschähnlichen Vorgang anzunehmen, weil jeder der (ehemaligen) Ehegatten aus der…