…Aufgrund der Betriebsaufgabe und der schlechten finanziellen Lage der ***Bf KG*** erscheine durch einen Zahlungsaufschub die Einbringlichkeit der Abgaben ohne Leistung einer entsprechenden Sicherheit gefährdet. Dagegen ist fristgerecht ein Vorlageantrag eingebracht worden. Am 29.01.2024 wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. II…
… 212 Abs. 1 BAO Zahlungserleichterungen nicht bewilligt werden könnten, wenn die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Zahlungsaufschub gefährdet werde. Eine solche Gefährdung erscheine durch die Angaben des Ansuchens gegeben. In der dagegen am 4. Februar 2014 rechtzeitig eingebrachten (als Berufung bezeichnete) Beschwerde brachte die Bf…
… 212 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung Zahlungserleichterungen nicht bewilligt werden könnten, wenn die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Zahlungsaufschub gefährdet werde. Eine solche Gefährdung erscheine durch die Angaben im Ansuchen gegeben. Dagegen erhob der Bf. mit Schreiben an das Finanzamt ***FA*** am 17.2.2021 Beschwerde…
… 212 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung können Zahlungserleichterungen nicht bewilligt werden, wenn die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Zahlungsaufschub gefährdet wird. Eine solche Gefährdung erscheint durch die Angaben in Ihrem Ansuchen gegeben.“ Mit Eingabe vom 2. September 2019 wurde fristgerecht ein Antrag auf Entscheidung über die…
…da Forderungen (Kundenforderungen, Bankguthaben, etc.) festgestellt worden seien. Somit seien die Voraussetzungen für einen Zahlungsaufschub nicht mehr gegeben, zumal durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgaben als gefährdet bzw. erschwert drohe. Dagegen brachte die Beschwerdeführerin (Bf.) am 29. November 2013 das Rechtsmittel der Berufung (nunmehr…
…es läge von Seiten der Abgabenbehörde lediglich eine unzureichende Vermutung vor. „Die Annahme der Gefährdung setzt nicht bereits eingetretene Abgabenausfälle voraus. Für eine solche Annahme sind Anhaltspunkte tatsächlicher Art nötig (VwGH 26.1.1989, 88/16/0015); bloße Vermutungen reichen nicht (VwGH 10.3.1988…
…ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c. ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d. ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. (5) Die Verpflichtung zur Entrichtung eines…
…dass lediglich 0,3% der Geschenkgutscheine schlussendlich eingelöst wurden. Mit anderen Worten: Auch für die Spielteilnehmer waren die gewonnenen ***2***-Gutscheine wertlos. Für die hier relevanten Gutscheine bestand weder ein tatsächlicher noch ein fiktiver gewöhnlicher Geschäftsverkehr, weil die Gutscheine für jedermann über das Internet abrufbar…
…Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrundeliegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen begangenen Finanzvergehen ein. Ein Zahlungsaufschub darf nicht gewährt werden. (...) (6) Die Festsetzung einerAbgabenerhöhung ist…
…vorrätig ist. Zugleich kann die Verwendung von "Konzeptpapier" auch als Zeichen gegen eine tatsächlich erfolgte Rechnungslegung interpretiert werden (vorgelegt wurde nur ein Entwurf des Vaters). Unter Berücksichtigung der dargestellten Umstände und Bedachtnahme auf die weitgehende Vermeidung der Schriftlichkeit im Zusammenhang mit dem verfahrensgegenständlichen Rechtsgeschäft, geht…
… 31.5.2017, Ro 2014/13/0025 und Ro 2014/13/0044). Das Bundesfinanzgericht hat - wie auch das Finanzamt - die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich…
…die Abgabenerhöhung und die dieser zugrunde liegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen begangenen Finanzvergehen ein. Ein Zahlungsaufschub darf nicht gewährt werden. (2) Werden mehrere Überprüfungsmaßnahmen gleichzeitig…
…Aussetzung kommt höchstens insoweit in Betracht, als der Bescheid eine Nachforderung zur Folge hat (VwGH 24.6.2003, 2003/14/0029). Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar (VwGH 21.7.1998, 97/14/0131). Für die Frage der Berechnung…
…der Eindruck entstanden sein, dass der Bf der "eigentliche Chef" wäre. Dies sei jedoch ein eindeutiges Verkennen der der tatsächlichen Sachlage. - Zeugenaussage O. Der Zeuge hätte bei Befragung zu seinem Dienstverhältnis nicht als Zeuge unter Strafandrohung, sondern als Beteiligter vernommen werden müssen. Dies sei rechtswidrig…
…als Stiftungsgründerin handelt"(vgl. Seite 3 der Stiftungsurkunde). Tatsächlicher Stifter war der Abgabepflichtige als Treugeber. Der Abgabepflichtige scheint zudem als "President" der Stiftung auf und ist somit Mitglied des Stiftungsrates. Bei der ***A*** handelt es sich um eine transparente Stiftung, weil die Ergebnisse der entfalteten…
…weil objektiv keine komplexe, besonders schwierige Frage rechtlicher Art vorliegt. In verfassungskonformer Auslegung können zum einen auch besondere Schwierigkeiten bei der Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhalts, also Fragen tatsächlicher Natur, einen Anspruch auf Verfahrenshilfe begründen, zumal Tatsachenfragen regelmäßig in Rechtsfragen münden; und zum anderen sind stets…
…die sofortige Entrichtung der Abgabenschuld eine erhebliche Härte darstellen. Desweiteren gab die Bf an, dass die Einbringlichkeit nicht gefährdet sei. Für die Annahme einer Gefährdung müssten Anhaltspunkte tatsächlicher Art gegeben sein. Bloße Vermutungen für die Annahme der Gefährdung würden nicht ausreichen (vgl VwGH 10.3…
…11.2010, 2009/16/0093). Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Zahlungserleichterung aber bereits dann ausgeschlossen, wenn auch ohne Zahlungsaufschub die Einbringlichkeit gefährdet ist (zB VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112). Ist schon auf Grund der wirtschaftlichen Lage des Abgabepflichtigen die Einbringlichkeit gefährdet, dann besteht…
…wurden. Auch die Bf betonte mehrmals die erfolgte Leistungserbringung an die Mieterin, behauptete aber einen Zusammenhang mit der nach Ist-Grundsätzen besteuerten Beratungstätigkeit. Ob es tatsächlich die behauptete Darlehensgewährung bzw. einen bloßen Zahlungsaufschub gab und, ob die Leistungen mittlerweile bezahlt wurden, kann dahin gestellt bleiben…
…!!!) versehen war - der Zeitpunkt der tatsächlichen Versendung des Schreibens ist dabei leider nicht ersichtlich. Darin wird meinen Mandanten mitgeteilt, dass gegen sie der Verdacht wegen Finanzvergehen nach § 33 (2) a FinStrG bestehe und sie aufgefordert werden, binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens eine schriftliche…