…österreichische Finanzamt abgeführt, wodurch diese dem österreichischen Bundesbudget zugeflossen sei. Unstrittig sei somit, dass im vorliegenden Fall eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung mit österreichischer Umsatzsteuer eingetreten sei. Nach dem fundamentalen Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer dürfe ein Unternehmer nicht endgültig mit Umsatzsteuer belastet bleiben, wenn diese…
…den entsprechenden Betrag bei der Bank eingezahlt. Die tatsächliche wirtschaftliche Belastung habe aber bei der Bf. gelegen. Mit Vorlagebericht vom 30.6.2025 wurde die Beschwerde vom 28.8.2024 gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 vom 21.8.2024 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt und folgende…
…Bekleidung, Haushaltsgegenstände usw.) erbracht. Maßgebend für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ist in erster Linie seine wirtschaftliche Lage, wobei das relevante Einkommen die Summe aller ihm tatsächlich zufließenden Mittel ist. Zu prüfen ist daher, ob die Einkünfte des potentiell Unterhaltsverpflichteten über die eigenen bescheidensten…
…Dem Steuerpflichtigen würde, wenn das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer davon abhängig gemacht würde, dass diese Steuer vom Lieferer der Gegenstände zuvor tatsächlich gezahlt wurde, eine von ihm nicht zu tragende wirtschaftliche Belastung auferlegt, die durch das Abzugssystem gerade vermieden werden soll (vgl. EuGH 29…
…eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ (d.h. sämtliche Merkmale gemeinsam) erfüllen. Zunächst darf es sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein…
…2025, § 34 Rz 9, mwN). Die Aufwendungen müssen mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigem Wertverzehr verbunden sein (endgültige wirtschaftliche Belastung). Ausgaben, die zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen, sind nicht absetzbar. Es muss sich um "verlorenen" Aufwand handeln. Von einem solchen kann nicht die Rede…
…sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Gemäß § 34 Abs. 4 beeinträchtigt die Belastung wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 5) vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen zu berechnenden…
…eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ (d.h. sämtliche Merkmale gemeinsam) erfüllen. Zunächst darf es sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein…
…34 Abs. 3 EStG 1988) und sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen (§ 34 Abs. 4 EStG 1988). Schon das Fehlen einer einzigen dieser Voraussetzungen schließt die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung aus und die Abgabenbehörde ist davon enthoben, zu…
…Der Selbstbehalt vermindert sich um je einen Prozentsatz, wenn den Steuerpflichtigen der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. Es darf sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein. Ag.B. sind nur dann steuerlich zu berücksichtigen…
…Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass durch Krankheit verursachte Aufwendungen außergewöhnlich sind. Zwangsläufigkeit liegt vor, wenn sich der Abgabepflichtige der Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Von einer wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auszugehen, soweit die Kosten einen nach den Bestimmungen des § 34…
…Gesprächspartner habe ihr zugesagt, dass ihr Vorbringen vermerkt worden sei. Die vollständige Nichtanrechnung der liechtensteinischen Quellensteuer auf die österreichische Einkommensteuer in der Beschwerdevorentscheidung hätte eine zumindest vorläufige Doppelbesteuerung in Höhe der ausländischen Steuer und damit eine enorme wirtschaftliche Belastung für die Bf. zur Folge gehabt…
…Der Behauptung eine monatliche Bemessung der Abgabe sei unsachlich und vorstoße gegen die Vorgaben der EU-Notfallmaßnahmen-VO sowie gegen Art 20 GRC, weil nicht der tatsächliche wirtschaftliche Gesamtbetrag berücksichtigt werden würde, kann nicht gefolgt werden. Vielmehr wurde durch die monatliche Betrachtungsweise ein Rahmen geschaffen…
…und Organisation der bP geführt. ***EE*** hat im Streitzeitraum die bP durchgehend beherrscht und war über deren tatsächliche wirtschaftliche Situation jederzeit informiert. Beginnend mit Oktober 2001 hat die ***XY KEG*** auf Grundlage des Konsulenten-Vertrages vom 1.10.2001 monatliche Belastungsnoten an die bP gerichtet…
…Bf. übereinstimme. Wie bereits ausführlich in der Bescheidbegründung dargetan worden sei, habe im gegenständlichen Fall (unter Berücksichtigung der eindeutigen vertraglichen Gestaltung und der tatsächlichen Verhältnisse) nicht vom wirtschaftlichen Eigentum der Bf. an der Liegenschaft ausgegangen werden können, die somit auch kein Betriebsvermögen der Bf. darstelle…
…§ 2 Tz 159). Entsprechende Verträge sind daher dahingehend zu überprüfen, ob das tatsächliche wirtschaftliche Geschehen auch dem sich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes der Vereinbarungen ergebenden Gesamtbild entspricht. Im Rahmen der diesbezüglichen Beweiswürdigung wurden von der Rechtsprechung Kriterien herausgearbeitet, die erfüllt sein müssen, um Verträge zwischen…
…rechnen ist"). Auch der BFH teilt die Sichtweise, wonach eine Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung nicht mehr zu passivieren ist, wenn sie keine wirtschaftliche Belastung darstellt, was beispielsweise dann der Fall ist, wenn mit einer Geltendmachung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu…
…SLK, k.s. und der X. Beteiligungs GmbH sehr allgemein gehalten ist und die Festlegung eines Entgelts gänzlich fehlt, spricht gegen eine tatsächliche wirtschaftliche Beziehung. Ebenso wenig können die angeführten Leistungen der Z. SLK, k.s. an die Z. GmbH in Österreich als Nachweis für…
…SLK, k.s. und der X. Beteiligungs GmbH sehr allgemein gehalten ist und die Festlegung eines Entgelts gänzlich fehlt, spricht gegen eine tatsächliche wirtschaftliche Beziehung. Ebenso wenig können die angeführten Leistungen der Z. SLK, k.s. an die Z. GmbH in Österreich als Nachweis für…
…| *BS* | 14.06.2012 | 1372 | *E* group GmbH | 18.06.2012 | 1426 | ***Stiftung*** | 12.02.2013 | 1720 | *Mag* | 19.12.2013 | 629 | *NP_2* Diese Unterlagen belegen keine wirtschaftliche Belastung des Bf…