…die Vereinsstatuten die Voraussetzungen für eine Behandlung des Vereins als gemeinnützig erfüllten. Da jedoch bei der tatsächlichen Geschäftsführung 90 % der Einnahmen aus Nachhilfe- und Sprachunterricht erwirtschaftet würden und nur 10 % aus dem Bereich der Bibellehre, stehe ein Freibetrag nur im Ausmaß von 10 % des Gesamtgewinnes…
…ist jedoch für die Beurteilung der organisatorischen Struktur nicht die formale Organstellung, sondern die tatsächliche Geschäftsführung entscheidend (vgl. VwGH 30.9.2025, Ra 2023/13/0163). Durch das Ausscheiden von Mag. D*** hat sich die tatsächliche Geschäftsführerstellung von Dr. G*** de facto nicht wesentlich verändert…
…den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Stiftungsvorstand zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Vertreters dar (vgl. VwGH 22.1.2004, 2003/14/0097). Obwohl die Bf. keine Einwendungen hinsichtlich…
…liquide Mittel in einer Weise verwendet worden seien, die den Abgabengläubiger gegenüber anderen Gläubigern nicht benachteiligte. In diese Richtung brachte der Bf ausschließlich vor, nicht mit der tatsächlichen Geschäftsführung befasst gewesen zu sein; die Gläubigergleichbehandlung wurde nicht einmal behauptet, geschweige denn wurden dahingehende Beweise angeboten…
…allein die Satzung oder die subjektive Zwecksetzung maßgeblich sind, sondern gemäß §§ 34 ff BAO ausschließlich die tatsächliche Geschäftsführung. Entscheidend ist daher, ob die Mittelverwendung und organisatorische Umsetzung nach außen hin nachvollziehbar dokumentiert ist und den gesetzlichen Anforderungen an Selbstlosigkeit, Unmittelbarkeit und Förderung der Allgemeinheit entspricht…
…22.1.2004, 2003/14/0097). Das Einverständnis, nur formell als Vorstandsmitglied zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stelle - wie gerade der Beschwerdefall deutlich zeige - die oben umschriebene Beschränkung der Befugnisse eines Vorstandes dar. Die Ansicht der Beschwerdeführerin, sich mit…
…macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar (VwGH 22.1.2004, 2003/14/0097). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers…
…Tatsächlich zahlte die Bf der OG im Streitzeitraum 2010- bis Ende 2012 | 101.500 € | 2010 | 126.000 € | 2011 | 91.000 € | 2012 (Konto ***1*** Geschäftsführungskosten 2010-2012). Zahlungen in ähnlicher Höhe leisteten auch alle anderen Konzerngesellschaften (siehe…
…22. Juni 2007 handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH gewesen sei. Diese Position habe er lediglich als Gefälligkeit übernommen und dafür kein Entgelt bezogen. Für die tatsächliche Geschäftsführung vor Ort sei Herr H.F. zuständig gewesen, dem er eine entsprechende Vollmacht für sämtliche Angelegenheiten erteilt habe. Diese…
…N. sei unbekannten Aufenthalts. In freier Beweiswürdigung hat der von der AP angenommene Sachverhalt, wonach N. in den Streitjahren keine tatsächliche Geschäftsführungstätigkeit ausübte, die größte Wahrscheinlichkeit für sich. Auf die Schwierigkeit der Wahrheitsfindung, auch bedingt durch die mangelnde Mitwirkung des Bf im AP-Verfahren, ist…
…1 BAO dar. Für die Beurteilung der abgabenrechtlichen Begünstigung seien vielmehr die Statuten des Vereins und dessen tatsächliche Geschäftsführung maßgeblich. Nach Ansicht der Abgabenbehörde enthielten die im Prüfungszeitraum geltenden Statuten keine den Anforderungen des § 41 BAO entsprechende ausdrückliche und hinreichend bestimmte Verankerung einer ausschließlichen und…
…der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung…
…Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar (VwGH 22.1.2004, 2003/14/0097). Nach der Verantwortung des Bf. war dieser tatsächlich niemals mit Geschäftsführungsaufgaben jedweder Art betraut. Wirksam bestellte Geschäftsführer…
…der BAO, weil in ihr nicht explizit angeführt werde, dass der Verein keinen Gewinn anstrebe. Auch müsse die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins in der Rechtsgrundlage Deckung finden und der ausschließlichen und unmittelbaren Verwirklichung der begünstigten Zwecke dienen. Würden von der Körperschaft Zwecke verwirklicht, die nicht…
…34 ff. BAO erfüllt. Es wurde mit dem Schreiben darauf hingewiesen, dass nur bei entsprechender tatsächlicher Geschäftsführung die steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Einrichtungen zustehen. In der Folge wurde die geänderte Stiftungssatzung mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 10. Jänner 2011 stiftungsbehördlich genehmigt. Die…
…Sicherheitshinweisen für Nicht- Vorsteuerabzugsberechtigte sowie eine Tarifliste abrufbar. Diese Feststellungen würden darauf hinweisen, dass nach der tatsächlichen Geschäftsführung der Bf. die Erfüllung des in der Satzung umschriebenen Zwecks im Grunde eine gewerbliche Vermietung von Veranstaltungsräumlichkeiten darstellt. Dazu brachte die Bf. in ihrem Anbringen vom 22…
…somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 6.7.2006, 2006/15/0030) nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung der mit der Übernahme der handelsrechtlichen Geschäftsführung verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen befreit. Auch der Hinweis auf den ab…
…Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar (VwGH 22.1.2004, 2003/14/0097). Nach der Verantwortung des Bf. war dieser tatsächlich niemals mit Geschäftsführungsaufgaben jedweder Art betraut. Wirksam bestellte Geschäftsführer…
…vom Bw. für den gesamten Streitzeitraum nicht in Anspruch genommen werden kann. Eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob die tatsächliche Geschäftsführung des Bw. die Satzungszwecke mit den statutenmäßig vorgesehenen und dazu objektiv geeigneten Mitteln verwirklicht bzw. ob hinsichtlich der Pferdepension ein begünstigungsschädlicher Wirtschaftsbetrieb iSd § 45…
…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer im fraglichen Zeitraum mit der tatsächlichen Geschäftsführung nichts zu tun gehabt habe und ihm Einblicke in die Buchhaltung und die Lohnverrechnung verwehrt worden seien. Im Jahr 2016 hätten ***P 1*** und ***P 2***, die sich als neue…