…in Malta ausgeübt werden. Eine hiervon abweichende tatsächliche Geschäftsleitung im Ausland (zB Österreich) sei somit faktisch aufgrund der luftfahrrechtlichen Regulatorien und Überprüfungen sehr unwahrscheinlich, nahezu ausgeschlossen. Zudem sollten auch konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für einen solchen Zweifel und die Einleitung ausländischer Rechtshilfeersuchen vorliegen, welche von der…
…0046). Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (vgl. VwGH VwGH 25.9.2001, 98/14/0182 - ÖStZB 2002/444). Für das Bundesfinanzgericht…
…der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw § 196 FinStrG vorbehalten (vgl VwGH 20.3.1997, 94/15/0046). Ein (begründeter) Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des…
…und Durchführung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen haben, ist erst zu einem späteren Zeitpunkt im Finanzstrafverfahren zu klären (vgl. VwGH 20.3.1997, 94/15/0046). Ein (begründeter) Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten…
…459). Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (vgl. VwGH VwGH 25.9.2001, 98/14/0182 - ÖStZB 2002/444). Wie der Verwaltungsgerichtshof…
…kann, wie dargelegt, immer nur aufgrund einer Schlussfolgerung aus entsprechenden Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht damit immer - und ausschließlich - dann, wenn hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (Seiler/Seiler, FinStrG5 § 93 Rz 8). Ein Verdacht ist insoweit deutlich (…
…1838/88). Ein solcher Verdacht kann ganz grundsätzlich immer nur aufgrund einer Schlussfolgerung aus entsprechenden Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht damit immer - und: ausschließlich - dann, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (Seiler/Seiler, FinStrG5 § 93 Rz 8)…
…459). Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (vgl. VwGH VwGH 25.9.2001, 98/14/0182 - ÖStZB 2002/444). Für das Bundesfinanzgericht…
…459). Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (vgl. VwGH VwGH 25.9.2001, 98/14/0182 - ÖStZB 2002/444). Für das Bundesfinanzgericht…
…in Addition ergebenden zehn Geräte in Relation zu den angemeldeten Glücksspielabgaben. Es liegen jedoch offenbar keine Beweise oder sonstigen Anhaltspunkte vor, dass während des gesamten Monats Juni tatsächlich durchgehend aktiv zehn Geräte betriebsbereit vorhanden waren, weshalb auch diese vorgenommene Hochrechnung im Sinn der Unschuldsvermutung gänzlich…
…Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (VwGH 8.9.1988, 88/16/0093 - JBl 1989, 198 = AnwBl 1989/3074 = ÖStZB 1989…
…in Addition ergebenden zehn Geräte in Relation zu den angemeldeten Glücksspielabgaben. Es liegen jedoch offenbar keine Beweise oder sonstigen Anhaltspunkte vor, dass während des gesamten Monats Juni tatsächlich durchgehend aktiv zehn Geräte betriebsbereit vorhanden waren, weshalb auch diese vorgenommene Hochrechnung im Sinn der Unschuldsvermutung gänzlich…
…Ohne Tatsachen - wieweit sie auch vom (vermuteten) Tatgeschehen entfernt sein mögen - gäbe es keinen Verdacht. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen. Verdacht ist mehr als eine bloße Vermutung. Er ist die Kenntnis von Tatsachen…
…in der Lage, seine Ansprüche gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen und durchzusetzen, ohne dass es hierzu eines Interessengleichlaufs mit dem anderen Gesellschafter bedürfte. Tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass vorliegend dennoch ein Interessengleichklang gegeben gewesen sein könnte, sind weder dargetan noch sonst ersichtlich. Allein der Umstand…
…wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (VwGH 5.4.2011, 2009/16/0203). Aufgrund der dargestellten Anhaltspunkte besteht zweifelsfrei der…
… etc.). Ein (begründeter) Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen. Dieser Verdacht für die Anordnung einer Hausdurchsuchung muss im Zeitpunkt der Anordnung derselben (und deren Durchführung) bestehen: Auf die erst bei der Hausdurchsuchung selbst vorgefundenen Unterlagen…
…der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw. § 196 FinStrG vorbehalten (vgl. VwGH 20.3.1997, 94/15/0046). Ein (begründeter) Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des…
…der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw. § 196 FinStrG vorbehalten (vgl. VwGH 20.3.1997, 94/15/0046). Ein (begründeter) Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des…
…sich […] daselbst Gegenstände befinden, die […] die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Ein Verdacht liege vor, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen, nämlich das Begehen eines Finanzvergehens, rechtfertigen (VwGH 20.03.1997, 94/15/0046)…
…den Eingriff auch vorzunehmen. Für einen rechtmäßigen Hausdurchsuchungsbefehl sei in jedem Fall ein (begründeter) Verdacht erforderlich, es müssen somit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sein, welche die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen . Der im Durchsuchungsbefehl als "inkriminierter Sachverhalt" dargestellte Bericht könne einen…