…erhoben (Kapitalertragsteuer). Nach § 19 Abs. 1 EStG 1988 ist ein Betrag dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Kapitalertragsteuer ist im Zeitpunkt des Zufließens von Kapitalerträgen abzuziehen (§ 95 Abs. 4 EStG 1988 ). Bei verdeckten Ausschüttungen ist der Zufluss…
…auf den Zu-und Abfluss an (VwGH 22.03.2006, 2001/13/0289). Ein Betrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH…
…auf den Zu-und Abfluss an (VwGH 22.03.2006, 2001/13/0289). Ein Betrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH…
…Zuflusses der von der ***B*** GmbH und der ***A*** GmbH zu Gunsten des Beschwerdeführers gebuchten Darlehenszinsen. Ein Betrag ist gemäß § 19 Abs 1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (vgl zB VwGH 24.11.2016…
…auf den Zu-und Abfluss an (VwGH 22.03.2006, 2001/13/0289). Ein Betrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH…
…auf den Zu-und Abfluss an (VwGH 22.03.2006, 2001/13/0289). Ein Betrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH…
…1988 sind Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt des jeweiligen Zuflusses oder Abflusses gemäß § 19 EStG 1988 gewinnwirksam. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Betrag gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann …
…1 EStG als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH 26.2.2013, 2010/15/0061). Für Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführeres gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Frage des Zuflusses insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende…
…BFG-Akt, S. 48). Mit diesen allgemein gehaltenen Ausführungen vermochte der Bf nicht nachzuweisen, dass er in ***14*** über eine Wohnung tatsächlich und rechtlich verfügen konnte, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benutzen konnte. Auch ist (allein) aus diesem Vorbringen nicht ableitbar, dass sich…
…wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann, mag er ihm auch nur gutgeschrieben worden sein. Der Verwaltungsgerichtshof beschäftigte sich auch in seinem (aufhebenden) Erkenntnis vom 04.02.2009, 2008/15/0167, mit dem Zeitpunkt einer Gewinnausschüttung und der Bereicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers…
… 19 Abs 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH 25.6.2007, 2007/14/0002 mwN). Im vorliegenden Fall wurde aufgrund der von der Betriebsprüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung ein Haftungsbescheid iHv EUR 125.000,- erlassen…
…innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Der Steuerpflichtige muss die Wohnung "innehaben", d. h., er muss über die Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen können, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf nützen können (vgl. VwGH 14…
…1 EStG als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH 26.2.2013, 2010/15/0061). Für Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Frage des Zuflusses insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende…
…1 EStG als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH 26.2.2013, 2010/15/0061). Für Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführeres gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Frage des Zuflusses insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende…
…15.12.2009, 2006/13/0136: Derartige Einnahmen sind nach § 19 Abs 1 EStG in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ein Betrag ist zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (vgl. z.B. Doralt, EStG10, § 19…
…gem. § 19 Abs 1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen ist, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Verdeckte Ausschüttungen fließen zu, wenn der Gesellschafter über den Vorteil verfügen kann (VwGH 26.6.2014, 2011/15/0028; VwGH 25.9.2012, 2008…
…1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (vgl. VwGH 26.2.2013, 2010/15/0061). 3. Mietvorauszahlungen sind beim Vermieter im Jahr des Zuflusses zu versteuern, und zwar auch insoweit, als sie auf den Erwerb eines…
…sog Direktvorschreibung). Zufolge § 19 Abs. 1 EStG 1988 ist ein Betrag dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Bei verdeckten Ausschüttungen ist der Zufluss nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 EStG 1988 anzunehmen (vgl. VwGH 25.06.2007…
…Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ein Betrag ist zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Durch die Einräumung der Optionen (Gewährungszeitpunkt 2004, 2005, 2009) erhielt der Beschwerdeführer lediglich eine steuerlich unerhebliche Chance (VwGH 15.12.2009, 2006…
…des Vermögens des Steuerpflichtigen niederschlagen (vgl. VwGH 08.09.1992, 88/14/0076). Zugeflossen ist eine Einnahme, sobald der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich bzw. tatsächlich und rechtlich verfügen kann (vgl. VwGH 19.06.2002, 98/15/0142; 19.03.2002, 98/14/0056…