…U. a. auf Basis der genannten Feststellungen (betreffend die Körperschaftsteuer 2009 wurden in Tz 2 und 7 weitere, sich gewinnerhöhend auswirkende, aus Sicht der Finanzstrafbehörde jedoch finanzstrafrechtlich nicht weiter relevante Feststellungen getroffen) ergingen in der Folge zur StNr. 34 am 20.7.2012 entsprechende, jeweils…
…somit keine Berechtigung zu. Es ging nicht um die Berechnung eines strafbestimmenden Wertbetrages durch ein Aufsplitten in strafrechtlich relevante Fakten und rein steuerrechtlich bedeutsame Fakten eines Prüfungsberichtes, sondern um eine Ja- oder Nein-Frage hinsichtlich einer bestehenden und nicht wahrgenommenen Steuerpflicht. 4. Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren des…
…des Herrn B unglaubwürdig und unwahrscheinlich waren, daß sie seriöserweise nicht zur Grundlage entsprechender Feststellungen gemacht werden konnten. ... Jeder Beschuldigte ist jedoch im Finanzstrafverfahren berechtigt, seine Angaben derart zu gestalten, damit diesem kein strafrechtlich relevantes Verhalten angelastet werden kann. Dies hat der Beschuldigte B auch…
…reinen Vermutungen, die aber nicht zulässig seien. Die Zeugin Y. habe sich ihrer Aussage als Ganzes entschlagen, obwohl ihr bestenfalls ein Aussageweigerungsrecht hinsichtlich einzelner Fragen zugestanden wäre, deren Beantwortung ihr - kurz gesagt - zum strafrechtlich relevanten Nachteil gereichen hätten können. Und der Zeuge E.F. habe…
…vorgebrachte Verantwortungslinie, es lägen über die an Hand des Kontrollmaterials errechenbaren Einkäufe keine weiteren nachweisbaren Einkäufe vor und liege lediglich ein strafrechtlich nicht relevanter Sicherheitszuschlag vor, nicht mit den Feststellungen der Prüfung zu nicht rechnerisch ermittelbaren Bargeschäften in Einklang zu bringen ist. Da der Bf…
…bzw. die handelnden Personen nicht strafrechtlich verfolgt würden. Es komme zu einer Opfer-Täter Umkehr. Man sei gezwungen einen Freibeweis zu erbringen, obwohl die Behörde keinen Beweis vorlegen könne, dass das Unternehmen betrügerisch vorgegangen sei. Zu den Feststellungen bzw. Sachverständigengutachten seien folgende Feststellungen erlaubt. Dem…
…ergibt sich für U 6 eine strafrechtlich relevante Nachforderung von € 2.826,00. U 7: Der angenommene strafbestimmende Wertbetrag ist nicht richtig. Unter Abzug des Sicherheitszuschlages ergäbe sich ein strafbestimmender Wertbetrag von € 5.120,00 U 8: Der strafbestimmende Wertbetrag ist nicht richtig…
…5 Abs 3 StGB. Der Täter muss wissen, nicht nur für möglich halten, dass er durch die Tathandlung den verpönten Erfolg bewirkt. Dass er diesen auch anstrebt, ist nicht gefordert. Auch wenn der Täter ein anderes, strafrechtlich unbedenkliches Ziel verfolgt, aber weiß, dass durch die…
…handelsrechtlichen Geschäftsführer ***14*** das Elektroinstallationsgewerbe ausgeübt habe, aber seit 30.6.2015 geschlossen sei. An den Spruchsenat wurde ein Mailschriftverkehr mit ***14*** vorgelegt. Hinsichtlich dieses Faktums war nach Ansicht des Senates des BFG eine finanzstrafrechtlich relevante Abgabenverkürzung nicht feststellbar. ***8***: Rechnung v. 4.7.2016…
…konkrete Kontrolle der Buchungsvorgänge und deren Erfassungsumfang in der Buchhaltung und die in diesem Zusammenhang relevante Auswirkung auf das Kassakonto nachvollziehbar. Solange diese Auswertung nicht vorliegt, sei kein subjektiver Vorwurf gegenüber dem Beschwerdeführer machbar, er hätte strafrechtlich relevant Geldbewegungen nicht in das Rechenwerk einführen wollen…
…nicht erhöht. Nach Ansicht des Amtsbeauftragten ist davon auszugehen, dass die Werte für den Sachbezug bzw. die Miete nach Rücksprache mit der steuerlichen Vertretung bzw. durch diese angesetzt wurden. Insgesamt sei aufgrund dieser Umstände nach Ansicht der Finanzstrafbehörde das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verschuldens nicht…
…entfernt, bevor er*sie die Bestätigung der Abstellanmeldung erhält (die Parkometerabgabe nur dann zu entrichten, wenn man ein Parkraumüberwachungsorgan bemerkt, wäre andernfalls nicht ausgeschlossen). Dies war gegenständlich nach den Feststellungen des Parkraumüberwachungsorgans, gegen deren Richtigkeit im Hinblick darauf, dass dieses zur Wahrheit verpflichtet ist, sowie…
…am 10. Jänner 2025 auf das Auftaggeberkonto zurücküberwiesen wurde, ergibt sich aus den Feststellungen im angefochtenen Straferkenntnis und wird nicht bestritten. Für das Bundesfinanzgericht haben sich - in Wahrnehmung seiner amtswegigen Ermittlungspflicht - keine Anhaltspunkte ergeben, an der Richtigkeit des festgestellten Sachverhaltes zu zweifeln. Vor diesem Hintergrund…
…die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat. Gemäß § 19 Abs. 2 VStG sind im ordentlichen Verfahren (§§ 40 bis 46) überdies die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung…
…die Bestätigung der Abstellanmeldung erhalte (den Parkschein nur dann zu aktivieren, wenn man ein Parkraumüberwachungsorgan bemerke, wäre andernfalls nicht ausgeschlossen). Dies sei gegenständlich nach den Feststellungen des Parkraumüberwachungsorgans, gegen deren Richtigkeit im Hinblick darauf, dass dieses zur Wahrheit verpflichtet sei sowie dessen Eingaben in das…
…die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat. Gemäß § 19 Abs. 2 VStG 1991 sind im ordentlichen Verfahren (§§ 40 bis 46) überdies die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die…
…gegeben. Subjektive Tatseite: Das Verwaltungsstrafgesetz normiert in § 5 Abs 1 VStG den Tatbestand der Schuld. Gemäß dieser Bestimmung genügt, wenn eine Verwaltungsvorschrift nichts anderes bestimmt, zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten. Die den Straftatbestand normierende relevante Verwaltungsvorschrift findet sich in § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl…
…Wiener Parkometergesetz 2006 verwirklicht. Das Verwaltungsstrafgesetz normiert in § 5 Abs 1 VStG den Tatbestand der Schuld. Gemäß dieser Bestimmung genügt, wenn eine Verwaltungsvorschrift nicht anderes bestimmt, zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten. Die den Straftatbestand normierende relevante Verwaltungsvorschrift findet sich in § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, LGBl…
…Buchung unmittelbar hinter dem Fahrzeug (zur Kontrolle des Kennzeichens - ich fahre sehr oft verschiedene Fahrzeuge mit unterschiedlichen Kennzeichen) - habe aber nicht mehr darauf geachtet, was vor dem Fahrzeug passiert, weil ich zu einem Termin musste. Nach genauer Lektüre der Straferkenntnis, insbesondere was Ihre Feststellungen betrifft…
…Das Verwaltungsstrafgesetz normiert in § 5 Abs. 1 VStG den Tatbestand der Schuld. Gemäß dieser Bestimmung genügt, wenn eine Verwaltungsvorschrift nicht anderes bestimmt, zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten. Die den Straftatbestand normierende relevante Verwaltungsvorschrift findet sich in § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, LGBl. 2006/09 idF LGBl…