…der von ihnen vertretenen Gesellschaft obliegenden steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Wenngleich es den gesetzlichen Organen einer GmbH unbenommen ist, mittels einer internen Vereinbarung die Zuständigkeiten bzw. Aufgaben unter mehreren Geschäftsführern dermaßen aufzuteilen, dass lediglich ein Geschäftsführer allein für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft zuständig bzw…
…festgestanden bzw. bereits im Wesentlichen abschätzbar gewesen sei. Die unternehmensrechtlich getroffene Gewinn- bzw. Verlustverteilung sei auch für steuerliche Belange anzuerkennen, wenn sie dem unterschiedlichen Kapital-, Arbeits- und etwaigen Haftungsrisiko der Gesellschafter Rechnung trage oder Gegenstand der Vorsorge gegen Steuerlastverschiebungen bei einem Zusammenschluss nach Art. IV…
…den Taxilenkern durchgeführt und das Geld von diesen entgegen genommen. Für Buchhaltung und die steuerlichen Belange seien beide Beschuldigten gleichermaßen zuständig gewesen. Sehr bald nach der Übernahme der GmbH hätten sich die beiden Beschuldigten entschlossen, nicht alle im Unternehmen erzielten Umsätze in der Buchhaltung zu…
…von Kaufkraftunterschieden erweist sich nach Ansicht des Gerichtes für steuerliche Belange als nicht zielführend. Der Gesetzgeber hat die steuerliche Berücksichtigung von inländischen Verpflegungsmehraufwendungen mit Eur 26,40 pro Tag begrenzt und damit klar zu erkennen gegeben, dass nur Mehraufwendungen für einfache Mahlzeiten steuerliche Berücksichtigung finden…
…belasteten Wohnung (Ratenzahlung) und eines kleinen defekten Auto's zu sein, dessen Reparatur er sich nicht leisten könne. Er habe zum ersten Mal so ein Lokal betrieben und sich in steuerlichen Belangen nicht gut ausgekannt, weswegen er alle Unterlagen seinem Steuerberater zur Berechnung übergeben habe…
…sei Journalist und Historiker, habe jedoch weder eine wirtschaftliche noch eine steuerrechtliche Ausbildung genossen. Für steuerliche Belange habe der Bf. stets einen Steuerberater beigezogen. Unstrittig sei weiters, dass am 14.6.2016 bei der GmbH eine Betriebsprüfung über den Zeitraum 2011 bis 2015 sowie eine…
…somit auch für steuerliche Belange anzuerkennen. Anzuerkennender Fruchtgenuss Die vorstehend genannten Kriterien für die Zurechnung der Einkünfte an die ***1*** ***2*** GmbH sind damit als erfüllt anzusehen: Der zwischen ***1*** ***2*** und der ***1*** ***2*** GmbH abgeschlossene Servitutsvertrag ist auch für steuerliche Zwecke ab dem…
…09.2012 im Firmenbuch eingetragen. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin war K1. Sie hatte diese Gesellschafterstellung auf Ersuchen ihres Lebensgefährten K2 übernommen. K1 wurde von der Abgabenbehörde für steuerliche Belange als Vertreterin gemäß § 81 BAO bestellt (Verf 16 v. 18.9.2012). K2 war der einzige Kommanditist…
…xx.09.2012 im Firmenbuch eingetragen. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin war. Sie hatte diese Gesellschafterstellung auf Ersuchen ihres Lebensgefährten L. übernommen. Außerdem wurde G1 für steuerliche Belange als Vertreter gemäß § 81 BAO namhaft gemacht (Verf 16 v. 18.9.2012). L. war der einzige Kommanditist der…
…im Kleintransportgewerbe tätig. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin war K1. Sie hatte die Stellung als Komplementär der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft auf Ersuchen ihres Lebensgefährten K2 angenommen. Außerdem wurde K1 für steuerliche Belange als Vertreter gemäß § 81 BAO namhaft gemacht (Verf 16 v. 18.9.2012). K2 war der…
…habe. So sei bereits beim Antrittsbesuch ersichtlich gewesen, dass der Bf nicht der Ansprechpartner für das Finanzamt für steuerliche und finanzielle Belange sein werde. Dies sei auch bei der Außenprüfung im September 2017 klar erkennbar gewesen und werde in der Begründung des Haftungsbescheides ausgeführt, dass…
…übereinstimmt, unter welcher er seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ, nicht ausreichend sei. Es gebe keinen sich für steuerliche Belange ausdehnenden Vertrauensschutz für eine im Firmenbuch eingetragene Geschäftsadresse, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspreche. Eine im Firmenbuch aufscheinende Adresse sei als Rechnungsadresse dann maßgeblich, wenn…
…Beschwerdefall wurde mit der Stellungnahme der Amtsbeauftragten dem Beschwerdeführer vorgeworfen, im bewusst gewollten Zusammenwirken mit R.S.***1*** und G.W.***1*** als für die steuerlichen Belange der von ihnen in den angeführten Zeiträumen erzielten steuerbaren Umsätze Verantwortliche 1. vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-…
…es einem Unternehmer zuzumuten sei, sich um steuerliche Belange so rechtzeitig zu kümmern, dass auch eine rechtzeitige Abfuhr der Steuerschuld ermöglicht werde. ***** In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 18.10.2018 führte die steuerliche Vertretung aus, dass die Klientin an der Säumnis kein grobes Verschulden…
…Zeiträumen bis laufend für die operative Mitarbeiterführung und Auftragsdurchführung und Kundenbetreuung verantwortlich gewesen zu sein. Für die kaufmännischen, finanziellen und auch steuerlichen Belange der Fa. X-GmbH sei der weitere Geschäftsführer C.D. gemeinsam mit dem angestellten Mitarbeiter K.L: zuständig gewesen. In der mündlichen…
…nicht der Arbeitskräfteüberlasser (A AG Österreich), sondern der Gestellungsnehmer (A Malaysia Sdn Bhd) für steuerliche Belange als Arbeitgeber angesehen worden sei. Angemerkt wird, dass das im vorigen Absatz erwähnte Schreiben in englischer Sprache abgefasst ist. Mit Bescheid vom 1.7.2013 wies das Finanzamt den…
…Begründung wurde ausdrücklich auf die Niederschrift zur Schlussbesprechung vom 04.08.2008 verwiesen. In der Berufung vom 10.10.2008 wurde vorgebracht: Prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter seien ungebrauchte körperliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens, wobei sich grundsätzlich die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen auch für steuerliche Belange aus § 198 Abs…
…vorgebracht, dass er sich nicht um die abgabenrechtlichen Belange gekümmert, sondern seine Mutter diese erledigt habe. Sie habe, als Zeugin in dem Verfahren vernommen, dies bestätigt und angegeben, ihr Sohn habe zwar die Steuererklärungen unterfertigt, sich sonst aber nicht um steuerliche Belange gekümmert. Er habe…
…war (in den Jahren 2002 bis 2004 hat der Bf. persönlich Steuererklärungen eingebracht; dieser war in diesen Jahren steuerlich nicht vertreten)• dass der Bf. für steuerliche Belange, den kaufmännischen Bereich und die Rechtsabteilung der ****[Auslandsbezeichnungsteil]****ischen Gesellschaft letztverantwortlich gewesen ist,• dass dem Bf. bekannt war…
…Nahestehenden. Werden grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Gesellschaften unterhalten, müssen diese für steuerliche Belange so gestaltet werden, dass es hierdurch nicht zu internationalen Gewinnverschiebungen kommt. Zu diesem Zweck müssen die Geschäftsbeziehungen durch Ansatz von Verrechnungspreisen in ihrer steuerlichen Auswirkung jenen angepasst werden, die zustande gekommen wären…