…Die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsguter sind zu berücksichtigen. Das Grundstück sei vor Jahren als sonstiges Grundvermögen bewertet worden, obwohl es nach dem Bewertungsgesetz der Landwirtschaft zuzurechnen sei. Eine von ihm damals eingebrachte Berufung gegen den…
…sonstiges Grundvermögen. Diese Widmung sei durch das Vermessungsamt auf Grund der tatsächlichen Feststellungen vor Ort erfolgt. Da gegenüber dem Erwerbszeitpunkt durch die Bf keine dauernde Wertminderung ersichtlich sei, werde als fremdüblicher Verkaufspreis von den historischen Anschaffungskosten ausgegangen und die landwirtschaftliche Fläche sowie das sonstige Grundvermögen…
…Im Spruch des Bescheides ist der Betrag allerdings richtig ausgewiesen. | Sonstiges Grundvermögen | | Hälfteanteil Neuvermögen | 18.835,56 | Hälfteanteil Altvermögen | 19.097,64 | Summe | 37.933,20 | Gesamter Veräußerungsgewinn | 104.987,44 | 25 % ImmoEst |…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamt S vom 15.04.2015 betreffend Feststellung des Einheitswertes des Grundvermögens (Sonstiges bebautes Grundstück), KG R, EZ a teilw. Grundstücksnummer u EW-AZ c beschlossen: Der…
…Würdigung Der den Wohnungswert in der Höhe von € 2.180,185 übersteigende Betrag ist als Grundvermögen - sonstiges bebautes Grundstück - zu bewerten. Für diese Werte gilt der Hauptfeststellungszeitraum des Grundvermögens und wurden diese Werte mit der Hauptfeststellung zum 1.1.2014 (land- und forstwirtschaftliches Vermögen…
…Teile des auf dem Grundstück Nr.***1*** errichteten Gebäudes bereits zum 1.1.1994 eine rechtswirksame Nachfeststellung mit einer Zuordnung zum Grundvermögen, Unterart "sonstiges bebautes Grundstück" (übersteigender Wohnungswert) erfolgte und der Einheitswert mit umgerechnet € 872,07 festgestellt wurde. Die Feststellungen über die Flächenwidmung ergeben…
…zu berücksichtigen (vgl. § 2 Abs. 1 BewG). Das Bewertungsgesetz unterscheidet dabei in § 18 BewG folgenden Vermögensarten: - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Grundvermögen - Betriebsvermögen - sonstiges Vermögen. Der Begriff des Grundstückes ist im Steuerrecht abschließend geregelt. So bestimmt § 2 Abs. 3 GrEStG im ersten Satz, dass für den…
…zu berücksichtigen (vgl. § 2 Abs. 1 BewG). Das Bewertungsgesetz unterscheidet dabei in § 18 BewG folgenden Vermögensarten: - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Grundvermögen - Betriebsvermögen - sonstiges Vermögen. Der Begriff des Grundstückes ist im Steuerrecht abschließend geregelt. So bestimmt § 2 Abs. 3 GrEStG im ersten Satz, dass für den…
…zu berücksichtigen (vgl. § 2 Abs. 1 BewG). Das Bewertungsgesetz unterscheidet dabei in § 18 BewG folgenden Vermögensarten: - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Grundvermögen - Betriebsvermögen - sonstiges Vermögen. Der Begriff des Grundstückes ist im Steuerrecht abschließend geregelt. So bestimmt § 2 Abs. 3 GrEStG im ersten Satz, dass für den…
…zu berücksichtigen (vgl. § 2 Abs. 1 BewG). Das Bewertungsgesetz unterscheidet dabei in § 18 BewG folgenden Vermögensarten: - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Grundvermögen - Betriebsvermögen - sonstiges Vermögen. Der Begriff des Grundstückes ist im Steuerrecht abschließend geregelt. So bestimmt § 2 Abs. 3 GrEStG im ersten Satz, dass für den…
…zu berücksichtigen (vgl. § 2 Abs. 1 BewG). Das Bewertungsgesetz unterscheidet dabei in § 18 BewG folgenden Vermögensarten: - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Grundvermögen - Betriebsvermögen - sonstiges Vermögen. Der Begriff des Grundstückes ist im Steuerrecht abschließend geregelt. So bestimmt § 2 Abs. 3 GrEStG im ersten Satz, dass für den…
…die Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind. Umzäunungen sowie Weg- und Platzbefestigungen sind bei gewerblich genutzten Grundstücken stets als Vorrichtungen anzusehen, die zu einer Betriebsanlage gehören. Jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens bildet ein selbständiges…
…in dem die Wohnzwecken dienenden Teile des Gebäudes (der übersteigende Wohnungswert) dem Grundvermögen zugeordnet wurden und die Grundstücksart mit "sonstiges bebautes Grundstück" festgestellt wurde. Wäre die Ansicht des Finanzamtes richtig, dass sich zum Stichtag 1.1.2014 die Unterart des Grundvermögens auf "Einfamilienhaus" geändert hat…
…Es bestehe somit eine wirtschaftlich prekäre Situation. Grundvermögen sei zwar vorhanden, dieses weise jedoch sehr hohe Belastungen bzw. Eintragungen auf. Sonstiges nennenswertes und verwertbares Vermögen sei nicht bekannt. Die Erlassung des Sicherstellungsauftrages liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung ergebe sich schon aus der…
…zur Abgrenzung zwischen Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen vor, dass der Grundbesitz, der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört, nicht zum Grundvermögen zählt. Trotz land- und forstwirtschaftlicher Nutzung sind Grundstücksflächen gemäß § 52 BewG dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage und den sonstigen Verhältnissen…
…Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelte Wohnungswert den in Abs. 1 genannten Betrag, so ist der den Betrag von 2.180,185 Euro übersteigende Teil des Wohnungswertes als sonstiges bebautes Grundstück (§ 54 Abs. 1 Z. 5) dem Grundvermögen zuzurechnen (§ 33 Abs. 2 BewG). Beim forstwirtschaftlichen Vermögen…
…ausgeschlossenen Gebäude oder Gebäudeteile gehören grundsätzlich zum Grundvermögen und sind somit je nach ihrer Art in eine der Grundstückshauptgruppen gemäß § 54 Abs 1 BewG einzureihen. Für die Fälle gemäß § 33 BewG (übersteigender Wohnungswert) ist ausdrücklich nur die Bewertung als sonstiges bebautes Grundstück angeordnet (siehe Twaroch…
…den sonstigen Verhältnissen, insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten, anzunehmen ist, daß sie in absehbarer Zeit anderen als Land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden, z. B., wenn sie hienach als Bauland, Industrieland oder als Land für Verkehrszwecke anzusehen sind." § 53 BewG unterscheidet beim Grundvermögen…
…den Betrag von 2.180,185 Euro übersteigt, als sonstiges bebautes Grundstück (§ 54 Abs. 1 Z 5) dem Grundvermögen zuzurechnen ist. Bewertung des Steuergegenstandes und Höhe des Einheitswertes Die Bewertung von bebauten Grundstücken erfolgt nach 53 BewG, wobei bei der Ermittlung des Gebäudewertes die in…
…zu gewerblichen oder Wohnzwecken vermietet sind oder sonstigen betriebsfremden Zwecken dienen. Dienen Wirtschaftsgebäude nicht zur Gänze dem landwirtschaftlichen Hauptzweck, so ist zu prüfen, inwieweit sie dem Grundvermögen oder dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind oder ob sie völlig unbenutzt und dem Verfall preisgegeben bei der Bewertung ganz…