…den Anmerkungen im Abgabeninformationssystem am 7.8.2012 zugestellt und vollzogen. Aufgrund des Sicherstellungsauftrages wurde am 10.8.2012 eine sicherungsweise Pfändung einer Geldforderung der GmbH gegen die Bank über einen Betrag von 186.815,02 € ausgesprochen. Die Bank teilte dazu dem GVG mit…
…sei somit mangels eines entsprechenden Guthabens am Abgabenkonto nicht möglich gewesen bzw. erfolgt. Auf Grund der sicherungsweisen Pfändung der Abgabenguthaben der Bf. am 19.11.2013 und am 8.1.2014 habe ein Zahlungsverbot der Abgabenbehörde betreffend dieser Beträge bestanden - eine Verrechnung dieser Guthaben iSd…
…P (St.Nr. 000/0000) 1) gegen den Sicherstellungsauftrag des Finanzamtes Linz gemäß § 232 BAO vom 12.5.2011, 2) gegen die Pfändungsbescheide des Finanzamtes Linz vom 16.5.2011, und 3) gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 14.7.2011, mit dem ein…
…wörtlich die Begründung der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag bzw. des Antrages auf Aufschiebung der Vollstreckung wiederholt. Ergänzend wurde ausgeführt, die Pfändungen hätten zur Folge, dass die Beschwerdeführerin aller Geldmittel beraubt würde. Eine solche massive Form der Vorverurteilung, die den Ruin der Beschwerdeführerin zur Folge hätte…
…zu entlohnen, um Speisen und Getränke einzukaufen und um bei Pokerturnieren das Preisgeld auszubezahlen, sei sie nicht mehr dazu in der Lage, Pokerspiele mit gastronomischer Betreuung anzubieten. Dasselbe gelte auch im Fall einer Pfändung der Geschäftsausstattung, da ohne Tische, Stühle und Pokerutensilien (Karten, Jetons, etc…
…Zur Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Abs. 2 leg. cit.). Nach Stoll, BAO, 2403, kann der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung…
…Zur Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Abs. 2 leg. cit.). Nach Stoll, BAO, 2403, kann der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung…
…Herr Bf ist seinen Offenlegungspflichten stets umfassend nachgekommen. Auch deshalb ist der zugrundelegende Sicherstellungsauftrag und in weiterer Folge der vorliegende Pfändungsbescheid aufzuheben. Aus allen in den obigen Punkten genannten Gründen lässt sich wiederum ableiten, dass die im Sicherstellungsauftrag angeführte voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld willkürlich und…
…Lind - Gapp, Auflage 1950, auf Seite 145 mit Recht: "Der Vollzug der sicherungsweisen Pfändung ist von der vorherigen Zustellung des Sicherstellungsauftrages nicht abhängig." Durch dieses Erkenntnis wird verdeutlicht, dass die Forderungspfändung zur Sicherung einer Abgabenschuld nur die Erlassung eines entsprechenden Sicherstellungsauftrages, nicht aber dessen bereits…
…Leistungsfähigkeit der Bf. 1. Verfahren Aufgrund dieses Sicherstellungsauftrages schritt das Finanzamt zur sicherungsweisen Pfändung einer Geldforderung, da die Bf. bei der ****BANK**** ein Girokonto mit einem Stand von +173.577,94 Euro hatte. Mit Bescheid - Pfändung einer Geldforderung vom 10. August 2012 pfändete das Finanzamt…
…Pfandrechtes für die Liegenschaften beantragt worden. Weitere sichernde Maßnahmen seien nicht festgelegt worden. Eine Pfändung von Abgabenguthaben sei nicht Inhalt des Bescheides. Die aus Sicht des Finanzamtes bestehenden Abgabenansprüche seien im Hinblick auf den Wert der Liegenschaften jedenfalls gedeckt. Das Finanzamt legte in der weiteren…
…über die Beschwerde vom 31.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 18.08.2016 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Heinz Wöber Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Mariahilfer Straße 209, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien…
…ua. auch Kenntnis von drei in Wien am 31. Mai 2005 zwischen der Bf. als Pfandbestellerin und den Darlehensgebern als Pfandnehmer abgeschlossenen Pfandbestellungsverträgen sowie von einem in Wien am 31. Mai 2005 zwischen den Darlehensgebern einerseits und der Bf. als Sicherungsgeberin andererseits abgeschlossenen Abtretungsvertrag. Lt…
…Feststellungen des Finanzamtes im Sicherstellungsauftrag wird in dieser Pfandurkunde der Geschäftsführer der Gesellschaft und Lebensgefährte der Beschwerdeführerin (***V***) als Kreditnehmer ausgewiesen. Ferner wurde aufgrund des Sicherstellungsauftrages ein Guthaben der Beschwerdeführerin auf ihrem Abgabenkonto in Höhe von 969,00 € sicherungsweise gepfändet und auf Verwahrung gebucht…
…1 GebG handelt und diese durch Unterfertigung der Pfandurkunden in Wien am 31. Mai 2005 jeweils durch sämtliche Vertragsparteien in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise beurkundet worden sind. Gebührenrechtliche Würdigung des Abtretungsvertrages: Bei der sicherungsweisen Abtretung der Bestandrechte handelt es sich unbestritten…
…Erzabt-Klotz-Straße 12, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 10. März 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nun Finanzamt Österreich) vom 19. Februar 2018 betreffend Pfändung einer Geldforderung 2018, Abgabenkontonummer: ***BFStNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…die Republik Österreich an der betreffenden Forderung ein Pfandrecht erworben hat. Die Zustellung des Zahlungsverbotes ist zu eigenen Handen vorzunehmen. Abs.3 Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Auf dem Abgabenkonto des Bw. hafteten laut Rückstandsausweis vom 14…
…Kalchberggasse 6/1, 8010 Graz , gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 27.03.2014, über die Pfändung einer Geldforderung gemäß § 65 AbgEO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig…
…Beschwerde vom 19.4.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 7.4.2014, betreffend Pfändung einer Geldforderung nach der am 27.10.2016 in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b, durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…