…auf diese Strafzumessungsgründe und den bis zu € 365,00 reichenden Strafsatz, den Unrechtsgehalt der Tat und das Verschulden sei die verhängte Geldstrafe, auch bei den angeführten ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen, durchaus angemessen und keineswegs zu hoch, zumal etwaige Milderungsgründe nicht hervorgetreten seien. Die Verhängung einer…
…GmbH*** vorgebracht. Im angefochtenen Straferkenntnis erfolgte die Strafbemessung unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Mangels vorgelegter Unterlagen konnten ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse zu Gunsten des Beschuldigten daher nicht angenommen werden. Ausgehend von einer fahrlässigen Handlungsweise des Beschuldigten wird bei der Strafbemessung als mildernd die volle Schadensgutmachung, als…
…sodass er sich letztlich einer grob fahrlässigen Begehung der Meldepflichten nach dem WiEReG schuldig bekenne. Er ersuche aber bei der Strafbemessung die Verkettung der unglücklichen Umstände und seine außerordentlich schlechte wirtschaftliche und finanzielle Situation zu berücksichtigen. Zudem erscheine ihm bei der ***Firma1kurz*** eine Bestrafung überzogen…
…wäre das Kriterium der lang verstrichenen Zeit zu berücksichtigen. P-2 (V-2): Der Verwaltungsgerichtshof hat entgegen der Rechtsansicht des Finanzamtes judiziert, dass auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen Bedacht zu nehmen ist. Hingegen hat sich das Finanzamt mit dem vorgelegten Vermögensverzeichnis überhaupt nicht auseinandergesetzt…
…vor Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung fällig sind, ist ein Verstoß aufgrund der verspäteten Meldung gegeben. Herr ***24*** hat es jedoch keinesfalls für möglich gehalten, dass sein Verhalten nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Wirtschaftliche Verhältnisse Wie gewünscht, dürfen wir Ihnen diesbezüglich folgende Auskünfte erteilen: ***Bf1***, geboren am **…
…Läge beim Beschuldigten ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, wäre somit - bei Abzug eines Drittels der Strafdrohung bezüglich der Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer unter Bedachtnahme auf den tatbildimmanenten geringeren…
…nicht mehr möglich. Es liege eine persönliche Unbilligkeit mit extremen Härten vor, weshalb die Abgaben zu erlassen wären. In der weiteren Folge wurden vom Finanzamt die wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechend dem Formblatt (EV 7) erhoben. Daraus geht im Wesentlichen Folgendes hervor: Die Bf. und ihr Ehegatte…
…Beschwerdevorbringen erstattet, indem sie auf die bedingt durch die Pandemie und die Russland-Sanktionen eingetretenen Preissteigerungen und Lieferverzögerungen sowie auf ihr monatliches Nettoeinkommen von € 5.000,00 hinwies. Der Einwand der schlechten wirtschaftlichen Lage einer Gesellschaft könnte grundsätzlich bei der Strafbemessung berücksichtigt werden. Da…
…vor, bei welcher sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage hielten, und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, wäre somit - bei Abzug eines Drittels der Strafdrohung bezüglich der Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer unter Bedachtnahme auf den tatbildimmanenten geringeren Unrechtsgehalt dieser Hinterziehungen nach …
…können zunächst bei gleichen Verhältnissen zu 100% herangezogen werden. Bei der Ermessenentscheidung ist jedenfalls der Zweck der Haftungsinanspruchnahme, einen Abgabenausfall zu verhindern, zu beachten. Dem stehen seitens des Bf keine wesentlichen Billigkeitsgründe, wie bereits oben ausgeführt, entgegen. Insbesondere wurden schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Bf (welche…
…über diese Aussage. Die festgesetzten Beträge stimmten zwar der Höhe nach, sie habe aber in der Niederschrift anlässlich der durchgeführten Beträge die Ortstaxenpflicht dem Grunde nach bestritten. Sie habe schlechte wirtschaftliche Verhältnisse. Nach dem Ende ihrer bis dahin sehr erfolgreichen Privatzimmervermietungstätigkeit habe sie nach kurzer…
…Verwaltungsgerichtshofes die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden kann (VwGH 16.12.1999, 97/16/0006). Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Haftenden stehen der Geltendmachung der Haftung daher nicht entgegen; ob die Haftungsschuld bei ihm einbringlich ist…
…nicht als geringfügig angesehen werden kann. Der Bf. hat zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen ausgeführt, dass allfällige schlechte wirtschaftliche Verhältnisse bei der Strafbemessung nicht angenommen werden können. Zur Tatzeit kam der Umstand der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit als Milderungsgrund nicht zugute. Die Geldstrafe sowie die gemäß § 16 Abs…
…2013, beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt am 05.12.2013 ersuchte die Bf. um Aussetzung der Kosten und begründete dieses im Wesentlichen mit ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage und ihrer Unfähigkeit den geforderten Betrag von 240 Euro zu bezahlen. Durch die Bf. erfolgte keine Zahlung der Eingabegebühr gemäß …
…die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden kann (VwGH 16.12.1999, 97/16/0006). Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des erwerbsfähigen Haftenden stehen der Geltendmachung der Haftung daher nicht entgegen; ob die Haftungsschuld bei ihm einbringlich ist…
…ist der allgemeinen Lebenserfahrung nach auch nicht von beengten wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen. Er hat es trotz mehrmaliger Aufforderung (siehe Aufforderung zur Rechtfertigung und Beschuldigteneinvernahme) unterlassen ein belegtes gegenteiliges Vorbringen zu erstatten, weswegen allfällige schlechte wirtschaftliche Verhältnisse bei der Strafbemessung nicht angenommen werden können. Die Geldstrafe…
…ergibt € 135.144,62. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und bestünden weiters beim Finanzstraftäter durchschnittliche persönliche und wirtschaftsliche Verhältnisse, ergibt sich solcherart ein Ausgangswert von gerundet € 67.000,00. Auch wenn das Projekt "C-GmbH…
…zeitnah musste ein Konkursverfahren eröffnet werden. Daraus ergibt sich, dass der Geschäftsbetrieb wohl nur deswegen so lange aufrecht blieb, da keine Umsatzsteuern bezahlt wurden. Die schlechte wirtschaftliche Lage des Beschuldigten und sein aktuelles Einkommen ist durch den Spruchsenat als Milderungsgrund berücksichtigt worden. Überwiegen der Milderungsgründe
…das reumütige Geständnis, die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten sowie die teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruhe zwingend auf der…
…36 entrichtet. Wie im abweisenden Bescheid rechtsrichtig festgestellt wurde, stellt der Umstand, dass jemand aus einer schlechten wirtschaftlichen Lage heraus eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann, für sich alleine noch keinen gnadenwürdigen Akt dar, da der Gesetzgeber für den Fall der Uneinbringlichkeit den Vollzug der…