…Bf. ist im gegenständlichen Fall der Kredit zur Bezahlung von Gerichtskosten, psychiatrischen Befunden sowie für privat bedingten Umzug und Möbel aufgenommen worden. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes waren diese Gründe privat veranlasst – beruflich bedingte Gründe wurden jedenfalls von der Bf. bis dato nicht behauptet und nachgewiesen…
…nicht sein, dass einem Steuerpflichtigen für Aufwendungen, die ausschließlich beruflich veranlasst sind und keine gemischte Nutzung vorliegt, die Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen nit der Begründung verwehrt wird, dass sie unter Umständen auch privat genutzt werden könnten. Dies würde eine Benachteiligung gegenüber jenem Steuerpflichtigen darstellen, deren beruflichen…
…dass der Umstand welche Wohnung/Haus bzw. Gegend jemand als für geeignet hält, um Kinder aufzuziehen einer subjektiven Beurteilung unterliegt und die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus diesem Grund jedenfalls privat veranlasst ist. Es handelt sich dabei um keinen Grund, der die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung begründet…
…Daraus folgt jedoch nicht, dass es im Fall privat veranlasster Rechtsbeziehungen gar keiner Beweisanbote oder zumindest einer Glaubhaftmachung bedürfte. Laut Sachverhaltsfeststellung ist das Darlehen mangels Mitwirkung des Bf nicht erweisen worden. Anlässlich des Telefonats des Bf mit der belangten Behörde am 24.05.2013 hat…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die Streitfragen der Abgrenzung beruflich veranlasster von privat veranlassten Aufwendungen und der Berücksichtigung der Aufwendungen für auswärtige Berufsausbildung von Kindern als außergewöhnliche Belastung im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
…des Verfahrens einen im Spruch anderes lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Dies sei jedoch nicht der Fall. Der steuerpflichtige Beschwerdeführer sei immer schon beim Finanzamt veranlagt worden. Die vorgehaltenen Grundstücke wären dem Finanzamt stets bekannt gewesen. Von vermeintlichen neuen Tatsachen und/oder Beweismittel könne daher keine…
…geschlossen werden, dass in Ihrem konkreten Fall von einer erfolgten Verlegung des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort auszugehen ist. Die Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes muss hierbei als privat veranlasst angesehen werden, weshalb die geltend gemachten Aufwendungen nicht als solche aus doppelter Haushaltsführung anerkannt werden können; Ihre…
…Einstellpferden. Nur die Absichtserklärung reicht nicht aus eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 UStG zu begründen. Vielmehr ist auf Grund der eigenen Pferde im Privatbesitz eine private Veranlassung gegeben und daher ist auch aus diesem Grunde der Vorsteuerabzug gem. § 12 UStG in Verbindung mit …
…nicht ersichtlich und wurde auch nicht näher konkretisiert. Wurde die Reithalle tatsächlich gelegentlich für den landwirtschaftlichen Betrieb genutzt, ändert dies nichts an der ausschließlich privat veranlassten Errichtung der Halle, die als Reithalle und nicht als Lagerhalle konzipiert ist. Das Gericht pflichtet freilich der belangten Behörde…
…27.065,25 entstand. Im Zuge einer die Jahre 2012 und 2013 umfassenden BP wurde die Feststellung getroffen, dass der dem im Jahr 2012 ausgewiesenen Fremdwährungskursverlust zugrunde liegende Kredit aus dem Jahr 1998 privat veranlasst war. Mangels Hervorgehens eines entsprechenden Verwendungszweckes aus dem betreffenden Kreditvertrag…
…anhand der dem Finanzamt vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar, dass einer der beiden im Jahr 1998 aufgenommenen Kredite, aus welchem der nunmehr strittige Fremdwährungskusrverlust des Jahres 2012 resultierte, privat veranlasst war. Wie die BP feststellte, eröffnete der Bf. in den Jahren 1980 und 1981 eine Zahnarztpraxis…
…Gelder zu deklarieren. Herr [C] hätte das Geld vom Vater ebenso privat ausleihen können. Selbst das Finanzamt konnte im Rahmen der Betriebsprüfung (2009-2011) anfänglich nicht mit Sicherheit feststellen, ob es sich um eine Schenkung oder um einen betrieblich veranlassten Forderungsverzicht handelt. Wie soll man…
…inklusive der Zeugenladung) blieben daher weiter aufrecht. Gemäß § 72 Abs. 1 lit. e FinStrG haben sich die Organe der Finanzstrafbehörden der Ausübung ihres Amtes zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen…
…des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist somit beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz • vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann, und entweder • die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder • die Verlegung des…
…Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz • vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann, und entweder • die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder • die Verlegung des…
…gem. § 20 EStG: Hierbei handle es sich um privat veranlasste Aufwendungen die keinen Bezug zu den selbstständigen Einkünften des Beschuldigten haben. Tz 6: Betriebs- und Geschäftsausstattung Es wurden Aufwendungen für Wirtschaftsgüter geltend gemacht, welche der privaten Sphäre des Beschuldigten zuzuordnen seien. Tz 7: Werbe-, Repräsentationsaufwendungen…
…2100213/2012 mwN). Trotz Ersuchens der Abgabenbehörde Belege und Nachweise zu schicken, übermittelte der Bf zunächst kein Fahrtenbuch, sondern lediglich eine Aufstellung mit Kosten, welche augenscheinlich nicht zwischen beruflich und privat veranlassten Kosten unterschied. Sämtliche Kosten (Abschreibung des Autos, Benzin- und Parkkosten, Service- und Reparaturkosten…
…für Familienheimfahrten in Höhe von 389,60 Euro nicht anerkannt, dies mit der Begründung, die Familienheimfahrten seien um die erhaltenen Tagesgebühren für Samstag und Sonntag gekürzt worden. Die Telefonkosten seien privat veranlasst und gem. § 20 EStG nicht absetzbar. Hinsichtlich Dienstzuteilung wurde auf die Vorjahresbegründung verwiesen. …
…welchen Orten besucht wurden. Aufgrund der Tatsache, dass die beruflich veranlassten Fahrten hinsichtlich der Route und insbesondere der einzelnen Teilstrecken nicht nachvollziehbar sind, ist auch eine Überprüfung im Hinblick auf darin eventuell enthaltene private Kilometerleistungen anhand dieser Aufzeichnungen nicht möglich (vgl. VwGH 12.6.1985…
…Unterlagen verfügten die Eltern über einen Hauptwohnsitz in Wien als auch über einen Nebenwohnsitz im Waldviertel. Damit seien sowohl der Aufenthalt der Eltern im Waldviertel als auch die Fahrten dorthin privat veranlasst. Die Familienheimfahrten könnten daher nicht als Werbungskosten anerkannt werden. Die Bf brachte fristgerecht…