…sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob der Mitgliedsbeitrag für eine politische Partei, der Beitrag für die Siedlervereinigung und die Beiträge für den ARBÖ-Sicherheitspass jeweils als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Nach…
…Mitgliedsbeiträge, die von Parteimitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden müssen, und freiwillige Zahlungen (Parteispenden) an politische Parteien darstellen, nicht als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. Schubert in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 16, Rz. 31). Im Hinblick darauf, dass der Bf. kein Mandatar einer politischen Partei ist, ist…
…Bescheid ist zu entnehmen, dass der Bf eine beachtliche Pension für seine langjährige politische Abgeordneten-Tätigkeit von einem Bundesland bezieht. Unter nochmaliger Vorlage der bereits eingereichten Bestätigung der Partei brachte der Bf am 28.12.2021 eine Beschwerde gegen diesen Bescheid ein. Darin wird ausgeführt…
…in Höhe von Euro 1.600,14 (wie bereits im angefochtenen Bescheid) und für das Jahr 2014 in Höhe von 2.368,88 € als Werbungskosten abzugsfähig. E/e) Mitgliedsbeiträge Hingegen sind Mitgliedsbeiträge an politische Parteien, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden…
…einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 17. September 1997, 95/13/0245). Von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben sieht § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 eine Ausnahme vor, deren Vorliegen von der Partei nachzuweisen…
…iHv € 1.325,50 wurden von der belangten Behörde korrekt um einen Privatanteil von 40 % gekürzt und auf die Nutzungsdauer von 3 Jahren (sohin jährlich € 265,10) verteilt. Aufwendungen für Beiträge an politische Parteien sind mangels Vorlage eines geeigneten Belegs verfahrensrechtlich nicht nachgewiesen…
…für den NÖABB, da auch Personen, die keine politische Funktion ausüben, diesen zu bezahlen haben und ebenso wie einen Parteimitgliedsbeitrag nicht als Werbungskosten abziehen können. Wenn die belangte Behörde den Abzug der angeführten Mitgliedsbeiträge nicht zugelassen hat, ist dies nicht zu beanstanden. 4. Weihnachtsfeiern Unter…
…Die vom Bf. geleisteten und geltend gemachten Blumenspenden in der Höhe von 107,99 Euro sind daher nicht als Werbungskosten anzuerkennen. c. Mitgliedsbeiträge Mitgliedsbeiträge an politische Parteien, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. Schubert in Wiesner…
…gescheiterte Verlagerung des Wohnsitzes der pflegebedürftigen Mutter nach ***Ort1***; - persönlicher Lebensmittepunkt in der Gegend ***Ort2*** bzw ***Ort1*** (Freunde, Vereine, politische Parteien, Veranstaltungen etc); - mindestens an drei Wochenenden im Monat Einkauf in "seiner" Bäckerei und "seinem" Supermarkt in dieser Gegend; - spezielle familiäre Situation von Frau ***AB*…
…Vorabverfügung, dass die Aufwandsentschädigung der Bürgerliste zukommt, bewirkt im Sinne der oben zitierten Judikatur des UFS/BFG bzw. des VwGH einen Zufluss bei der Beschwerdeführerin. Da politische Parteien/Bewegungen weder Einrichtungen im Sinne des § 4a Abs. 3 Z 1, 2 und 3 und Abs. 4…
…Bf die unter Pkt. 1.b angeführten Veranstaltungen (Parteiveranstaltungen und Veranstaltungen mit direktem Zusammenhang mit der Gemeinderatsfunktion) tatsächlich besucht hat, und auch dass die Anwesenheit der Bf beruflich begründet war. Die entsprechenden Fahrtkosten, die in Ausübung der beruflichen bzw. politischen Tätigkeit entstanden, sind daher als…
…3). 2. Inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3. Politische Parteien sind wie Körperschaften des öffentlichen Rechts zu behandeln, wenn ihnen gemäß § 1 Abs. 4 des Parteiengesetzes 2012, BGBl. I Nr. 56/2012, Rechtspersönlichkeit zukommt. 3…
…aussichtsreichen Platz gereiht wurden." Dagegen brachte der Bf. einen Vorlageantrag mit folgender Begründung ein: "Von einem politischen Mandatar, wie unserem Mandanten, wird grundsätzlich erwartet, dass er neben seiner bezahlten Tätigkeit auch andere Parteifunktionen übernimmt. In unserem Fall bekleidet unser Mandant neben seiner Tätigkeit als Vizebürgermeister…
…als Werbungskosten zu behandeln. Nicht abzugsfähig sind hingegen Mitgliedsbeiträge an die Partei selbst oder ihre Gliederungen, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden. Nicht abzugsfähig ist die Weitergabe von Politikerbezügen an wohltätige Organisationen, auch wenn dazu auf Grund von Parteibeschlüssen eine Verpflichtung besteht…
…76 als Werbungskosten anzuerkennen (Parteiabgabe und Funktionärsabgabe). Pensionskassenbeiträge, die auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften zu leisten waren, stellen ebenfalls Werbungskosten dar und waren in Höhe von € 6.750,56 als Werbungskosten anzuerkennen. Hingegen sind Mitgliedsbeiträge, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden müssen…
…geführte Nachname1 & Partner A_ GmbH richtet den größten Teil der Veranstaltungen im Ort_ Veranstaltungs-Center aus; zu den Kunden gehören fast alle oberösterreichischen Großunternehmen, Banken und politische Parteien. Es erklärt sich von selbst, dass dabei ein großes Netzwerk zu allen bedeutenden Veranstaltern aufgebaut werden konnte…
…die im ggstl. Beschwerdefall sinngemäß anzuwenden ist, ist der Werbungskostenabzug bei Zahlungen an politische Parteien und ihre Teilorganisationen nur dann zulässig, wenn die Einkünfte bei Unterlassen der Zahlungen verloren gehen. Das Bundesfinanzgericht wendet diese Rechtsprechung im ggstl. Beschwerdefall an und stellt sachverhaltsbezogen fest: Die Belege…
…hatte Zahlungen an die Parteiliste in Höhe von insgesamt 608,04 Euro wegen seiner politischen Funktion zu leisten gehabt, weil er für den Fall der Unterlassung der Zahlung der in der Abgabenerklärung angeführten Beträge mit dem Parteiausschluss und in weiterer Folge mit dem Verlust seines…
…Mitglieder, z.B. durch Beratung oder Aus- bzw. Weiterbildung, zu verstehen (VwGH 29.6.95, 93/15/0104). Nicht abzugsfähig sind idR Zuwendungen an politische Parteien und deren Organisationen (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, §16 Tz 36; zum Bund Sozialistischer Akademiker VwGH 29.6.1995…
…20 Abs.1 Z. 2 lit.a) EStG 1988 gesprochen werden kann. Es handelt sich gegenständlichenfalls um Zahlungen, die vom Bf als politischer Funktionär einer im Gemeinderat vertretenen politischen Partei bzw. Gruppierung geleistet worden sind, wobei die Zahlung nicht freiwillig erfolgt ist, sondern auf einem…