…sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob der Mitgliedsbeitrag für eine politische Partei, der Beitrag für die Siedlervereinigung und die Beiträge für den ARBÖ-Sicherheitspass jeweils als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Nach…
…politische Arbeit geleistet worden. Der Bf. möge dazu Stellung nehmen. Der Bf. erklärte dazu, dass sich der Sozialfonds aus den Zahlungen der Grazer Stadträte und Landtagsabgeordneten speise, während für Grazer Gemeinderäte eine andere Regelung vorgesehen sei: Die Hälfte der Funktionsgebühr müsse im Sinne einer Parteiabgabe…
…die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden, sondern stellen Einkommensverwendung dar (Jakom/Ebner EStG19, 2026, § 16 Rz 56). Daraus folgt, dass auch dem Beitrag des Beschwerdeführers an den Wirtschaftsbund Wien iHv EUR 60,- sowie an die ***Partei*** iHv EUR 70,- der Abzug als…
…Bescheid ist zu entnehmen, dass der Bf eine beachtliche Pension für seine langjährige politische Abgeordneten-Tätigkeit von einem Bundesland bezieht. Unter nochmaliger Vorlage der bereits eingereichten Bestätigung der Partei brachte der Bf am 28.12.2021 eine Beschwerde gegen diesen Bescheid ein. Darin wird ausgeführt…
…Ortsname. Der deutsche Arbeitgeber zahlte den Gehalt für seinen österreichischen Arbeitnehmer. Neben den Einkünften als Gebietsvertreter bezog er auch Sitzungsgelder als Gemeinderat für eine politische Partei in Wohnsitz. Die daraus erzielten Einnahmen wurden für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Verfahrensablauf | Erstbescheid | 16.10.2012 |…
…auf € 44,00 reduziert, da keine Nachweise der entsprechenden Längen der Reisen erbracht worden seien. Mitgliedsbeitrag (2010): Bei dem im Jahr 2010 nicht anerkannten Mitgliedsbeitrag an die „Meidlinger Faschingsgilde“ handle es sich weder um einen Beitrag an eine politische Partei, noch um einen Beitrag…
…eine politische Partei) maßgeblich. Hinsichtlich dieser Gutschriften erfolgte die Feststellung, dass freiwillige Zuwendungen (Spenden) im Sinne des § 12 Abs. 1 Z 5 KStG vorliegen, welche nichtabzugsfähige Aufwendungen darstellen. Die sich durch die Außenprüfung ergebende Nachforderung an Umsatzsteuer haben weiters das Einkommen gekürzt. Die beschwerdeführende Partei…
…die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende politische Partei geleistet werden, Werbungskosten dar, sofern der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluss aus der Partei und in weiterer Folge mit dem Verlust seines Mandates rechnen…
…in denen auf Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Beschwerdeführer und der politischen Partei "AX" Bezug genommen wird, zusammen. Die Honorarnoten und die dazugehörigen Einzahlungsbelege wurden dem Finanzamt am 21.3.2019 übermittelt. Diese Umstände sind zwischen den Parteien unstrittig und durch den Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten belegt…
…3). 2. Inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3. Politische Parteien sind wie Körperschaften des öffentlichen Rechts zu behandeln, wenn ihnen gemäß § 1 Abs. 4 des Parteiengesetzes 2012, BGBl. I Nr. 56/2012, Rechtspersönlichkeit zukommt. 3…
…einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 17. September 1997, 95/13/0245). Von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben sieht § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 eine Ausnahme vor, deren Vorliegen von der Partei nachzuweisen…
…von der wesentlich strengeren höchstgerichtlichen Judikaturlinie zu Studienreisen entfernt. So stellen Auslandsreisen (vgl LStR Rz 383f) die durch den Klub einer politischen Partei für Klubmitglieder veranstaltet und aufgrund einer Einladung durch ausländische politische Organisationen durchgeführt werden und (nahezu) ausschließlich der Herstellung von politischen Kontakten dienen…
…20 Abs.1 Z. 2 lit.a) EStG 1988 gesprochen werden kann. Es handelt sich gegenständlichenfalls um Zahlungen, die vom Bf als politischer Funktionär einer im Gemeinderat vertretenen politischen Partei bzw. Gruppierung geleistet worden sind, wobei die Zahlung nicht freiwillig erfolgt ist, sondern auf einem…
…Bf. bei Nichtentrichtung des Klubbeitrages ein Ausschluss aus dem Klub gedroht hätte. Zwar wurden die Parteistatuten oder sonstige Unterlagen hierzu nicht vorgelegt. Die Darstellung erscheint jedoch im Hinblick auf die Funktionsweise politischer Klubs und Parteien nachvollziehbar und glaubhaft. Das Gericht geht daher davon aus, dass…
…auf die oben zitierte Rechtsprechung des VwGH und des BFG ist die nach den Parteistatuten eingehobenen Mandatsabgabe der Beschwerdeführerin im Rahmen der Werbungskosten absetzbar. Nicht abzugsfähig sind hingegen Mitgliedsbeiträge an die Partei selbst oder ihre Gliederungen, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden…
…Mitgliedsbeiträge, die von Parteimitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden müssen, und freiwillige Zahlungen (Parteispenden) an politische Parteien darstellen, nicht als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. Schubert in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 16, Rz. 31). Im Hinblick darauf, dass der Bf. kein Mandatar einer politischen Partei ist, ist…
…der ***Partei*** Bezirk ***N*** (gleichzeitig mit den Mandatarbeiträgen) an den Bf verrechneten WK für 2017 (€ 134,46) sind abzugsfähige Werbungskosten: In den WK wird nach dem glaubhaften Vorbringen des Bf auch die Person des jeweiligen Abgeordneten "in den Fokus" gerückt, also gewissermaßen eine politische…
…in Höhe von Euro 1.600,14 (wie bereits im angefochtenen Bescheid) und für das Jahr 2014 in Höhe von 2.368,88 € als Werbungskosten abzugsfähig. E/e) Mitgliedsbeiträge Hingegen sind Mitgliedsbeiträge an politische Parteien, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden…
…Bf die unter Pkt. 1.b angeführten Veranstaltungen (Parteiveranstaltungen und Veranstaltungen mit direktem Zusammenhang mit der Gemeinderatsfunktion) tatsächlich besucht hat, und auch dass die Anwesenheit der Bf beruflich begründet war. Die entsprechenden Fahrtkosten, die in Ausübung der beruflichen bzw. politischen Tätigkeit entstanden, sind daher als…
…aussichtsreichen Platz gereiht wurden." Dagegen brachte der Bf. einen Vorlageantrag mit folgender Begründung ein: "Von einem politischen Mandatar, wie unserem Mandanten, wird grundsätzlich erwartet, dass er neben seiner bezahlten Tätigkeit auch andere Parteifunktionen übernimmt. In unserem Fall bekleidet unser Mandant neben seiner Tätigkeit als Vizebürgermeister…