…physische Sanktion angedroht wird. Liegt kein ausdrücklicher Befolgungsanspruch vor, so kommt es darauf an, ob bei objektiver Betrachtungsweise aus dem Blickwinkel des Betroffenen bei Beurteilung des behördlichen Vorgehens in seiner Gesamtheit der Eindruck entstehen musste, dass bei Nichtbefolgung der behördlichen Anordnung mit ihrer unmittelbaren zwangsweisen…
…und insbesondere der vom Bf. zur Begründung der Maßnamenbeschwerde herangezogene Abschnitt der Mitteilung vom 29. November 2021 fehlt es an einem Anfechtungsgegenstand, welcher als physische "Zwangsgewalt" - wie zB Festnahme, Beschlagnahme oder Hausdurchsuchung -, gesehen werden kann. In der Mitteilung und der Textstelle, dass für zukünftige Ansprüche…
…bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar – das heißt ohne vorangegangenen Bescheid – in subjektive Rechte des Betroffenen eingreifen. Das ist im Allgemeinen dann der Fall, wenn physischer Zwang ausgeübt wird oder die unmittelbare Ausübung physischen Zwanges bei Nichtbefolgung eines Befehls droht…
…ist es also, dass sie gegen die Anwendung von Gewalt oder gegen eine normative Anordnung gerichtet ist. Es wird somit als Verfahrensgegenstand insoweit die Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch (faktische Amtshandlungen) gefordert, andernfalls die Beschwerde - hier gemäß § 28 Abs…
…einer Maßnahmenbeschwerde ist es also, dass sie gegen die Anwendung von Gewalt oder gegen eine normative Anordnung gerichtet ist. Es wird somit als Verfahrensgegenstand insoweit die Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch gefordert, andernfalls die Beschwerde - hier gemäß § 156 Abs…
…unverzüglich drohenden physischen Sanktion (objektiv) nicht vor, so kommt es darauf an, ob bei objektiver Betrachtungsweise aus dem Blickwinkel des Betroffenen bei Beurteilung des behördlichen Vorgehens in seiner Gesamtheit der Eindruck entstehen musste, dass bei Nichtbefolgung der behördlichen Anordnung mit ihrer unmittelbaren zwangsweisen Durchsetzung zu…
…dass physischer Zwang weder ausgeübt noch angedroht worden war (vgl. dazu die bereits zitierten Erkenntnisse des VwGH 20.11.2006, 2006/09/0188, und VwGH 22.2.2007, 2006/11/0154, und die dort zitierte Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes). Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt können…
…die Durchführung einer Außenprüfung bzw. Erhebungen bei einer gelöschten KG und die Aufforderung an den Bf. zur Herausgabe der Bücher der KG gerügt. Diesen Amtshandlungen fehlt es. aber an einem Anfechtungsgegenstand, welcher als physische "Zwangsgewalt" (wie Festnahme, Beschlagnahme, Vollstreckungshandlungen ohne vorhergehenden Vollstreckungsauftrag, Hausdurchsuchung, Personendurchsuchung etc.)…
…einer Maßnahmenbeschwerde ist es also, dass sie gegen die Anwendung von Gewalt oder gegen eine normative Anordnung gerichtet ist. Es wird somit als Verfahrensgegenstand insoweit die Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch gefordert, andernfalls die Beschwerde - hier gemäß § 156 Abs…
…Abgabenbehörde für sich ist keine ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt. Sie ist aber auch keine ausgeübte abgabenbehördliche unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt. Anhaltspunkte, dass im Zuge der Außenprüfung physischer Zwang oder die unmittelbare Ausübung physischen Zwanges bei Nichtbefolgung eines Befehls gegenüber dem Beschwerdeführer gedroht hätte…
…die Zulässigkeit einer Maßnahmenbeschwerde ist es, dass sie gegen die Anwendung von Gewalt oder gegen eine normative Anordnung gerichtet ist. Es wird daher insoweit die Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch gefordert, andernfalls die Beschwerde zurückzuweisen ist (vgl. z.B…
…ist es also, dass sie gegen die Anwendung von Gewalt oder gegen eine normative Anordnung gerichtet ist. Es wird somit als Verfahrensgegenstand insoweit die Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch (faktische Amtshandlungen) gefordert, andernfalls die Beschwerde - hier gemäß § 156 Abs…
…ist es also, dass sie gegen die Anwendung von Gewalt oder gegen eine normative Anordnung gerichtet ist. Es wird somit als Verfahrensgegenstand insoweit die Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch (faktische Amtshandlungen) gefordert, andernfalls die Beschwerde - hier gemäß § 156 Abs…
…Maßnahmenbeschwerde ist es also u.a., dass sie gegen die Anwendung von Gewalt oder gegen eine normative Anordnung gerichtet ist. Es wird daher insoweit die Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch gefordert, andernfalls die Beschwerde zurückzuweisen ist (vgl. z.B…
…Maßnahmenbeschwerde ist es also u.a., dass sie gegen die Anwendung von Gewalt oder gegen eine normative Anordnung gerichtet ist. Es wird daher insoweit die Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch gefordert, andernfalls die Beschwerde zurückzuweisen ist (vgl. z.B…
…die Zulässigkeit einer Maßnahmenbeschwerde ist es, dass sie gegen die Anwendung von Gewalt oder gegen eine normative Anordnung gerichtet ist. Es wird daher insoweit die Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch gefordert, andernfalls die Beschwerde zurückzuweisen ist (vgl. z.B…
…nicht gleichzusetzen mit "bloßer" Rechtswidrigkeit des Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze (Art 130 Abs. 2 Z 1 B-VG. Es muss also im Falle einer unmittelbar ausgeübten abgabenbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt ein Verhalten von Behördenorganen vorliegen, dass als physische "Zwangsgewalt" (wie Festnahme, Beschlagnahme…
…die Zulässigkeit einer Maßnahmenbeschwerde ist es, dass sie gegen die Anwendung von Gewalt oder gegen eine normative Anordnung gerichtet ist. Es wird daher insoweit die Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch gefordert, andernfalls die Beschwerde zurückzuweisen ist (vgl. z.B…
…Übrigen aber angeblich das Ergehen eines Bescheides in einem förmlichen Verfahren angedroht worden. Wird als Folge der Nichtbefolgung einer Aufforderung keine unverzüglich einsetzende physische Sanktion bzw. kein unmittelbarer - also ohne vorhergehenden Bescheid - ergehender physischer Zwang angedroht, läge jedoch - siehe oben - keine unmittelbar ausgeübte Befehlsgewalt vor…
…die Zulässigkeit einer Maßnahmenbeschwerde ist es, dass sie gegen die Anwendung von Gewalt oder gegen eine normative Anordnung gerichtet ist. Es wird daher insoweit die Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch gefordert, andernfalls die Beschwerde zurückzuweisen ist (vgl. z.B…