…auch VwGH vom 24. Februar 1997, 95/17/0187). Ebenso hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass in der angeforderten Auskunft jene physische Person zu nennen ist, der zum fraglichen Zeitpunkt das mehrspurige Kraftfahrzeug überlassen war. Einem Auskunftsbegehren ist dann nicht entsprochen, wenn der Behörde mitgeteilt…
…hat") sich auf jene Person bezieht, der nach dem zweiten Halbsatz (u.a.) "das Lenken" eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen wurde. Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes kann unter einem Dritten, dem "das Lenken" eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen wurde, nur eine physische Person gemeint sein. Die…
…Wiener Parkometergesetz ergibt sich die Verpflichtung, jene Person bekanntzugeben, der "das Lenken" eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen wurde. Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann unter einem Dritten, dem "das Lenken" eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen wurde, nur eine physische Person gemeint sein, denn nur diese kann ein…
…Missstände herbeiführt oder herbeizuführen droht; Abs. 2 vorletzter und letzter Satz gelten sinngemäß. (3) Die Gebrauchserlaubnis kann einer physischen Person, einer juristischen Person, einer Mehrheit solcher Personen, einer Erwerbsgesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer Personengesellschaft nach Unternehmensrecht erteilt werden. In den Fällen des § 3 Abs…
…Person als Empfängerin zu bezeichnen. Nach § 13 Abs. 3 ZustG ist dann, wenn der Empfänger keine physische Person ist, die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Aus dieser Bestimmung, welche eine vom Zusteller zu beachtende Regelung darstellt ist ersichtlich, dass an eine juristische Person…
…1998, Zl. 97/17/0361, mwN). Der Verwaltungsgerichtshof hat weiters auch wiederholt ausgesprochen, dass in der angeforderten Auskunft jene physische Person zu nennen ist, der zum fraglichen Zeitpunkt das mehrspurige Kraftfahrzeug überlassen war. Einem Auskunftsbegehren ist dann nicht entsprochen, wenn der Behörde mitgeteilt wird, das…
…Sacheinlagevertrags im Eigentum des S. verblieb, tut nichts zur Sache, denn die Altlastenbeitragsschuld entsteht gemäß § 4 ALSAG für diejenige (physische oder juristische) Person, die die beitragsauslösende Tätigkeit betreibt. Es ist zu vermerken, dass der Abgabenbescheid auch noch innerhalb der Verjährungsfrist erging, denn sie beträgt beim…
…Die bf. Gesellschaft m.b.H. war eine juristische Person mit beschränkter Haftung. Durch den Beitritt von Herrn W.E. mit allen daraus resultierenden Pflichten haftete für die monatliche Miete (Leasingraten) auch eine physische Person ohne Haftungsbeschränkung. 3. Gab es somit gegenständlich zwei Mieter? Bei…
…wäre konkludent zu Gunsten des Beschuldigten erstattet worden, weil nur dieser als Alleingeschäftsführer für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Bestimmungen der GmbH verantwortlich gewesen sein könne, sodass eine Selbstanzeige zugunsten anderer physischer Personen als den Beschuldigten gar nicht in Betracht komme, ist anzumerken, dass eine stillschweigende…
…gemäß §§ 72 bis 74 FinStrG und wendet wie folgt weiter ein: Das Wesen der Befangenheit bestehe in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive durch eine bestimmte, in die Entscheidungsfindung eingebundene physische Person (vgl VwGH vom 13. April 1994, 94/12/0039, vom…
…gemäß §§ 72 bis 74 FinStrG und wendet wie folgt weiter ein: Das Wesen der Befangenheit bestehe in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive durch eine bestimmte, in die Entscheidungsfindung eingebundene physische Person (vgl VwGH vom 13. April 1994, 94/12/0039, vom…
…nicht als "widerlegliche Vermutung" einzustufen, vielmehr ergibt sich aus dem Wortlaut dieser Regelung klar (arg.: Als dauernder Standort … gilt der Hauptwohnsitz), dass dann, wenn der Antragsteller eine physische Person ist, danach immer der "Hauptwohnsitz" maßgebend ist (vgl. VwGH 5.7.1996, 96/02/0094…
…Abs. 1 zweiter Satz KFG 1967 gilt als dauernder Standort eines Fahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Ist der Zulassungsbesitzer eine physische Person, so gilt nach der zu § 40 Abs…
…was verfehlt sei, da eine juristische Person gar nicht Adressat der Verweigerung der Akteneinsicht sein könne, weil eine Akteneinsicht nur durch eine physische Person vorgenommen werden könne. Mit Erledigung vom 24.11.2015 sprach das Finanzamt über den Antrag auf Akteneinsicht, eingebracht am 28.10…
…seiner Firma als Partei bezeichnet werden. Die Firma ist kein selbständiges Rechtssubjekt, sondern nur Kennzeichnung des Unternehmens, dessen Rechtsträger ein Einzelunternehmer als physische Person ist. Durch die Verwendung der Firma des Einzelunternehmers zur Bezeichnung des Bescheidadressaten wird iSd § 17 Abs. 2 UGB der Bescheid daher…
…seiner Firma als Partei bezeichnet werden. Die Firma ist kein selbständiges Rechtssubjekt, sondern nur Kennzeichnung des Unternehmens, dessen Rechtsträger ein Einzelunternehmer als physische Person ist. Durch die Verwendung der Firma des Einzelunternehmers zur Bezeichnung des Bescheidadressaten wird iSd § 17 Abs. 2 UGB der Bescheid daher…
…VwGH 25. 1. 1999, 98/17/0296). Die Bf. hat mit Herr1 eine physische Person benannt. Die Bf. hat Name und Anschrift derjenigen Person, an die sie ihr Fahrzeug überlassen gehabt hat, der Behörde mitgeteilt. Die Bf. ist der an sie ergangenen Aufforderung gemäß § 2…
…der KESt zu unterwerfen sind. Im Übrigen darf insgesamt nicht übersehen werden, dass eine physische bzw. einkommensteuerpflichtige Person als Erwerber von Kapitalanteilen die Anschaffungskosten aus versteuertem Einkommen aufzubringen hat und diese Anschaffungskosten nicht abschreiben kann. Abgesehen davon gibt es regelmäßig, auch im gegenständlichen Fall aufgrund…
…07.2009 habe sich der Beschwerdeführer an der slowakischen KS als Kommanditist beteiligt, er sei auch Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH - ***6*** sro. Einzig handelnde physische Person sei daher der Beschwerdeführer. Es habe keinen anderen slowakischen Geschäftspartner gegeben, mit dem die ***5*** gegründet worden…
…Zustellung." In dem Fall, dass die Lenkeranfrage an den Zulassungsbesitzer gerichtet ist und dieser nicht eine physische Person, sondern etwa eine juristische Person ist, ist diese juristische Person als Empfängerin zu bezeichnen. Wenn der Empfänger keine physische Person ist, die Sendung einem zur Empfangnahme befugten…