…sei kein beachtenswerter, objektiver wirtschaftlicher Grund, sondern handle es sich um subjektive, persönliche Vorlieben für das Beibehalten des Familienwohnsitzes in Polen und sei somit steuerlich unbeachtlich. Wirtschaftliche Gründe, wie etwa das Unterhalten einer der Eigenversorgung dienenden Landwirtschaft, könnten eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nur…
…ab, dass die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nicht nachgewiesen sei und eine "persönliche Vorliebe" keine Zwangsläufigkeit begründe. In der gegen diesen Bescheid am 16.6.2021 über FinanzOnline eingereichten Beschwerde beantragte der Bf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie die Entscheidung durch den gesamten Senat…
…nur dann als außergewöhnliche Belastung angesehen werden, wenn diese medizinisch notwendig sei. Eine persönliche Vorliebe begründe keine Zwangsläufigkeit, aus diesem Grund hätten die Aufwendungen für die Operation in der Privatklinik nicht berücksichtigt werden können. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht die Beschwerde und führte dazu aus…
…Jänner 2020, wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Die belangte Behörde begründete die Abweisung damit, dass persönliche Vorlieben für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes, wie das vertraute Umfeld und Ärzte, nicht ausreichen würden, um Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen. Am…
…unbegründet. Die diesbezüglich vom Bf. angeführten Gründe, wie etwa persönliche Vorlieben, Hinweis auf Wirtschafts- und Währungskrise, sind nicht überzeugend und kann eine solche Verantwortung demnach nur als eine bloße Schutzbehauptung angesehen werden. Wie im Ersuchen um Ergänzung vom 10.6.2014 vom Finanzamt angekündigt wurde…
…ausgeführt: "Schon das äußere Erscheinungsbild des Objektes ist das eines erweiterten Einfamilienhauses, wobei die hochwertige Bauweise und das Eingehen auf persönliche Vorlieben der Komplementärin und ihres Ehegatten hinsichtlich Lage und Ausstattung deutlich erkennen lässt, dass die Liegenschaft nicht als klassisches Vermietungsobjekt genutzt werden soll. Die…
…0125) und sind ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nicht zu berücksichtigen. Darunter sind Verhältnisse zu verstehen, die geeignet sind, den Preis für ein Wirtschaftsgut abweichend von den allgemeinen Marktverhältnissen zu beeinflussen, zB persönliche Notlage, persönliche Vorliebe oder besondere mit den…
…0125) und sind ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nicht zu berücksichtigen. Darunter sind Verhältnisse zu verstehen, die geeignet sind, den Preis für ein Wirtschaftsgut abweichend von den allgemeinen Marktverhältnissen zu beeinflussen, zB persönliche Notlage, persönliche Vorliebe oder besondere mit den…
…Gründe für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Dabei sind jeweils die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. VwGH 17.2.1999, 95/14/0059 …
…wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 15.11.2005, 2005/14/0039; 10.3.2016, 2013/15/0146). Die…
…VwGH 20.12.2018, Ra 2016/13/0016). Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes muss sich aus Umständen von erheblichem objektivem Gewicht ergeben. Eine persönliche Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reicht nicht aus (VwGH 22.11.2018, Ra 2018/15/0075; VwGH 03…
…die den Preis beeinflussen, sind bei der Bestimmung des gemeinen Wertes zu berücksichtigen. Der gemeine Wert muss ein "gewogener Durchschnittspreis" und darf kein Höchstpreis sein. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse - zB persönliche Notlage, persönliche Vorliebe oder besondere, mit den gewöhnlichen Verhältnissen nicht vergleichbare Verwertungsmöglichkeiten - sind gem. …
…Das Vorliegen einer von der LVO geforderten persönlichen Neigung wird bestärkt, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine Tätigkeit lediglich als Nebentätigkeit betrieben wird (VwGH 25.2.2003, 98/14/0088; 21.1.1987, 85/13/0037). Eine persönliche Vorliebe des Beschwerdeführers für Pferde und insbesondere…
…Das Vorliegen einer von der LVO geforderten persönlichen Neigung wird bestärkt, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine Tätigkeit lediglich als Nebentätigkeit betrieben wird (VwGH 25.2.2003, 98/14/0088; 21.1.1987, 85/13/0037). Eine persönliche Vorliebe des Beschwerdeführers für Pferde und insbesondere…
…Verlust eines Eigenheims und damit der Altersvorsorge, ist laut höchstgerichtlicher Rechtsprechung kein Grund mit erheblich objektivem Gewicht, sondern eine persönliche Vorliebe. Auch betreffend die geplante Pensionierung blieb es bei einer Behauptung. Die Erklärung zur Ruhestandsversetzung stammt vom März 2018. Die vorläufige Berechnung der voraussichtlichen Pensionshöhe…
…bereits) zumutbar gewesen wäre. Dabei konnte sich das BFG auf die zitierte Judikatur des VwGH stützen, welcher zufolge zum Einen bloße Momente der persönlichen Vorliebe oder Befindlichkeit keine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung zu begründen vermögen, und zum Anderen Aufwendungen der Lebensführung, wenngleich diese dem Beruf durchaus…
…wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre. Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes muss sich aus Umständen von erheblichem objektivem Gewicht ergeben. Eine persönliche Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reicht nicht aus (VwGH 22.11.2018, Ra 2018/15/0075; VwGH 03.08.2004…
…geeignet bzw. zur Erzielung einer Rendite aus der künftigen Veräußerung. Der Gesellschafter der Bf., ***3***, hat eine persönliche Vorliebe bzw. Neigung für ältere Fahrzeuge der Marke ***31***. In freier Beweiswürdigung wird festgestellt, dass die Anschaffung des ***PKW 3*** durch die Bf. deswegen erfolgt ist, weil…
…eine Verlegung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist; die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes muss sich aus Umständen von erheblichem objektivem Gewicht ergeben; eine persönliche Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reicht nicht aus. Wirtschaftliche Gründe, die die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort…
…eine Verlegung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist; die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes muss sich aus Umständen von erheblichem objektivem Gewicht ergeben; eine persönliche Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reicht nicht aus. Wirtschaftliche Gründe, die die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort…