…Eine sachliche Unbilligkeit liegt jedoch nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten iSd § 236 BAO. In der Beschwerde wird zur persönlichen Unbilligkeit lediglich angeführt, dass Wertpapiere eines Portfolios verkauft werden müssten und dies…
…auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ausführt, liegt eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen…
…236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Liegt keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor, ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (vgl. VwGH 27.6.2013, 2013/15/0173). Die in § 236 Abs. 1 BAO angesprochene Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. 2.2. Das sinngemäße Vorbringen der…
…für eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht vorlägen. Eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall auf Grund eines außergewöhnlichen Geschehensablaufes und in einer vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbaren Weise bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eingetreten und die dadurch…
…Nachsichtsansuchen sind die Vermögens und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend. Auch von einer persönlichen Unbilligkeit kann in diesem Fall nicht gesprochen werden. Da eine sachlich und persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten nicht vorliegt und es damit schon an…
…der Bf. im Ansuchen ließen weder eine sachliche noch eine persönliche Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben erkennen. Gegen den Bescheid brachte die Bf. das Rechtsmittel der Beschwerde ein: "Ich beantrage die Ausbuchung der Abgabenschuldigkeiten aus folgenden Gründen: kein Einkommen und kein Vermögen ausgesprochener Härtefall Unbilligkeit;…
…vor noch handle es sich um eine Abgabenschuld, die sich Ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt verhalte. Da insgesamt gesehen eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorliege und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet worden sei, fehle es schon am Vorliegen der im…
…der allgemeinen Rechtslage darstellt und daher keine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO begründet. Im gegenständlichen Fall gelang es der Beschwerdeführerin auch nicht zweifelsfrei darzulegen, dass in der Einhebung des Betrages von 2.241,20 € eine persönlich bedingte Unbilligkeit vorliege. …
…erhoben und wie folgt begründend ausgeführt: "Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Ab- gabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit kann persönlich oder sachlich bedingt sein…
…ob sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung vorliegt. Eine sachliche Unbilligkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und…
…Nachsichtsansuchen abweisende Bescheid enthalte kein Datum und sei bei der Beschwerdeführerin am 28.5.2008 eingegangen. In der Begründung wurde neuerlich auf die nach Ansicht der Beschwerdeführerin vorliegende sachlich bedingte Unbilligkeit hingewiesen, und das dazu bereits erstattete Vorbringen wiederholt. Zur persönlich bedingten Unbilligkeit wurde ausgeführt…
…somit in persönlichen Gründen) und vermöge daher eine sachliche Unbilligkeit nicht zu begründen. Mangels Vorliegens einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung bleibe daher für eine Ermessensentscheidung kein Raum. ---//--- In der dagegen am 14.06.2023 rechtzeitig eingebrachten Beschwerde brachte der Bf. vor, die belangte Behörde habe…
…Die Unbilligkeit könne „persönlich“ oder „sachlich“ bedingt sein. Eine persönliche Unbilligkeit liege insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen der Nachsichtswerberin gefährde. Allerdings bedürfe es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus persönlichen Gründen) nicht unbedingt der Existenzgefährdung oder besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen…
…AlkStG die Bf. als Inhaberin des Steuerlagers. Da es sich dabei um gesetzliche Regelungen und Rechtsfolgen handelt, die jeden Abgabepflichtigen in der Lage der Bf. in gleicher Weise berühren, wird durch die angesprochene Steuerschuldentstehung keine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung begründet. Die Bf. stützt ihren…
…§ 235 und 236 BAO verwies das Finanzamt darauf, dass die Unbilligkeit persönlich oder sachlich bedingt sein könne. Sachliche Unbilligkeit werde im Ansuchen nicht behauptet. Persönliche Unbilligkeit liege vor, wenn gerade die Einhebung der Abgabe die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie gefährde oder die Abstattung…
…einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Im Ergebnis kann somit nicht von einer sachlich bedingten Unbilligkeit bezüglich der Einhebung ausstehender Abgabenschuldigkeiten ausgegangen werden. Aufgrund der Angaben in der Beschwerde ist eine persönliche Unbilligkeit…
…sei. Eine sachliche Unbilligkeit sei anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung komme. Der Bf. führe in seiner Beschwerde an, dass Aufwendungen und Kosten…
…sei, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden könne. Im Ergebnis könne somit nicht von einer sachlich bedingten Unbilligkeit bezüglich der Einhebung ausstehender Abgabenschuldigkeiten ausgegangen werden. Da auch keine persönlich bedingte Unbilligkeit behauptet worden sei…
…worden seien und diese die Beträge inklusive der darin enthaltenen Umsatzsteuer vereinnahmt und für persönliche Zwecke verwendet habe. Dem Bf. sei von diesen Beträgen nichts zur Verfügung gestanden. Aus diesen Einwänden lässt sich für den Bf. jedoch nichts gewinnen, da sachlich bedingte Unbilligkeit nur dann…
…im gegenständlichen Fall eine persönliche und/oder sachliche Unbilligkeit vorliege. Hiebei sei jedoch noch keine Ermessensentscheidung zu treffen, sondern ein unbestimmter Gesetzesbegriff auszulegen. Sachlich bedingte Unbilligkeit liege nur dann vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet sei. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles sei…