…GreStrG kann der Ansicht der Beschwerdeführerin nicht gefolgt werden, dass die Vorlage der Abgabenerklärung durch die in § 9 GrEStG genannten Personen in Papierform erstattet werden kann. Ob und inwieweit durch die gesetzliche Regelung in verfassungsrechtlich geschützte Rechte eingegriffen wird, unterliegt nicht der Prüfung durch die…
…verhalten. Es erscheint fraglich, ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für die in der Einleitung angeführten Auskunftsbegehren (Vorhalte) gibt, da § 161 BAO die Prüfung von Abgabenerklärungen zum Inhalt hat. Nur wenn nämlich die Abgabenbehörde Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hegt, hat sie die Ermittlungen vorzunehmen…
…Rechtswidrigkeit der Abgabenbescheide noch nicht erweisen. Derartige Schlussfolgerungen können erst nach Prüfung der nachgereichten Abgabenerklärungen gezogen werden. Insbesondere ist zu klären, ob den übermittelten Steuererklärungen tatsächlich Aufzeichnungen der Bf. zugrunde liegen, die zeitnah geführt und nicht nachträglich erstellt wurden. Sollte sich im Zuge der vorzunehmenden…
…Durch diese Abläufe wird evident, dass die abgabenfestsetzende Stelle des Finanzamtes aus der UVA-Prüfung der jeweiligen Veranlagungsjahre bereits im Zeitpunkt der Erlassung der wieder aufgenommenen Erstbescheide jene Informationen zur Verfügung hatte, welche eine ordnungsgemäße Besteuerung der strittigen Vorgänge ermöglicht hätten. Die weitergehende Überprüfung des…
…die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen, ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen (verwiesen wurde auf VwGH 23.09.2005, 2002/15/0198). Aus dem Akteninhalt, der dem erlassenen Bescheid zugrunde liege, ginge hervor, dass es sich bei der Leistung um…
…Wegstrecke (Angabe der Anfangs- und Endkilometerstände), das Datum, die Angabe des Fahrzeuges, den dienstlichen Zweck und die Abgrenzung zu privat gefahrenen Kilometern zu enthalten (vgl. VwGH 21.10.1993, 92/15/0001; Doralt/Kofler11, EStG, § 16 Tz 220, Stichwort: Fahrtkosten). Ferner ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch…
…kann daher nur als Willkür angesehen werden und ist wohl der rechtswidrigen Weisung geschuldet." Diesem Vorbringen ist Folgendes zu entgegnen: Die Tatsache, dass diese Umsätze nicht in die Abgabenerklärungen aufgenommen wurden, kann erst mit Einbringung der Erklärungen entstanden sein. Da die Prüfung durch Prüferin ***Z***…
…Schriften und Urkunden sind auf Verlangen zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, soweit sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung sind." Abgabenerklärungen selbst geben noch keinen Beweis für ihre Richtigkeit: Sie sind vielmehr von der Behörde auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen…
…im Zuge der Prüfung im wesentlichen Umfang bekannt geworden und mittels Schätzung festgesetzt worden. 10.) Auf diese Ausführungen im Vorlagebericht reflektierend ergänzte die Bf. ihr bisheriges Vorbringen wiederholend im Schreiben vom 09.10.2017, dass mit Schreiben vom 02.11.2011 keineswegs der Vergleich…
…Bescheiden, wonach ob der einer Kreditaufnahme in Fremdwährung stets immanenten Währungsspekulation Kursverlusten nur bei Vorliegen eines Spekulationsgeschäftes ertragsteuerliche Relevanz beizumessen sei, zu folgern, dass eine ordnungsgemäße Ermittlung des Sachverhaltes, respektive eine entsprechende Würdigung der im Zuge der Legung der berichtigten Abgabenerklärungen nachgereichten Beweismittel unterblieben sei…
…einer ordnungsgemäßen Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit erkennen müssen. Im konkreten Fall lag die Unrichtigkeit in der unzutreffenden Rechtsauffassung des Abgabepflichtigen und dessen steuerlicher Vertretung… Der Berichtigungsgrund liegt somit in der Übernahme der Daten laut Gewinnermittlung nach den Bestimmungen der VO, obwohl der Abgabenbehörde…
…und einen Bescheid zu erlassen haben. Die GPLA-Prüfung habe keinen Bescheid hervorgebracht, womit Kommunalsteuern und Dienstgeberabgabebeträge vorgeschrieben worden seien. Damit erweise sich aber der "Haftungsbescheid" als gänzlich verfehlt. Die gesetzlichen Grundlagen für ein Haftungsverfahren lägen nicht vor. Der Bf. beantrage die Beischaffung des Konkursaktes…
…Abgabenerklärung zunächst selbst nach bestem Wissen und Gewissen, d.h. nach der äußersten, ihm nach seinen Verhältnissen zumutbaren Sorgfalt zu beurteilen. Objektiv setzt die Vollständigkeit die Offenlegung aller für eine ordnungsgemäße Feststellung des Sachverhaltes notwendigen Tatsachen voraus (VwGH 11.04.1991, 90/16/0231). Der…
…in der Schweiz veranlagten Kapitalvermögen in den Streitjahren in Österreich einkommensteuerpflichtig gewesen sind, gekannt hat. Darüber hinaus fehlt ein stichhaltiges Beweismittel für das Vorbringen, dass der Bf. tatsächlich die Abgabenerklärungen rechtsirrtümlich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht beim für den Bf. zuständigen Wohnsitzfinanzamt abgegeben hätte. Mit der…
…die Prüfung der Zulässigkeit und ordnungsgemäßen Durchführung einer Umwandlung nach UmwG bzw UmgrStG ausschließlich in die Prüfungskompetenz des Firmenbuchgerichtes fällt. Weiters wird in Tz 2 besagten Betriebsprüfungsberichtes ausgeführt, dass die EB-Berichtigung des Warenvorrates per 01.04.2007 vorzunehmen ist, zumal die Finanzbehörde in der…
…müsse sich bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene GmbH bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen sei. Laut Betriebsprüfungsbericht vom 8. Jänner 2009 (Prüfung der Jahre 2004-2006) sei eine formell nicht ordnungsgemäße und durch die…
…bedeutet, der Abgabenbehörde bzw dem BFG nicht nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild von den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umständen zu verschaffen. Objektiv setzt die Vollständigkeit die Offenlegung aller für eine ordnungsgemäße Feststellung des Sachverhaltes notwendigen Tatsachen voraus (Ritz/Koran, BAO7…
…Schriften und Urkunden sind auf Verlangen zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, soweit sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung sind. Abgabenerklärungen selbst geben noch keinen Beweis für ihre Richtigkeit: Sie sind vielmehr von der Behörde auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen…
…wurden. Selbst wenn man von einer Übermittlung per Mail ausgehen würde, liegen keine ordnungsgemäßen elektronischen Rechnungen vor. Die Echtheit ihrer Herkunft und die Unversehrtheit ihres Inhalts sind nicht gewährleistet, da kein Verfahren bzw. keine Technologie iSd § 1 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II…
…einer Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben vom 11. 8. 2016 für diesen Zeitraum betreffend an die damalige Geschäftsführerin ***[V1]*** ***[N1]*** geleistete Bezüge) zu vernehmen und gemäß § 172 Abs. 1 BAO unter Androhung und gegebenenfalls Verhängung einer Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO aufzufordern, bei der Vernehmung zur…