…bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Voraussetzung für die Vorschreibung eines Verspätungszuschlags ist zum einen die Fristversäumnis (objektives Kriterium) und zum anderen die fehlende Entschuldbarkeit der Säumnis (subjektives Kriterium). Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen liegt dem Grunde und der…
…wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Voraussetzung für die Vorschreibung eines Verspätungszuschlags ist zum einen die Fristversäumnis (objektives Kriterium) und zum anderen die fehlende Entschuldbarkeit der Säumnis (subjektives Kriterium). Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen. Einleitend ist festzuhalten…
…sich aus verpflichtet wäre, jede Einfuhr zu überprüfen, um etwaige Fristversäumnisse hinsichtlich Art 236 ZK des Beteiligten zu vermeiden (Alexander in Witte, Kommentar 6 Art 236 ZK Rz 41). Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…von sich aus verpflichtet wäre, jede Einfuhr zu überprüfen, um etwaige Fristversäumnisse hinsichtlich Erstattung/Erlass des Beteiligten zu vermeiden (Alexander in Witte, Kommentar 6 Art 236 ZK Rz 41). Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…sei davon auszugehen, dass unter Annahme einer objektiven Fristversäumnis auch die absolute Frist des § 309 BAO mit 31.7.2025 abgelaufen wäre. Da die Beschwerdeführerin die behauptete Fristversäumnis jedoch erst im Oktober 2025 eindeutig erkennen habe können, sei es ihr objektiv unmöglich gewesen, den ersten…
…zum Ablauf des Jahres 2013 zu stellen und ist somit verspätet. Bei dem hier vorliegenden objektiven Fristversäumnis kommt es nicht auf ein allfälliges Verschulden an. Ihr Antrag auf Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer 2008 gemäß § 240 Abs 3 BAO vom 21.02.2017 war…
…Jänner 2021 eingelangt ist, ist der Antrag jedenfalls als verspätet anzusehen. Es liegt daher im gegenständlichen Fall eine objektive Fristversäumnis seitens der BF vor; auf ein allfälliges Verschulden (Versehen) kommt es dabei - im Gegensatz zur Auffassung der Bw. - nicht an (abgesehen davon ist die Bw…
…auf Rückzahlung bis zum Ablauf des Jahres 2013 zu stellen gewesen und somit verspätet. Bei dem hier vorliegenden objektiven Fristversäumnis komme es nicht auf ein allfälliges Verschulden an. Der Antrag vom 27. Februar 2017 auf Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer 2008 sei daher wegen…
…anzusehen ist, was von der Beschwerdeführerin auch nicht weiter bestritten wird, liegt im gegenständlichen Fall eine objektive Fristversäumnis seitens der Beschwerdeführerin vor. Daran vermag auch das Vorbringen der Beschwerdeführerin dahingehend, dass nicht sämtliche Lohnzetteldaten im elektronischen Steuerakt aufgeschienen seien und das daraus resultierende Begehren, ausnahmsweise…
…3 BAO folgt aber, das die KESt betreffend das Jahr 2005 wegen eingetretenen Ablauf der Fünfjahresfrist nicht mehr zurückerstattet werden kann. Es liegt eine objektive Fristversäumnis vor, wobei es auf ein allfälliges Verschulden nicht ankommt. Die in der Berufung angesprochene Außenprüfung bei der L-GmbH…
…Da die Abgabe des Arbeitnehmerveranlagungsantrages für 2007 am Mittwoch, den 2. Jänner 2013 als verspätet anzusehen ist, liegt im gegenständlichen Fall objektive Fristversäumnis seitens der Bf. vor. Dem Vorbringen in der Berufung (Beschwerde), dass ein am 31. Dezember 2012 zur Post gegebener und frühestens am…
…benutzt und irrtümlich die Referenznummer dieses Antrages verwendet habe, kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden kann, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…
…Bundeszentralamt nicht weitergeleitet wurde, ist ein Umstand, der im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden kann, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer, ÖStZ 1995…
…Verschulden an der Versäumnis hin. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren jedoch keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…
…Vorsteuerrückerstattung ersucht, kann im Vorsteuererstattungsverfahren nicht als ausreichender Antrag gedeutet werden, da einerseits § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt und andererseits hatten die bf. E-Mails das Finanzamt nie erreicht. Weiters ist eine Antragstellung per E-Mail nicht ausreichend, da…
…als auch beim Bundesminister für Finanzen nicht bestätigt werden. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruchs auf Erstattung der Vorsteuern bedingt (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…
…von einer Verlängerung der Frist ausgegangen ist, kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt. Die Versäumnis allein bedingt den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern (vgl. schon Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…
…des Antrages verhindert habe, kann im vorliegenden Fall keinesfalls gesprochen werden. § 3 VO BGBl 1995/279 idF BGBl II 2014/158 stellt ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis ab, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold /…
…Verschulden an der Versäumnis hin. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren jedoch keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…
…1 BAO kommt es allein auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Kapitalertragsteuer an. Die Abgabenbehörden sind bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zur Vorschreibung des Säumniszuschlages unter Ausschluss jedweden Ermessens verpflichtet, wobei die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages bereits mit Ablauf des für die Entrichtung der…