…2009/15/0192). Mangels konkreter Beweise und überdies infolge fehlender Prognoserechnung war die Erzielung eines Gesamtüberschusses im dafür vorgesehenen Beobachtungszeitraum nicht erwiesen. Die objektive Eignung der Betätigung, Einnahmenüberschüsse zu erzielen, war demnach zu verneinen. Aus der Untervermietung von Räumlichkeiten in den Wohnungen in B durch…
…so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, hat als Tatbestandsvoraussetzung des Vorliegens von Einkünften zu gelten. Es muss…
…erster Linie danach zu betrachten ist, ob die geprüfte Tätigkeit in der betriebenen Weise objektiv Aussicht hat, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen wirtschaftlichen Gesamterfolg abzuwerfen. Nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär das nach außen in…
…12.4.1984, 83/15/0092, VwSlg 5884 F/1984). Nach ständiger Rechtsprechung ist der Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung nicht erforderlich; vielmehr reicht die objektive Eignung der Leistung, den Erfolg der Wertsteigerung zu bewirken (VwGH 19.4.1995, 93/16/0044). Selbst die Abdeckung von…
…führen sämtliche verfahrensgegenständlichen Vermietungen innerhalb des definierten Zeitraums zu jeweils kumulierten Gesamtüberschüssen. Die objektive Eignung der Liegenschaften zur Erzielung eines Gesamteinnahmenüberschusses innerhalb des vorgesehenen Zeitraums wurde überdies auch seitens des Finanzamts nicht in Zweifel gezogen. Somit ist bei den verfahrensgegenständlichen Liegenschaften grundsätzlich von Einkunftsquellen auszugehen.…
…11.94, 94/14/0083). Die Einkunftsquelleneigenschaft wird danach beurteilt, ob die Tätigkeit einen wirtschaftlichen Gesamterfolg im absehbaren Zeitraum abwerfen kann. Maßgeblich ist die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, nicht ein tatsächlicher Erfolg (VwGH 16.02.2006, 2004/14/0082). Ist die…
…das Jahr 2015. 4.) Mit der fristgerecht erhobenen Beschwerde vom 18.10.2017 führten die Bf. ins Treffen, die objektive Eignung der Vermietung des Objektes in Ort4, Adr3, zur Erreichung eines Gesamtüberschusses in einem absehbaren Zeitraum sei laut ursprünglicher Prognoserechnung aus dem Jahr 2007 gegeben…
…zu einer Mehrung des Betriebsvermögens (Gesamtgewinn) führten. Tatbestandsvoraussetzungen für das Vorliegen von Einkünften sei nicht nur ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamtgewinn, sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, welche als Kennzeichen des subjektiven Ertragsstrebens nach außen in Erscheinung trete. Im Schreiben vom 24…
…werden konnten, sondern vielmehr sowohl die Einnahmen als auch die erklärten Ergebnisse wesentlich von der vorgelegten Prognoserechnung abweichen. Daraus folgt in rechtlicher Hinsicht, dass in Ermangelung der objektiven Eignung der Tätigkeit zur Erzielung eines Gesamtüberschusses von vornherein keine Einkunftsquelle vorgelegen ist, sondern von Liebhaberei iSd. §…
…veranlasst ist, einen Gesamtgewinn zu erzielen und die Absicht anhand objetiver Umstände nachvollziehbar ist. Bereits wegen der mit der Tätigkeit verbundenen Reseikosten, welche die damit verbundenen Honorare, Zuschüsse, Ersätze bei weitem übersteigen, liegt - unstrittig - eine objektive Eignung zur Erzielung eines Gesamtgewinnes nicht vor (vgl. Jakom…
…11.94, 94/14/0083). Die Einkunftsquelleneigenschaft wird danach beurteilt, ob die Tätigkeit einen wirtschaftlichen Gesamterfolg im absehbaren Zeitraum abwerfen kann. Maßgeblich ist die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, nicht ein tatsächlicher Erfolg (VwGH 16.02.2006, 2004/14/0082). Ist die…
…die mittels objektiver Umstände nachvollziehbar sein muss (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082). Nach der LVO bedeutet objektiv nachvollziehbare Gesamtgewinnerzielungsabsicht nicht das tatsächliche Erwirtschaften eines Gesamterfolges in einem bestimmten Zeitraum, sondern die objektive Eignung zur Erwirtschaftung eines solchen. Objektive Ertragsfähigkeit der Betätigung ist daher…
…mit Ende des Jahres 2004 beendete Vermietungstätigkeit des Bf. vor. Beendete Vermietungstätigkeit: Nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, hat als Tatbestandsvoraussetzung des Vorliegens von Einkünften zu gelten (vgl. VwGH 23.11.2000, 95/15/0177)…
…dass gewillkürtes Betriebsvermögen vorliege. Im Übrigen sei das Devisentermingeschäft „aus rein spekulativen Gründen“ abgeschlossen worden. Entsprechend der BFH-Rechtsprechung fehlt es an der für den Ansatz als gewillkürtes Betriebsvermögen notwendigen objektiven Eignung eines Geschäfts zur Förderung des Betriebes nicht schon allein deshalb, weil es Risiken…
…derer auf Grund der konkret ausgeübten Betätigung ein Totalüberschuss erzielbar sein muss. Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen von Einkünften ist nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamtgewinn, sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, welche als Kennzeichen des subjektiven Ertragsstrebens nach außen in Erscheinung tritt…
…Betätigung ein Totalüberschuss erzielbar sein muss. Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen von Einkünften ist nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamtgewinn, sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, welche als Kennzeichen des subjektiven Ertragsstrebens nach außen in Erscheinung tritt. Die Anwendung der LVO wird durch…
…Firmenbucheintragung der Gesellschaft. Zur Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass der Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung nicht erforderlich ist. Es reicht die objektive "Eignung" der Leistung, den Erfolg der Wertsteigerung zu bewirken. Darüber hinaus hat der Verwaltungsgerichtshof auch ausgesprochen…
…2 Z 3 LVO. Erfordernis einer Prognoserechnung Bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 LVO ist die objektive Eignung der Betätigung, innerhalb eines absehbaren Zeitraums einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, anhand einer geeigneten Prognoserechnung nachzuweisen. Als ein absehbarer Zeitraum nennt die LVO…
…nicht im Sinne des vorstehenden Satzes geändert werde. Nicht ein tatsächlicher wirtschaftlicher Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär das nach außen in Erscheinung tretende Streben des Tätigen nach einem solchen Erfolg, habe demnach als Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen von…
…00 Euro brutto gerechnet. Laut Rz 16 der Liebhabereirichtlinien (LRL) sei für das Vorliegen von Einkünften nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines Gesamtüberschusses erforderlich. Träten durch unerwartete Umstände unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des…