…AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird. Auch stellte die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, sich also nicht von vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwies…
…sei eine reine Amtshandlungsgebühr und falle entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt werde. Auch habe die Lohnpfändung eine Maßnahme dargestellt, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung gedient habe, sich also nicht von Vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwiesen…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…kann. Nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung verpflichtet den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gem § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…die durchgeführte Amtshandlung zu keiner Pfändung geführt habe, sei es, dass keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden worden seien oder der Schuldner nicht angetroffen worden sei (Reeger‑Stoll, AbgEO § 78f und VwGH 24.2.2000, 96/15/0044). Handlungen, die sich von vorn herein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…sachgerecht entschieden werden. Vor weiteren Exekutionshandlungen sei im Einzelfall zu prüfen, ob die Vollstreckung einen ihre Kosten übersteigenden Betrag erbringen werde. Nur wenn im Vorhinein feststehe, dass die Amtshandlung objektiv ungeeignet sei, die Vollstreckungskosten zu decken, vor allem, weil nicht zu erwarten sei, dass der…
…Die Pfändung war nicht von vornherein objektiv ungeeignet. Der von der Abgabenbehörde unternommene Pfändungsversuch war als zweckentsprechende Rechtsverfolgung geeignet. Rechtliche Beurteilung: § 26 Abs. 1 AbgEO: Der Abgabenschuldner hat für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a) Die Pfändungsgebühr anläßlich einer Pfändung im Ausmaß von…
…90/14/0023) auch dann zu entrichten, wenn die durchgeführte Amtshandlung zu keiner Pfändung führte, da keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden oder der Schuldner - wie im vorliegenden Fall - nicht angetroffen wurde. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen allerdings keine Kostenpflicht (VwGH 13…
…ausgeführt, nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung verpflichtet den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht sei zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…mutwillig Nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung verpflichtet den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Die Pfändungsgebühr ist daher auch dann zu entrichten wenn nur bei der B-Bank Giro- oder Sparkonten unterhalten wurden, was völlig unbestritten ist. Die vom Finanzamt unternommene Vollstreckungshandlung war auch nicht von vornherein zur Hereinbringung des Abgabenrückstandes objektiv ungeeignet, weil aufgrund der Forderungspfändung vom 29…
…verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO, sondern ist bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…der Beschwerdeführer nicht angetroffen wurde, nichts am Bestand der für die Amtshandlung angefallenen Pfändungsgebühr. Der Beschwerdeführer hat auch kein Vorbringen erstattet, dass darauf hindeuten würden, dass die Amtshandlung (Aufsuchen der Wohnung) von vorn vorherein zur Rechtsverfolgung objektiv ungeeignet gewesen wäre (vgl. das bereits genannten Erkenntnis…
…ziehen Vollstreckungshandlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, keine Kostenersatzpflicht nach sich (VwGH 24.4.1996, 94/13/0217). Die Pfändungsgebühr fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird (BFG 18.12.2024, RV…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Rz. 6). Da die Gebührenschuld für die Vornahme der Amtshandlung in Form einer Vollstreckung auf eine Geldforderung bereits mit Beginn ebendieser Amtshandlung am 07. November 2023 entstanden ist und sich diese Amtshandlung weder als unzulässig noch als von vornherein objektiv ungeeignet herausstellte, erfolgte die Festsetzung…