…Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist. Für die Frage, welche der gestellten Waren von der Zollanmeldung erfasst werden, kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden an. Vielmehr ist das Verständnis, das ein objektiv redlicher Erklärungsempfänger (hier: die Zollbehörde)…
…Hierbei sei der objektive Erklärungswert (vgl. §§ 863 Abs. 1, 914 ABGB) maßgebend. Bei der Auslegung einer Willenserklärung habe ein objektiv redlicher Erklärungsempfänger die erkennbare Absicht des Erklärenden zu erforschen und dabei auf die Umstände des Einzelfalls Bedacht zu nehmen. Durch die Deklaration sei die richtige…
…Hierbei sei der objektive Erklärungswert maßgebend. Bei der Auslegung einer Willenserklärung habe ein objektiv redlicher Erklärungsempfänger die erkennbare Absicht des Erklärenden zu erforschen und dabei auf die Umstände des Einzelfalls Bedacht zu nehmen. Im Feld 44 sei unter der Codierung N380 die Handelsrechnung angeführt worden…
…Regularisierung das Steuerabkommen mit der Schweiz abzielt, des Alters der Erklärenden und der in zittriger Schrift abgegebenen Erklärung hätte die erklärungsempfangende Bank objektiv betrachtet das Missverhältnis zwischen Einmalzahlung und zu besteuernden Kapitaleinkünften erkennen und daher zumindest Verdacht schöpfen müssen, dass LB einem Willensmangel unterlegen ist…
…als „LED Color Therapy Light (Light Emitting Diodes) for use as medical device“ in einer Art und Weise beschrieben, dass für die Zollbehörde als objektiv redlichen Erklärungsempfänger, der der Umstand der automationsunterstützten Übernahme der Warenbezeichnung aufgrund der Angaben im Feld 31 der Anmeldung bekannt war…
…der Ware bekannt sein. Für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger musste daher klar sein, dass von der Warenanmeldung die gestellten und in der Rechnung ausgewiesenen Waren erfasst waren und damit kein Aliud angemeldet wurde. Für einen redlichen Erklärungsempfänger lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass andere als…
…als „LED Color Therapy Light (Light Emitting Diodes) for use as medical device“ in einer Art und Weise beschrieben, dass für die Zollbehörde als objektiv redlichen Erklärungsempfänger, der der Umstand der automationsunterstützten Übernahme der Warenbezeichnung aufgrund der Angaben im Feld 31 der Anmeldung bekannt war…
…das Kind als Antragsteller ausweisen, sind diese Anträge dem Bf und nicht dem Kind zuzurechnen. Ein redlicher Erklärungsempfänger musste bei den aktenkundigen Anträgen auf Familienbeihilfe samt schriftlichen Ergänzungen davon ausgehen, dass hier der Bf als Antragsteller Familienbeihilfe für sein Pflegekind beantragt. Dafür sprechen die Angaben…
…Parteierklärungen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Bei Auslegung einer Willenserklärung nach den § 914 ff ABGB ist zunächst vom Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung auszugehen, dabei aber nicht stehen zu bleiben, sondern der Wille der Parteien, das ist die dem Erklärungsempfänger erkennbare Absicht des Erklärenden…
…nach § 914 ABGB der Abtretungsvertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Dabei geht es vor allem um die Frage der Sprachüblichkeit und wie der jeweilige Erklärungsempfänger die Erklärung verstehen durfte. Aufgrund der Regelungen im Abtretungsvertrag muss davon ausgegangen werden, dass…
…Erklärung kommt es nicht primär auf den Willen des Erklärenden, sondern vielmehr auf das Verständnis an, das ein redlicher Erklärungsempfänger von dieser gewinnen durfte und gewonnen hat. Für die Interpretation eines Verhaltens ist daher maßgeblich, welche Umstände aus der Sicht des Empfängers auf welche Erklärungsbedeutung…
…werden, dass der Revisionswerber die Musterzeichnung abgegeben hat. Bei der Beurteilung von Erklärungen - hier der Annahme der Bestellung zum Geschäftsführer durch den Revisionswerber - kommt es auf den objektiven Erklärungswert an, also darauf, wie ein redlicher Empfänger einer Erklärung diese unter Berücksichtigung aller Umstände verstehen musste…
…er sich durch den Ausgleich widerstreitender Interessen von Verkäufer und Käufer gebildet hat. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist nach den Gesamtumständen des Einzelfalls unter Heranziehung objektiver Maßstäbe zu entscheiden. (VwGH 20.01.1992, 90/15/0110) Die Ermittlung des gemeinen Wertes aus einem einzigen…
…Übermittlungsprotokoll ist exemplarisch beigefügt. ... Bei dieser Sachlage ist die Verspätung im Sinn des § 135 BAO entschuldbar. Das redliche Bemühen der Bf. um eine best compliance ist durch ihr bisheriges Verhalten erwiesen. Ein Verspätungszuschlag ist somit nach § 135 BAO nicht festzusetzen." 10. Mit Bescheid vom 29…
…Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Jeder Vertragspartner muss sich die Auslegung seines Verhaltens und der in seinen schriftlichen Äußerungen verwendeten Wendungen in dem Sinne gefallen lassen, in welchem sie ein unbefangener Erklärungsempfänger verstehen muss. Unter Absicht der Partei…
…Beauftragung eines Buchhalters aber das Bemühen des Beschuldigten, eine entsprechende fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen und seinen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Daher mangle es dem Beschuldigten – neben dem nicht feststellbaren objektiven Tatbild – an der subjektiven Tatseite. Daher wäre das Verfahren gemäß § 136 FinStrG einzustellen gewesen…
…nach der äußersten, ihm nach seinen Verhältnissen zumutbaren Sorgfalt zu beurteilen. Objektiv setzt die Vollständigkeit die Offenlegung aller für eine ordnungsgemäße Feststellung des Sachverhaltes notwendigen Tatsachen voraus (VwGH 11.04.1991, 90/16/0231). Der Umfang der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht beschränkt sich keineswegs lediglich auf…
…Zahlungsunfähigkeit aufgelöst; eine B-F-Ltd mit Sitz in London als Offshore-Gesellschaft ist laut Datenbankabfrage tatsächlich seit 2012 in Österreich steuerlich erfasst]. Er sei dort tätig als Objektleiter und verantwortlich für fünf Objekte, für welche die Limited eine Haus- und Objektbetreuung durchführt. Sein monatliches…
…hat, ist in freier Beweiswürdigung zu beurteilen. Dabei hat nicht der Abgabepflichtige seine Gutgläubigkeit nachzuweisen, sondern die Abgabenbehörde hat "substantiiert jene Tatsachen und Umstände vorzutragen, die aus ihrer Sicht die Gutgläubigkeit des Abnehmers ausschließen und das Vorliegen der objektiven Umstände festzustellen" (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5, …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache C, ehemalige St.Nr. 000*, nunmehrige St.Nr. 00* ehemals Adresse, nunmehr Name/Adresse, ehemals vertreten durch D, Steuerberatungs- u. Wirtschaftsprüfungskanzlei, Adresse , nunmehr gemäß § 80 BAO vertreten durch Insolvenzverwalter Hrn. Name…