…Pflichtleistung) lag selbst dann vor, wenn sich der Gesellschafter freiwillig zu einer Leistung verpflichtet hat und wenn sie in der Gesellschafterstellung ihren Rechtegrund hatte. Selbst eine bloß nominelle Kapitalerhöhung einer AG, bei der das Grundkapital in Stückaktien zerlegt ist, wurde als Leistung des Gesellschafters aufgrund…
…Pflichtleistung) lag selbst dann vor, wenn sich der Gesellschafter freiwillig zu einer Leistung verpflichtet hat und wenn sie in der Gesellschafterstellung ihren Rechtsgrund hatte. Selbst eine bloß nominelle Kapitalerhöhung einer AG, bei der das Grundkapital In Stückaktien zerlegt ist, wurde als Leistung des Gesellschafters aufgrund…
…Urenkelgesellschaft war nicht zweckmäßig, weil dies nicht als vollwertiges Eigenkapital behandelt hätte werden können. Eine nominelle Kapitalerhöhung sei nur durch die unmittelbare Gesellschafterin möglich gewesen. Die Großmuttergesellschaft stattete daher den unmittelbaren Gesellschafter mit der notwendigen Liquidität aus. Es werde materielle Rechtswidrigkeit eingewendet, weil bei indirekten…
…das nominale Stammkapital zu leisten. Über die Differenz zwischen dem nominalen Stammkapital und dem geschätzten Unternehmenswert haben die Verhandlungen ergeben, dass die Neugesellschafter MT und MC in Wahrung der Äquivalenz und zur Abgeltung der mit dem aus der Kapitalerhöhung neu geschaffenen Anteilen verbundenen stillen Reserven…
…dass im Falle, dass zusätzlich zum einbezahlten Teil des nominellen Stammkapitals in Höhe von € 17.500,00 weitere € 17.500,00 zB durch Umwandlung von offenen Rücklagen aufgebracht werden, keine Rede davon sein kann, dass eine Kapitalerhöhung vorliegt; das Stammkapital ist vielmehr unverändert…
…führte er zusätzlich aus, dass das Aktienpaket des Beschwerdeführers durch die Kapitalherabsetzung und die anschließende Kapitalerhöhung völlig entwertet und das Nominale auf 0,28% (10/3.500) der ursprünglichen Beteiligung reduziert worden sei. Somit seien 99,72% des Aktienkapitals erloschen und sämtliche mit dem Aktienkapital…
…das Zeichnungsrecht nicht übertragbar und ist in diesem Fall somit nicht für sich bewertbar. Der bei der OK d.d. im Jahr 2012 vorgenommene Kapitalschnitt (nominelle Kapitalherabsetzung mit anschließender effektiver Kapitalerhöhung) stellt somit keine Realisierung iSd § 27 EStG 1988 idF BGBl I 112/2011 dar…
…zwischen dem nominellen Stammkapital und dem geschätzten Unternehmenswert haben zwischen den bisherigen Gesellschaftern und MT sowie MC Gespräche und Verhandlungen stattgefunden, deren Ergebnis lautet dass die Neugesellschafter MT und MC in Wahrung der Äquivalenz und zur Abgeltung der mit den aus der Kapitalerhöhung neu geschaffenen…
…Besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den im Abs. 2 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden, beispielsweise Sachleistungen, Boni und nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung. 2. Vom Abzugsverpflichteten (§ 95 Abs. 2) oder Dritten übernommene Kapitalertragsteuerbeträge. 3. Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und…
…Ges noch nicht hat, ist eine gesstpfl. Leistung iSd § 2 Z 2 KVG. Auch eine (bloß) nominelle – und umso mehr eine effektive - Kapitalerhöhung einer AG, deren Grundkapital in Stückaktien zerlegt ist, stellt eine Leistung des Gesellschafters aufgrund einer im GesVerhältnis begründeten Verpflichtung (§ 2 Z 2…
…dass mit Rücksicht auf die ausdrückliche Regelung des § 8 Abs 3 AktG nach Meinung des Verwaltungsgerichtshofes auch bei Stückaktien im Wege einer nominellen Kapitalerhöhung eine Vergrößerung des Anteils am Grundkapital und damit ein Neuerwerb von Gesellschaftsrechten eintritt, fehlt es dafür angesichts der Beschränkung der Anwendbarkeit…
…dass mit Rücksicht auf die ausdrückliche Regelung des § 8 Abs 3 AktG nach Meinung des Verwaltungsgerichtshofes auch bei Stückaktien im Wege einer nominellen Kapitalerhöhung eine Vergrößerung des Anteils am Grundkapital und damit ein Neuerwerb von Gesellschaftsrechten eintritt, fehlt es dafür angesichts der Beschränkung der Anwendbarkeit…
…von nominell € 100.000,00 um € 11.112,00 durch Ausgabe von 11.112 Stück neuer auf Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu einem Gesamtausgabebetrag von € 6.000.000,00 gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre und alleiniger…
…Mitgesellschafter Franz F (bisher mit 50% beteiligt) um den Abtretungspreis von 1 EUR, der somit (nach der Kapitalerhöhung vom gleichen Tag) 92,11% am Stammkapital der LL-GmbH hielt. Den Schenkungsvertrag vom 4.7.2008 unterzeichnete die Bf sowohl als Geschenkgeberin als auch als geschäftsführende…
…Steuerreformgesetz 1993 BGBl. 1993/818 könne nicht gewährt werden. Für den von dieser Gesellschaft übernommenen Teil der Kapitalerhöhung sei daher Gesellschaftsteuer vom nominellen Erhöhungsbetrag sowie des von ihr zusätzlich in bar zu leistendem Agio festzusetzen. Fristgerecht wurde dagegen Berufung/Beschwerde erhoben. Eingewendet wurde, dass die…
…der abgabenrechtlichen Begünstigungen. Gemäß § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG unterbleibt die Gewährung von Anteilen bzw. einer Kapitalerhöhung für die Einbringung des Einzelunternehmens, weil die Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen und an der Bf. gleich sind. In Punkt Erstens Absatz fünf vereinbaren die Parteien, dass das…
…die Anschaffungskosten der Altanteile im Verhältnis der Nominale (nach Kapitalerhöhung) auf die Altanteile und die Gratisanteile zu verteilen sind (Quantschnigg/Schuch, aaO; Tz 19 zu § 31). Die belangte Behörde hat daher zu Recht die im Jahr 2006 erfolgte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei Ermittlung der Anschaffungskosten…
…P. einen Teil ihres Geschäftsanteiles im Umfang der Stammeinlage von € 10.500,-- (=30% am Vermögen bzw. Nominale) um den Kaufpreis von € 10.500,-- an Ing. B.. Hinsichtlich der noch nicht ausgeschütteten Gewinne wurde in Punkt 3 des Kauf- und Abtretungsvertrages vom 23.05…
… 13 Abs 4 KStG, weil er keine von der nominellen Beteiligung abweichende Verteilung des laufenden Gewinnes oder des Liquidationsgewinnes bewirken kann. - Die BP stützt sich auf die (inhaltlich gleich lautende) Argumentation in den Stiftungsrichtlinien, Rz 117: Die Gewährung eines Zuschusses an eine bereits existente Tochtergesellschaft…
…Risk (Kapitalstrukturrisiko). Insoweit sich bei der so ermittelten Risikoprämie ein Anpassungserfordernis ergibt, ist diese Anpassung vom Bewerter vorzunehmen. Die künftigen Überschüsse können nominell, unter Berücksichtigung sich ändernder Geldwerte oder real geplant werden. Ertragssteuern müssen äquivalent bei den Nettozuflüssen einerseits und beim Kapitalisierungszinssatz andererseits berücksichtigt werden…