…Österreich) ausgeübt, weswegen Österreich kein Besteuerungsrecht an den nichtselbständigen Einkünften des Beschwerdeführers zustehe. Deswegen beantragte der Beschwerdeführer seine Einkommensteuer für die Jahre 2018 bis 2022 jeweils mit € 0,00 festzusetzen und ihm die abgeführte Lohnsteuer rückzuerstatten. Mit Ergänzungsersuchen datiert vom 11. Juli 2024 wurde…
…im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG dar. Mit Vorhalt vom 4.7.2013 wurden dem Bf vom Finanzamt in Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens die Beweismittel, die für die Annahme einer nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sprechen, übermittelt. Dem Bf wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 5.8…
…Behörde ausgesagt, dass es keinen Grund für seinen Aufenthalt in Österreich gegeben habe. Vor diesem Hintergrund ersuchte die polnische Finanzverwaltung um Auskunft betreffend folgende Fragen: Anzahl der tatsächlichen in Verbindung mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehenden Aufenthaltstage des Beschwerdeführers in den Jahren 2004 - 2005 in Österreich?…
…in dem anderen Staat nicht länger als ein Jahr aufhält. (3)… “ Somit dürfen die vom Beschwerdeführer im Zeitraum 2002 bis 2005 erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit– im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht – gem Art 15 Abs 1 DBA Polen 1974 grundsätzlich in Österreich besteuert werden…
…2011 antragsgemäß zur Einkommensteuer 2010 veranlagt. Aufgrund der dem Finanzamt zu diesem Zeitpunkt übermittelten Lohnzettel wurden dabei für den Beschwerdeführer € 17.916,52 an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt. Diese Summe ergab sich aus € 5.111,68 von A für den Zeitraum 1…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) erzielte in den Streitjahren als Pharmazeutin jeweils nichtselbständige Einkünfte aus Tätigkeiten bei verschiedenen Dienstgebern. Strittig ist der Abzug verschiedener Werbungskosten (im Wesentlichen: Fortbildungskosten, damit zusammenhängende Reisekosten, Ausgaben für…
…der Lohnsteuerprüfung, eine neuerliche Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu veranlassen, sei die Abgabenbehörde nicht nachgekommen bzw habe sie dieses Vorbringen als unwesentlich abgetan. Darüber hinaus seien wesentliche Merkmale, welche für das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit sprechen würden, nicht gegeben. Insbesondere seien keine Arbeitszeiten vorgegeben. Es…
…die Kosten für ein Arbeitszimmer iHv € ***Betrag_Aufw_Az_sA*** geltend. Im Rahmen ihrer nichtselbständigen Tätigkeiten machte die Bf u.a. Werbungskosten (Anm.: Anteilige Miet- und Stromkosten) für ein Arbeitszimmer iHv € ***Betrag_Aufw_Az_nsA*** geltend. Die Abgabenbehörde erkannte im Bescheid vom 13…
…ist dies zwar ein starkes Indiz, aber noch nicht ausreichend für die Annahme des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit. Bei Nichtselbstständigen wird ein Arbeitszimmer regelmäßig nicht den Tätigkeitsschwerpunkt bilden, weil die berufliche Tätigkeit schwerpunktmäßig außerhalb des Arbeitszimmers, insbesondere am vom Arbeitgeber zur Verfügung…
…Sachverhalt Der Beschwerdeführer war im Jahr 2021 bei der ***1*** von 1.1.2021 bis 31.7.2021 nichtselbständig beschäftigt. Anschließend bezog er (mit Unterbrechungen) Arbeitslosengeld vom AMS und Krankengeld während Arbeitslosigkeit von der ÖGK. Am 3.3.2022 brachte der Beschwerdeführer elektronisch seinen Antrag…
…der Bf. endete mit Beginn des Mutterschutzes. Ab 01.11.2019 war die Bf. in Deutschland nichtselbständig beschäftigt und pendelte an den Wochenenden zum Familienwohnsitz in Österreich. Unter der Woche bewohnte sie ein über "AirBnB" gebuchtes Privatzimmer. Bis 02.01.2020 war die Bf. mit…
…sei (BFG-Akt AS 16 und AS 39f). Der Bf. beantragte die nunmehr bekanntgegebenen nichtselbständigen Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug bei der Ermittlung der österreichischen Einkommensteuer zu berücksichtigen. Mit Bescheiden vom 29. August 2018 wies das Finanzamt den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1.) Verfahrensgang: 1.1.) Der Abgabepflichtige war in den strittigen Jahren bei der Arbeitgeber_A in Liechtenstein nichtselbständig beschäftigt. Der Beschwerdeführer verfügte sowohl in Ort_A, Österreich…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden abgekürzt Bf.) war im Streitjahr als Bauarbeiter bei verschiedenen Unternehmen nichtselbständig tätig. Da bei einem Teil der Arbeitgeber des Bf. die Zahlung von Schwarzlöhnen festgestellt wurde, wurden…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) erzielte im Jahr 2016 aus ihrer Tätigkeit in der Hotellerie (Rezeptionistin) nichtselbständige Einkünfte. Mit der per Datum 26.08.2017 von der Bf. unterfertigten Eingabe teilte…
…dass Hr. ***[2]*** der Meinung war, nichtselbständig bei der Auftraggeberin ***[5]*** ***[6]*** GmbH angestellt zu sein. Bis zum Prüfungsbeginn wurden keine Steuererklärungen eingereicht. ‘ Die Steuererklärungen (ESt) für die Jahre 2008 - 2010 wurden am 24.4.2014, jene für die Jahre 2011 - 2013 wurden am 25…
…anzusehen ist. ... § 25 EStG 1988 lautet in der für den Beschwerdezeitraum maßgebenden Fassung auszugsweise: § 25. (1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) sind: 1. a) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. ... § 39 EStG 1988 lautet in der für den Beschwerdezeitraum maßgebenden Fassung auszugsweise: §…
…Hotel, etc. genauestens abgerechnet worden seien und zu dem Umstand, dass eine derartige Vorgangsweise eher dem nichtselbständigen Tätigkeitsbereich zuzuordnen sei, erwiderte die Bf, dass die Reisekosten - wie in der Wirtschaft üblich - an den Auftraggeber verrechnet worden seien. Auch Unternehmer und Selbständige würden ihre Reisekosten an…
…Einkünften in der Selbstberechnung der Lohnabgaben durch die BF nicht aufschienen bzw. nur mit ihren (neben den Einkünften bei der KG anfallenden) nichtselbständigen Einkünften bei der BF aufschienen und wurde bei der oben angeführten GPLA-Prüfung der BF zu ABNr. ****/12 offenkundig. In rechtlicher Hinsicht…
Dies kann nach dem Verständnis des BFG nicht damit erklärt werden, dass diese Personen unternehmens- und steuerrechtlich keine Vorbildung haben und dementsprechend nicht wußten ob sie selbständig oder nichtselbständig tätig wären. Dies ist vielmehr Ergebnis der faktischen Aufgaben, die von der BF und ihren Organen…