…Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähige Einkommensverwendung. In der fristgerecht eingebrachten Beschwerde vom 03.07.2018 wurde seitens des steuerlichen Vertreters dagegen eingewendet, bei diesen Zahlungen an die geschiedene Ehefrau des Bf. handle es sich nicht um Unterhaltszahlungen, die der Bf. zu leisten hätte, sondern…
…sowie § 20 EStG 1988 (Ausgaben für den Haushalt, den Unterhalt von Familienangehörigen sowie für die Lebensführung). Unter Tz 4 des Prüfungsberichtes nahm die Prüferin zudem eine Kürzung der geltend gemachten Reisekosten im Ausmaß von 50% vor (Kürzung in den einzelnen Jahren: € 780,80, €…
…selbst dann, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche oder berufliche Erwägungen mitveranlasst sind oder freiwillig eine verpflichtende Vereinbarung eingegangen wurde. Eine Vielzahl nichtabzugsfähiger freiwilliger Zuwendungen hat ihre Wurzeln in persönlichen oder familiären Verhältnissen, obwohl keine Unterhaltsverpflichtung besteht (Doralt/Kofler in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG11…
…96 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988) betreffend die Veranlagungsjahre 2014 bis 2016 durch den Ansatz nichtabzugsfähiger Ausgaben und die Nichterfassung steuerpflichtiger Einnahmen Abgabenverkürzungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 2.832,94 (2014), € 2.937,76 (2015), € 760…
…nicht (VwGH wie oben). Was nun die für Abgrenzung nichtabzugsfähiger Aufwendungen der Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988: "Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: 1. Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge…
…grundsätzlich solche Unternehmen, die in einem Staat - mit oder ohne Haltung eines Büros - lediglich ihren Sitz hätten, ohne jedoch dort einen tatsächlichen Geschäftsbetrieb zu unterhalten. Einer der Beweggründe - wenn nicht überhaupt der wesentlichste - für die Abwicklung von Geschäftsbeziehungen über Sitzgesellschaften sei grundsätzlich, wie die Erfahrung…
…an seine Exfrau überweise. Diese Zahlung stelle keinen Unterhalt sondern einen Rentenanspruch der Exfrau dar. Die Kurkosten seien als Kosten der Heilbehandlung - Rehabilitationsaufenthalt nach Herzoperation - ohne Selbstbehalt abzugsfähig. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 15.7.2015 wies die belangte Behörde (FA) die Beschwerde ab, da kein Zusammenhang…
Das gilt sowohl für Unterhaltsleistungen gegenüber Kinder im Inland als auch gegenüber Kinder im Ausland (vgl. VwGH 26.1.2012, 2012/16/0008). Den offensichtlich geleisteten Zahlungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Heim ist anzumerken, dass es sich hier um freiwillige Leistungen gehandelt hat…
…unterliegen, weil es sich um steuerlich nichtabzugsfähige Unterhaltsleistungen handle (siehe auch BFG 5.7.2016, RV/7104538/2015). Hinsichtlich der Berechnung sei auf den Einkommensteuerbescheid 2017 vom 22. November 2018 verwiesen worden. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 können Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder…
…Abzug in den Einkommensteuerbescheiden 2015 bis 2017 sowie in den diesbezüglichen Beschwerdevorentscheidungen. Unterhaltszahlungen seien keine außergewöhnliche Belastung bzw. handle es sich um nichtabzugsfähige Unterhaltsleistungen an die Ex-Gattin. Im Beschwerdeverfahren ging der Bf. von einem originären Anspruch der Ex-Gattin auf diese Beträge aus bzw…
…unbedingt notwendig um mit den Kunden in Kontakt zu kommen und zu bleiben. Richter: Gerade dieses Kontaktargument ist allerdings durch den Begriff der nichtabzugsfähigen "Repräsentation" umfasst. Offensichtlich gibt es auch hier keinen gemeinsamen Nenner. Es ist also auch hier für jede einzelne Position ein NACHWEIS…
…Zu Spruchpunkt I. (Abänderung/Stattgabe) Rechtliche Bestimmungen: Einkommensteuergesetz, EStG: Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben § 20. (1) Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: 1. Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Steuersätze und Steuerabsetzbeträge § 33. (1) Die Einkommensteuer…
…2 Z 2 lit. a UStG 1994 anzuwenden. Die geltend gemachten Aufwendungen und Vorsteuern, die diese beiden Wohnungen betreffen, stellen im Hinblick auf die Rechtsprechung nichtabzugsfähige Ausgaben im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dar (UFS 12.6.2008, RV/1921-W…
…Berücksichtigung finden, die nicht die privat genutzten Teile des Hauses betreffen. Die mit der Nutzung einer solchen Wohnung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind als nichtabzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung anzusehen. Steuerliche Würdigung lt. BP: Auch wenn vom Abgabepflichtigen hohe Privateinlagen getätigt wurden, so sind…
…Dieser Untervermietung wurde von Gottfried X. auch zugestimmt (vgl. Bestätigung als Beilage C anbei). Es lag also zu keinem Zeitpunkt eine Vermietung ausschließlich an ein unterhaltsberechtigtes Kind vor. Seit Beginn des Mietverhältnisses war auch ein "fremder Dritter" eingemietet. Da die Einnahmenerzielungsabsicht bzw. die Unternehmereigenschaft iSd …
…Im übrigen können die bei den einzelnen Einkünften nichtabzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.“ Aus den einschlägigen Bestimmungen des § 20 EStG ist hinsichtlich Unterhaltsleistungen zu schließen, dass sie nicht bei der Ermittlung der Einkünfte und…
… 20. (1) Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: 1. Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich…
…Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Nach § 20 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 dürfen die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden, was nach § 20 Abs 1 Z. 2 lit. a…
…Ertragslage weiterhin gut gewesen sei. Die Gesellschaft verfüge über keine Zweigniederlassungen, unterhalte aber eine 100 % Beteiligung an der ***GMA***. Diese weise zwar für das Geschäftsjahr 2015 einen Jahresverlust von € 8,600.000,00 (Vorjahr € 11,200.000,00), doch liege der Cashflow bei…
… 20. (1) Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: 1.Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge.“ VwGH 19.09.2013, Zl 2011/15/0157 behandelt den Vorsteuerabzug bei für das private Wohnbedürfnis des Gesellschafters gewidmeten Räumen…